Du bist Student oder Azubi und fragst dich, ob du BAföG und Wohngeld gleichzeitig erhalten kannst? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige dazu!
Was ist BAföG?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Unterstützung für Auszubildende und Studierende mit geringem Einkommen. Es richtet sich an alle, die sich in einer Ausbildung befinden oder eine anstreben. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildung und den individuellen Lebensumständen ab.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen, um die Wohnkosten zu decken. Es kann sowohl für Mieter als auch für Eigenheimbesitzer gewährt werden. Auch hier gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Gemeinsamer Bezug von BAföG und Wohngeld?
Grundsätzlich ist der gleichzeitige Bezug von BAföG und Wohngeld gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn eine Ausbildung oder ein Studium BAföG-förderungsfähig ist, entfällt der Anspruch auf Wohngeld gemäß Paragraph 20 des Wohngeldgesetzes.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn BAföG nur als Darlehen bezogen wird, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Volldarlehen ohne Zuschussanteil des Staates. Dabei spielt es keine Rolle, ob das BAföG tatsächlich ausgezahlt wird. Entscheidend ist die Förderungsfähigkeit.
Wohngeld als Alternative
Studierende, die aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch auf BAföG haben, können Wohngeld in Betracht ziehen. Eine Ablehnung aufgrund des zu hohen Einkommens der Eltern ist beispielsweise kein Hindernis für den Bezug von Wohngeld.
Dabei sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel das Überschreiten der Altersgrenze für die BAföG-Förderung, das Einlegen eines Urlaubssemesters oder der Wechsel zu einer nicht anerkannten Ausbildungsstätte. Der negative BAföG-Bescheid dient in solchen Fällen als Nachweis für das Wohngeld-Amt.
Wohngeld und gemeinsamer Haushalt
Es gibt Ausnahmen, bei denen BAföG und Wohngeld gleichzeitig bezogen werden können. Wenn ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf BAföG hat und mit anderen Familienmitgliedern oder einem Partner zusammenwohnt, kann der gesamte Haushalt wohngeldberechtigt sein. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nur die im Wohngeldgesetz genannten Angehörigen zum Wohngeldhaushalt zählen.
In einer Studenten-Wohngemeinschaft wird jeder Mitbewohner als eigener Haushalt betrachtet, wodurch die Möglichkeit auf BAföG und Wohngeld entfällt.
Fazit
Grundsätzlich sind BAföG und Wohngeld nicht gleichzeitig beziehbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn BAföG als Darlehen gewährt wird oder wenn bestimmte Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllt sind. Informiere dich am besten bei den zuständigen Ämtern, um deine individuelle Situation zu klären.
Quelle: Bürgergeld News