Auto verkaufen: Tipps für einen erfolgreichen Verkauf

Auto verkaufen: Tipps für einen erfolgreichen Verkauf

Die Preise für Gebrauchtwagen sind derzeit aufgrund der Corona-bedingten Lieferengpässe der Autohersteller sehr hoch. Viele Autofahrer überlegen daher, ihr älteres Fahrzeug zu verkaufen, bevor die Nachfrage wieder sinkt und die Preise deutlich fallen.

Den Marktwert ermitteln

Wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen möchten, ist es wichtig, den Marktwert des Fahrzeugs für Verhandlungen genau zu kennen. Dies lässt sich schnell über die Suchfunktion großer Autobörsen im Internet herausfinden. Vergleichen Sie Fahrzeuge des gleichen Typs mit ähnlicher Kilometerlaufleistung, Ausstattung und Baujahr, um die Preisspanne zu ermitteln. Für genauere Ergebnisse können Sie auch die Durchschnittspreise verschiedener Auto-Portale vergleichen.

Wertgutachten für Klarheit

Eine kostenlose, unabhängige Fahrzeugbewertung ist beim ADAC online möglich. Noch genauer ist jedoch ein Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen, der auch den technischen Zustand des Fahrzeugs begutachtet. Diese Dienstleistung bieten unter anderem TÜV- und Dekra-Stationen gegen Gebühr an. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, je nach Aufwand.

Verkauf an Internet-Portale: Vorsicht bei der Preisbewertung

Wenn Sie mit professionellen Händlern verhandeln, sollten Sie wissen, dass ihre Ankaufspreise oft niedriger sind als die Endkundenpreise. Der Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen ist ihr Gewinn. Beim Verkauf an Internet-Portale sollten Sie besonders vorsichtig sein, da einige Anbieter Verbraucher mit vermeintlich attraktiven Kaufangeboten in Partnerwerkstätten locken, um dann deutlich niedrigere Preise zu bieten. Der ADAC und die Verbraucherzentrale haben bei Testverkäufen negative Erfahrungen mit einem solchen Anbieter gemacht.

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Rechtssicherheit mit Musterverträgen

Wenn Sie einen Käufer gefunden haben – zum Beispiel über eine Anzeige in einer Autobörse – ist es wichtig, den Verkauf ordnungsgemäß abzuwickeln. Wenn Sie sich nicht genau mit Vertragsrecht auskennen, sollten Sie den Kaufvertrag besser nicht selbst aufsetzen. Der ADAC bietet beispielsweise einen juristisch einwandfreien Mustervertrag an. Dieser enthält alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug, wie die Fahrzeugidentnummer und die Personalien der Vertragsparteien. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Vertragserstellung nichts Wichtiges vergessen wird.

Haftungsausschluss und Gewährleistung

Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Der Verkäufer haftet für Schäden, die innerhalb dieser Frist auftreten. Aus diesem Grund sollten Privatverkäufer im Kaufvertrag unbedingt einen Haftungsausschluss vereinbaren. Achten Sie bei Musterverträgen darauf, ob das Dokument eine entsprechende Klausel enthält.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Haftungsausschluss den Verkäufer nicht von der Pflicht entbindet, ehrliche Angaben zum Zustand des Fahrzeugs zu machen. Wenn Sie bekannte Unfallschäden oder einen manipulierten Kilometerstand verheimlichen, kann dies als arglistige Täuschung angesehen werden. In diesem Fall haftet der Verkäufer für den entstandenen Schaden.

Veräußerungsanzeige und Versicherung informieren

Der Verkäufer ist verpflichtet, die zuständige Zulassungsstelle unverzüglich über den Besitzerwechsel des Fahrzeugs zu informieren. Das Schreiben sollte den Namen und die Anschrift des Käufers, die Personalausweisnummer sowie den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe enthalten. Die meisten Musterverträge enthalten bereits einen abtrennbaren Vordruck für dieses Schriftstück, der ausgefüllt an die Zulassungsstelle geschickt wird.

Wenn der Verkäufer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss er weiterhin Kfz-Steuer für das Fahrzeug zahlen. Außerdem kann es sein, dass Behörden den früheren Eigentümer bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen kontaktieren. Wenn Ihnen per Post ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl zugeschickt wird, sollten Sie nicht sofort die geforderte Summe bezahlen, sondern schriftlich Einspruch einlegen. In Verkehrsangelegenheiten kann nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden.

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Es ist auch wichtig, die Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Fahrzeugs zu informieren. Wenn das Fahrzeug beim Verkauf noch zugelassen ist, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, sind Verkäufer und Käufer gemeinsam dazu verpflichtet, die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zu bezahlen. Im Schadensfall kann es ebenfalls zu Streitigkeiten kommen. Der Verkäufer sollte die Versicherung daher unverzüglich über den neuen Eigentümer informieren. Auch hierbei empfiehlt es sich, den abtrennbaren Vordruck im Mustervertrag für die schriftliche Anzeige zu nutzen.

Fahrzeug gemeinsam ummelden oder stilllegen

Um Ärger zu vermeiden und auf Nummer sicher zu gehen, können Sie vor der Übergabe von Schlüssel und Papieren mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug gemeinsam ummelden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Fahrzeug nicht auf Kosten des Verkäufers im Straßenverkehr genutzt wird.

Alternativ können Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf auch stilllegen. Nach Beantragung informiert die Zulassungsstelle dann die Haftpflichtversicherung und die Steuerbehörde. Der Nachteil dabei ist, dass die Hürde für einen Vertragsabschluss deutlich höher ist, da der Käufer für den Abtransport rote Nummernschilder besorgen muss. Auch in diesem Fall muss der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken.

Indem Sie diese Tipps beim Verkauf Ihres Autos befolgen, können Sie sicherstellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und Sie den bestmöglichen Preis erzielen.