Autoschmuck in Schwarz-Rot-Gold – Zeigen Sie Ihre Fußballleidenschaft sicher durch das Fußballjahr

Autoschmuck in Schwarz-Rot-Gold – Zeigen Sie Ihre Fußballleidenschaft sicher durch das Fußballjahr

Die Fußball-Europameisterschaft steht vor der Tür und viele Autofahrer möchten ihre Liebe zum Fußball und ihre Unterstützung für die heimische Mannschaft zum Ausdruck bringen.

Die Auswahl an schwarz-rot-goldenem Autoschmuck ist riesig: Fähnchen, Wimpel, Motorhaubenabdeckungen und vieles mehr. Es scheint, als gäbe es für jedes Fanherz das richtige Accessoire.

Doch welche Deko ist tatsächlich erlaubt? Und auf welche sollten Sie verzichten? In diesem Ratgeber zum Autoschmuck während der EM erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Mit dem Auto Flagge zeigen – Worauf Sie bei der Anbringung achten müssen

Bei jedem Accessoire für das Auto sollte eine Anleitung beiliegen, die auch Warnhinweise enthält. Diese sollten Sie genau beachten, um sicherzustellen, dass Sie Fahnen, Spiegelsocken und Co. unter den richtigen Bedingungen anbringen dürfen.

Es ist besonders wichtig, dass Sie Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht abdecken. Dadurch könnte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen. Fahren ohne Betriebserlaubnis kann mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, kann das Bußgeld auf 90 Euro steigen und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Außerdem müssen alle Bauteile und Anbringungen am Fahrzeug sicher befestigt sein, damit sie nicht abfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Dekofähnchen und Fanartikel haben oft eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Wenn Sie sich daran halten, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.

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Bußgeldtabelle zum Autoschmuck: Welche Strafen können drohen?

Hier eine Übersicht über die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Autoschmuck drohen:

  • kein ausreichendes Sichtfeld: 5 Euro
  • beeinträchtigte Sicht: 10 Euro
  • Rückspiegel entspricht nicht den Vorschriften: 15 Euro
  • Fahren mit abgedeckten Beleuchtungseinrichtungen:
    • mit Gefährdung: 20 Euro
    • mit Unfall: 25 Euro
  • Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs:
    • mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 25 Euro
    • mit Unfall: 80 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis:
    • mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 50 Euro
  • Kennzeichen abgedeckt durch Glas, Folie oder Ähnliches: 65 Euro

Autoschmuck an den Fensterflächen – Nicht jede Deko am Auto erlaubt!

Die Fensterflächen, die im Sichtfeld des Fahrers liegen, dürfen nicht abgedeckt werden. Das Sichtfeld umfasst einen Winkel von mindestens 180 Grad. Das bedeutet, dass weder die Frontscheibe noch die beiden vorderen Seitenscheiben mit Folien, Flaggen oder Aufklebern beklebt werden dürfen.

Es gibt Ausnahmen für offizielle Anbringungen wie Maut- oder Umweltplaketten. Diese müssen jedoch außerhalb des direkten Sichtfeldes des Fahrers angebracht werden, idealerweise in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe.

Wenn Sie eine Fensterflagge anbringen möchten, ist dies nur an den Fenstern ab der B-Säule zulässig. Vorsicht ist auch beim Heckfenster geboten, denn Aufkleber und Folien dürfen die Sicht nach hinten nicht beeinträchtigen.

Ungünstige Autodekoration: Vorsicht bei der EM-Spiegelsocke

Die schwarz-rot-goldene Spiegelsocke ist ein besonderer Autoschmuck. Allerdings darf sie nicht an jedem Fahrzeug angebracht werden. Wenn sich in den Spiegeln Sensoren von Fahrsicherheitssystemen oder Blinker befinden, dürfen diese nicht abgedeckt werden. Die Fahrsicherheit würde dadurch stark beeinträchtigt.

Die Spiegelflächen sowie Scheinwerfer und Co. dürfen generell nicht abgedeckt sein. Da die Spiegelsocken oft Teile der Spiegelfläche abdecken, ist die Sichteinschränkung für den Fahrer gegeben.

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EM-Autodeko im Fahrzeuginnenraum

Auch im Fahrzeuginnenraum müssen Sie die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beachten. Achten Sie darauf, dass Anhänger an den Rückspiegeln nicht zu groß sind oder zu viel Spielraum haben. Andernfalls können sie den Fahrer während der Fahrt irritieren und das Sichtfeld einschränken.

Vorsicht ist auch bei Leuchtmitteln im Innenraum geboten. Während der Fahrt dürfen keine Leuchtmittel eingeschaltet sein. Zum einen dürfen nur zugelassene Beleuchtungseinrichtungen im Auto vorhanden sein. Zum anderen kann die zusätzliche Lichtquelle für Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmern und beim Fahrer selbst sorgen.

Fazit: Lesen Sie die Bedienungsanleitung!

Informieren Sie sich vor der Anbringung von Autoschmuck über die Vorschriften. Die meisten Hersteller liefern eine Bedienungsanleitung mit, aus der Sie alle wichtigen Informationen entnehmen können. Verlassen Sie sich nicht blind darauf, sondern informieren Sie sich selbstständig.

Wenn alles fest sitzt und den Vorschriften entspricht, können Sie das kommende Fußballmärchen entspannt genießen und mit der zulässigen Autodeko Flagge zeigen.

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