Auto verschenken: Der richtige Weg, um ein Kfz zu verschenken

Auto verschenken: Der richtige Weg, um ein Kfz zu verschenken

Seien wir mal ehrlich: Ein Auto zu verschenken ist nichts Alltägliches. Das eigene Auto hat vielleicht nur noch Schrottwert, aber ein Freund möchte es zum Basteln haben oder du möchtest einfach jemandem eine Freude bereiten. Egal aus welchem Grund, bei einer solchen Schenkung gibt es einige Dinge zu beachten.

Schenkungsurkunde: Schriftlich festhalten

Eine Schenkung, wie die Übertragung eines Autos, muss schriftlich erfolgen. Nur so kann der Beschenkte nachweisen, dass er der neue Eigentümer ist und der Schenker von jeglicher Haftung befreit ist. Zusätzlich muss der neue Eigentümer das Fahrzeug sofort auf seinen Namen anmelden und versichern. Andernfalls kann der ehemalige Eigentümer bei Verkehrsverstößen zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig davon, ob er die Schenkung nachweisen kann oder nicht.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Eigentümer das Fahrzeug vor der Schenkung bei der Zulassungsstelle abmelden und der Versicherung mitteilen, dass ein Halterwechsel stattfinden wird.

Notariell beurkundeter Schenkungsvertrag

Wie bei allen anderen Schenkungen auch, muss der Schenkungsvertrag für das Auto notariell beglaubigt werden. Gemäß § 518 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um die Gültigkeit des Vertrags zu gewährleisten. Es steht jedem Schenkenden frei, ein Formblatt für einen Schenkungsvertrag aus dem Internet herunterzuladen oder in einem Schreibwarengeschäft zu kaufen, aber es muss nach dem Ausfüllen und Unterschreiben notariell beglaubigt werden. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Es reicht also nicht aus, einfach den Fahrzeugbrief zu besitzen, da dies allein keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Eigentümer zulässt.

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Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Beurkundung nicht erforderlich ist. Gemäß § 518 Abs. 2 BGB ist sie nicht notwendig, wenn die Schenkung durch die Übergabe des Fahrzeugs vollzogen wird. Obwohl die Schriftform nicht gegeben ist, bleibt der Schenkungsvertrag aufgrund der Übergabe des Fahrzeugs wirksam.

Eigentumsübertragung: Vollständige Übergabe

Eine Schenkungsurkunde allein macht die Schenkung des Autos noch nicht wirksam. Es ist auch eine vollständige Eigentumsübertragung an den Beschenkten erforderlich. Diese ist erst gegeben, wenn das Fahrzeug zusammen mit den Fahrzeugpapieren und allen Autoschlüsseln vom Schenker an den Beschenkten übergeben wird. Wenn der Schenker nur einen dieser Bestandteile behält, erfolgt keine vollständige Übertragung des Eigentums. Dies wird gesetzlich in § 929 BGB geregelt.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Gemäß § 930 BGB ist es möglich, dass die Schenkung auch dann erfolgt, wenn ein Teil des Besitzes beim Schenker verbleibt. Dieses Besitzmittlungsverhältnis ergibt sich individuell aus dem Verhältnis zwischen den beiden Parteien und kann beispielsweise in einer Ehe vorhanden sein.

Was passiert bei einer unwirksamen Schenkung?

Wenn aus den oben genannten Gründen die Schenkung des Autos unwirksam ist, bleibt der Schenker immer noch Eigentümer und hat das Recht, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Wenn der Beschenkte das Auto nicht mehr besitzt, haftet er auf Schadensersatz.

Schenkungssteuer beim Verschenken eines Autos?

Unter bestimmten Umständen kann das Schenkungssteuergesetz auch für geschenkte Autos gelten. In der Regel entfällt die Schenkungssteuer, wenn das Auto an den Ehepartner, ein Kind oder einen Enkel verschenkt wird. Für diese Schenkungen gibt es hohe Freibeträge im Schenkungsrecht. Ehepartner können beispielsweise Geschenke bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei machen, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro. Kaum ein Auto wird einen derart hohen Wert haben.

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Die rechtliche Situation bei Schenkungen an andere Personen, egal ob Fremde oder entferntere Verwandte, sieht jedoch anders aus. Für diesen Personenkreis sind Schenkungen bis zu einem Wert von 20.000 Euro steuerfrei. Das bedeutet, dass der Beschenkte alles, was über diese Summe hinausgeht, versteuern muss.

Wenn du also dein Auto verschenken möchtest, solltest du sicherstellen, dass die Schenkung wirksam ist und darauf bestehen, dass der Beschenkte alle Anmelde- und Versicherungspflichten erfüllt.