BAFA / KFW / DENA ANERKENNUNG

BAFA / KFW / DENA ANERKENNUNG

Willst du Experte für Energieeffizienz werden und von den Bundesförderprogrammen profitieren? Dann musst du die erforderlichen Qualifikationen erfüllen und dich bei den entsprechenden Stellen registrieren lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Qualifikationen du für die verschiedenen Kategorien benötigst und wie du dich anmelden kannst.

Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Wenn du in der Kategorie “Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude” für Wohngebäude gelistet werden möchtest, benötigst du eine entsprechende Grundqualifikation und eine Weiterbildung. Die genauen Anforderungen variieren je nach Ausbildungshintergrund:

  • Personen mit einem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik benötigen eine Fortbildung von 120 Unterrichtseinheiten.
  • Handwerksmeister und Techniker benötigen eine Fortbildung von 200 Unterrichtseinheiten.

Für Personen ohne Grundqualifikation gelten Sonderregelungen. Sie müssen eine Fortbildung von 200 Unterrichtseinheiten absolvieren und an der “Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude” erfolgreich teilnehmen. Die Anerkennung erfolgt durch das BAFA. Zusätzlich müssen die Energieberater ihre Daten an die dena weitergeben und dort ein Registrierungsverfahren durchlaufen.

Energieeffizienz-Experte für Nicht-Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Bei der Listung für Nichtwohngebäude gelten ähnliche Anforderungen wie für Wohngebäude. Auch hier ist eine entsprechende Grundqualifikation notwendig, sowie eine Zusatzqualifikation durch eine Weiterbildung. Die genauen Anforderungen sind wie folgt:

  • Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, Meistertitel oder Technikerabschluss benötigen eine Weiterbildung von 160 bis 240 Unterrichtseinheiten. Davon entfallen 80 bis 160 Unterrichtseinheiten auf das Basismodul, welches auch für die Listung für Wohngebäude erforderlich ist. Weitere 80 Unterrichtseinheiten sind dem Vertiefungsmodul für Nichtwohngebäude gewidmet.
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Auch hier gibt es Sonderregelungen für Personen ohne Grundqualifikation. Sie können die Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude absolvieren, sofern sie bereits die “Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude” bestanden haben. Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit mit praxisbezogenen Kenntnissen über die Energieberatung von Gebäuden ist ebenfalls Voraussetzung. Die Anerkennung und Registrierung erfolgen durch das BAFA und die dena.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Anforderungen. Neben einer Grundqualifikation in Form eines Hochschulabschlusses, Meistertitels oder Technikerabschlusses ist eine Basisweiterbildung von 80 bis 160 Unterrichtseinheiten erforderlich. Zusätzlich wird eine vertiefende Weiterbildung von 72 Unterrichtseinheiten verlangt. Die Eintragung erfolgt durch die WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH), die eine erfolgreiche Prüfung der Qualifikation bestätigt.

Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)

Für die Energieberatung nach DIN EN 16247 ist eine Grundqualifikation in Form eines Hochschulabschlusses, Meistertitels oder Technikerabschlusses erforderlich. Zusätzlich ist eine Weiterbildung von 80 Unterrichtseinheiten notwendig.

Für bereits in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude gelistete Energieberater ist eine Weiterbildung von 16 Unterrichtseinheiten ausreichend. Diese müssen die Themengebiete DIN EN 16247-1, Energieaudits, Anlagentechnik, Querschnittstechnologien und erneuerbare Energien abdecken.

Contracting – Orientierungsberatung

Für die Orientierungsberatung im Bereich Contracting ist ebenfalls eine Grundqualifikation in Form eines Hochschulabschlusses, Meistertitels oder Technikerabschlusses erforderlich. Darüber hinaus ist eine Weiterbildung von 40 Unterrichtseinheiten notwendig. Eine entsprechende Berufserfahrung ist ebenfalls Voraussetzung.

Melde dich bei den entsprechenden Stellen an und werde Experte für Energieeffizienz. Nutze die Bundesförderprogramme und hilf mit, unsere Gebäude nachhaltiger zu gestalten!