Benötigst du finanzielle Unterstützung für dein Studium oder deine Ausbildung? BAföG, Studienkredite und Stipendien könnten die Lösung sein. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den BAföG-Anspruch wissen musst – sowohl für Schüler, Studenten als auch Meister. Finde heraus, wer BAföG beantragen kann, wie viel du erhalten kannst und wo du den Antrag stellen kannst. Außerdem erklären wir dir den Unterschied zwischen BAföG und anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
Was ist BAföG?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Deutschland hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu gewähren, wenn die Eltern dies nicht leisten können.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Kurz gesagt: Schüler und Studenten haben Anspruch auf BAföG, wenn weder sie noch ihre Eltern genügend Einkommen oder Vermögen haben, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung alleine zu finanzieren. Es gibt weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wie Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen und Art der Ausbildung. Im Gegensatz zu Stipendien spielt das Studienfach, die Hochschule oder der Notendurchschnitt keine Rolle.
Folgende Personen können BAföG beantragen:
- Vollzeit immatrikulierte Studierende an deutschen Hochschulen.
- Schülerinnen und Schüler an Akademien, Berufsfachschulen, Abendschulen, Kollegs oder allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG oder Meister-Bafög. Dies betrifft in der Regel Teilnehmer einer beruflichen Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker, Betriebsfachwirte, Fachwirte oder Meister.
Wie viel BAföG bekommt man?
Die Höhe des BAföG-Höchstsatzes und die persönliche Förderhöhe hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Ausbildung und dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder seiner Eltern. Wenn du wissen möchtest, wie viel BAföG du voraussichtlich erhalten kannst, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG-Rechner.
Aktueller BAföG Höchstsatz:
- Lebenshaltung: 452 € bis 736 € (je nach Ausbildung).
- Wohnkosten: 360 € (wenn nicht bei den Eltern wohnend) oder 59 € bei den Eltern, bis zu 325€ nicht bei den Eltern bzw. 56 € bei den Eltern (je nach Ausbildung) in Lebenshaltung enthalten.
- Kranken- und Pflegeversicherung: 94 € KV (168 € ab 30 Jahre) + 28 € PV (38 € ab 30).
- Kinderzuschlag: 150 € pro eigenes oder adoptiertes Kind U14 im Haushalt.
- BAföG Höchstsatz: 934 € ohne Kinder, 563 bis 832 € ohne Kinder, 841 € + Teilnahme- und Materialkosten (unverheiratet ohne Kinder).
Weitere Informationen zu den aktuellen Zahlen findest du hier.
BAföG Rückzahlung
Du hast sicherlich gehört, dass BAföG zurückgezahlt werden muss. Das stimmt jedoch nicht in jedem Fall. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Studenten-BAföG muss höchstens die Hälfte (maximal 10.010 €) zurückgezahlt werden, und beim Aufstiegs-BAföG müssen nur bis zu 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt werden. Den Rest darfst du behalten.
Wann und wo stellt man den BAföG-Antrag?
Die Zuständigkeit der BAföG-Ämter hängt vom Studienort ab. Bei Schülern richtet sich dies nach dem Wohnort der Eltern. Wenn die Eltern getrennt leben, wird der Ausbildungsort zugrunde gelegt. Wenn du im Ausland studierst oder eine Schule besuchst, ist das zuständige BAföG-Amt in Deutschland ansässig. Wenn du dich in einer beruflichen Fortbildung befindest, stellst du deinen BAföG-Antrag bei dem zuständigen Amt des Fortbildungsanbieters.
Es ist wichtig zu beachten, dass BAföG grundsätzlich nicht rückwirkend bewilligt werden kann. Ein Recht auf BAföG besteht frühestens ab dem Kalendermonat, in dem dein Antrag beim Amt vorliegt oder die Ausbildung tatsächlich beginnt (abhängig von dem späteren Ereignis). Weitere Informationen zu den wichtigsten BAföG-Fristen findest du in unserer Übersicht.
BAföG Antrag Online
Seit Sommer 2020 kann BAföG online beantragt werden. Die Ämter sind jedoch noch nicht alle in der Lage, dies umzusetzen. Das bedeutet, dass du weiterhin recherchieren musst, welches Amt für dich zuständig ist und deinen BAföG-Antrag dort stellen musst. Selbst wenn du den Antrag online stellen kannst, müssen die Formulare ausgedruckt und unterschrieben an dein zuständiges Amt geschickt werden, sofern du keinen Personalausweis mit aktivierter Internetfunktion und Kartenlesegerät besitzt.