Auto-Wandlung: Möglichkeiten nach dem Kauf

Auto-Wandlung: Möglichkeiten nach dem Kauf

Du hast dein Traumauto gefunden und bist voller Vorfreude auf die gemeinsamen Abenteuer. Doch plötzlich bemerkst du, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt. Was kannst du als Käufer jetzt tun? Eine Option ist die Auto-Wandlung, auch bekannt als Rücktritt vom Kaufvertrag. Dabei trittst du vom Vertrag zurück, weil das gekaufte Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist als mangelhaft erkannt wurde.

Welche Mängel rechtfertigen eine Auto-Wandlung?

Für eine Auto-Wandlung muss ein erheblicher Mangel am Neuwagen vorliegen, den der Händler nicht beheben kann. Dies kann beispielsweise eine fehlerhafte Einparkhilfe oder ein defektes Bauteil sein. Der Verkäufer – also der Händler – ist für Sachmängel verantwortlich, nicht der Hersteller. Allerdings kann ein Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug und der Mangel die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag

Ob ein Mangel zu einer Auto-Wandlung berechtigt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: Kann der Händler den Mangel erfolgreich beheben? Wenn er dazu in der Lage ist, ist alles in Ordnung. Falls nicht, muss über das weitere Vorgehen entschieden werden. Die Regeln zur Gewährleistung sind in verschiedene Stufen unterteilt, um faire Bedingungen für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten.

Es ist jedoch nicht immer sofort ersichtlich, ob ein Mangel für eine Auto-Wandlung ausreicht oder nicht. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Mängeln: geringfügige und nicht geringfügige. Die genaue Bewertung des Mangels muss meist von Fall zu Fall vor Gericht geklärt werden.

LESEN  Der Opel Adam: Ein stylischer Cityflitzer mit Bestnoten

Bei einem geringfügigen Mangel muss sich der Käufer damit abfinden und erhält lediglich eine Preisminderung. Beispiele hierfür sind Vibrationen oder andere Geräusche, die zwar stören, aber keine direkte Gefahr darstellen. Erst bei einem nicht geringfügigen oder sicherheitsrelevanten Mangel kann eine Auto-Wandlung in Betracht gezogen werden. Flackernde Scheinwerfer, eine fehlerhafte Lenkung oder Probleme mit den Bremsen sind gute Beispiele für solche Mängel.

Berechnung der Nutzungsgebühr

Wenn du dich mit dem Verkäufer auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag einigst, bekommst du den Kaufpreis zurückerstattet. Allerdings steht dem Verkäufer eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs zu. Bei Neuwagen kann dabei eine erhebliche Summe zusammenkommen, die einem Käufer abgezogen wird. Übrigens gibt es auch bei Gebrauchtwagen Ansprüche aufgrund verschwiegener Mängel.

Die Berechnung der Nutzungsgebühr erfolgt anhand der Gesamtfahrleistung. Da heutige Fahrzeuge oft eine Laufleistung von mehr als 150.000 Kilometern haben, sind die bekannten 0,67 Prozent nicht mehr zeitgemäß.

Nutzungsgebühr bei Neuwagen

Wenn du beispielsweise eine Laufleistung von 200.000 Kilometern hast, teilst du den Kaufpreis durch die gefahrenen Kilometer und durch 200.000. Die resultierende Summe wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Hier ein Rechenbeispiel: Der Bruttokaufpreis des Fahrzeugs beträgt 32.150 Euro, und du hast 10.000 Kilometer zurückgelegt. Die Nutzungsgebühr beträgt 1.607,50 Euro (32.150 Euro x 10.000 / 200.000).

Nutzungsgebühr bei Gebrauchtwagen

Bei einem Gebrauchtwagen ziehst du einfach die bereits gefahrenen Kilometer von der Gesamtlaufleistung ab. Nur die Restlaufleistung wird in die Berechnung einbezogen. Hier ein Rechenbeispiel: Der Bruttokaufpreis des Fahrzeugs beträgt 18.130 Euro, du hast 10.000 Kilometer zurückgelegt, der Kilometerstand beim Kauf betrug 85.000, und die erwartete Restlaufleistung beträgt 200.000 minus 85.000 = 115.000. Die Nutzungsgebühr beträgt 1.576,52 Euro (18.130 Euro x 10.000 / 115.000).

LESEN  Die 20 hässlichsten Autos der Welt – Unfassbarer Design-Fail

Fazit

Bevor man eine Auto-Wandlung in Erwägung zieht, ist es ratsam, verschiedene Aspekte abzuwägen. Möchtest du vielleicht lieber mit dem Autohändler eine Vereinbarung über ein Ersatzfahrzeug treffen, anstatt vom Vertrag zurückzutreten? Bei einer Ersatzlieferung kann keine Nutzungsgebühr mehr verlangt werden. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht jedoch nicht, wenn der erhebliche Mangel auf Veränderungen wie beispielsweise ein Tuning zurückzuführen ist. Wenn du Modifikationen an deinem Auto von einer Werkstatt einer anderen Marke hast durchführen lassen, ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.