Auto gebraucht kaufen: Unsere besten Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Auto gebraucht kaufen: Unsere besten Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Manipulierter Tacho, versteckte Mängel, fehlende Papiere und gestiegene Preise: Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke. Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Unsere Experten vom ADAC haben die besten Tipps zusammengestellt, worauf Sie unbedingt achten sollten. Lesen Sie weiter, um sicherzustellen, dass Sie das perfekte Gebrauchtfahrzeug finden.

Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen

Kaufen Sie das Auto auf keinen Fall ungesehen und machen Sie keine Zusagen am Telefon. Schließen Sie keinen Kaufvertrag ab, bevor Sie das Auto besichtigt haben. Denn: Auch ein mündlich oder z.B. per WhatsApp geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. So einfach kommen Sie da nicht wieder heraus.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich den Verkäufer anschauen. Ein seriöser Autoverkäufer spricht offen über Vorschäden und Mängel des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs. Er lässt Sie Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und zeigt Ihnen HU-Berichte und Reparaturrechnungen.

Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit. Schauen Sie das Auto bei Helligkeit und gutem Wetter rundherum an, sonst kann man Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht übersehen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Denn ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen.

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Mit der ADAC Checkliste Gebrauchtwagenkauf kann man den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur kommen. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:

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Download ADAC Checkliste Gebrauchtwagenkauf

Auto gebraucht kaufen: Nach Unfallschäden fragen

Erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Unfallschäden. Auch reparierte Schäden mindern den Wert des Autos. Wurde ein Fahrzeug durch eine äußere Einwirkung beschädigt, spricht man von einem Unfallwagen, egal wie groß der Schaden war. Nur ganz geringfügige Lackkratzer und andere kleine “Schönheitsfehler” gelten nicht als Unfallschaden.

Ein privater Verkäufer muss über einen Unfallschaden aufklären, wenn Sie ihn danach fragen. Ein Händler hat sogar eine Aufklärungspflicht, er muss ungefragt über Unfallschäden aufklären. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen wurden, muss er explizit auf Unfallschäden hinweisen, wenn der Kunde nicht damit rechnen kann. Außerdem muss er das Auto vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen.

Tipp: Lassen Sie sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Bei Zweifeln können Sie das Auto vom ADAC Fachmann durchchecken lassen.

Manipulierter Tacho: So erkennen Sie Betrug

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jedes dritte gebrauchte Auto einen manipulierten Tacho hat. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand, sondern die Gesamtfahrleistung steht. Entspricht diese nicht der Wahrheit, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf.

Serviceheft und Zulassungspapiere prüfen

Das Serviceheft und die Zulassungspapiere geben Aufschluss über die Vorgeschichte des Gebrauchten.

  • Serviceheft: Kann der Verkäufer kein Serviceheft, keine HU-Berichte oder Werkstattrechnungen vorlegen, sollen möglicherweise Mängel am Gebrauchten verschleiert werden, oder es wurden nicht alle Wartungen durchgeführt.

  • Die Aussage “scheckheftgepflegt“ heißt nicht, dass alle Wartungen gemacht wurden. Fehlt beim Kauf vom Händler das Original-Scheckheft, ist das ein Mangel, wenn er nicht darauf hinweist. Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Inspektionsintervalle eingehalten wurden, kann man zum Beispiel eine Kaufpreisminderung geltend machen.

  • Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Sie sollten nachfragen, wenn es viele Vorbesitzer gibt oder der Verkäufer das Auto nur sehr kurz in seinem Besitz hatte.

  • Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.

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Machen Sie eine Probefahrt

Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nehmen Sie möglichst eine Begleitperson mit. Alles, worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten, finden Sie in der ADAC Checkliste für die Probefahrt:

Download ADAC Checkliste Probefahrt

Tipp der ADAC Juristen: Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsschaden zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.

Schließen Sie außerdem eine Vereinbarung über die Probefahrt ab. Sie können eine ADAC Mustervereinbarung hier herunterladen.

Händlertrick: Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers

Der Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darf er sie aber nicht.

Vorsicht: Manche Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie beim Vorbesitzer nach, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat.

Achten Sie auch beim Privatverkauf darauf, dass der eingetragene Halter und der Verkäufer identisch sind. Fragen Sie nach einer Vollmacht, wenn das nicht der Fall sein sollte, und fragen Sie beim Halter oder Vorbesitzer direkt nach.

Nicht unter Druck setzen lassen

Vorsicht ist geboten, wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt (“Sie müssen sich schnell entscheiden”) oder konkrete Fragen mit banalen Floskeln (“Das ist bei diesen Modellen immer so”) beantwortet.

Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer alle mündlichen Zusicherungen (Kilometerlaufleistung, Garantien, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit, Unfallumfang, Zubehör etc.) schriftlich im Kaufvertrag bestätigt.

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Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handeln. Hier finden Sie Infos zu den übelsten Betrugsmaschen am Gebrauchtwagenmarkt.

Zweifel am Alter? So erkennen Sie, wie alt das Gebrauchtfahrzeug wirklich ist.

Video: Wie ein Gebrauchtwagenkauf ablaufen sollte

Hier geht es zum Video

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Tipps weiterhelfen und Sie Ihr perfektes gebrauchtes Auto finden. Viel Erfolg beim Gebrauchtwagenkauf!