BahnCard kündigen: Einfach und unkompliziert!

BahnCard kündigen: So einfach geht’s!

Die BahnCard bietet viele Vergünstigungen, aber wenn sich deine Pläne ändern und du sie nicht mehr brauchst, kannst du sie problemlos kündigen. Wir zeigen dir, wie das am einfachsten geht und worauf du achten solltest.

Welche Kündigungsfristen gelten für die BahnCard?

Wie bei jedem kostenpflichtigen Abonnement gibt es auch bei der BahnCard gesetzliche Kündigungsfristen, die beachtet werden sollten, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.

  • Für die BahnCard 25 oder 50 beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit.
  • Wenn du die BahnCard 100 bereits länger als ein Jahr besitzt, kannst du sie jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
  • Die BahnCard 100 ohne Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus, ohne dass du kündigen musst.
  • Bei einer dreimonatigen kostenlosen Probe-BahnCard gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit. Wenn du diese Frist versäumst, verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr, genauso wie bei den BahnCards 25 und 50.
  • Wenn du das Unternehmen verlässt, das dir die BahnCard zur Verfügung gestellt hat und sie auf deinen Namen ausgestellt ist, bist du rechtlich verpflichtet, fristgerecht zu kündigen, auch wenn das Unternehmen die BahnCard bezahlt.

BahnCard kündigen – Fristgerecht und unkompliziert

Deine BahnCard-Kündigung muss schriftlich an den BahnCard-Service erfolgen, entweder per E-Mail, Fax, Brief oder online. Dieser Punkt ist besonders wichtig, also überlasse hier nichts dem Zufall!

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Am besten ist es, wenn du den Versand deiner Kündigung nachweisen kannst. Deshalb empfehlen wir, die Kündigung per Post oder Fax zu verschicken.

BahnCard kündigen per Post

Schicke dein Kündigungsschreiben per Brief an die folgende Adresse:

DB Fernverkehr AGBahnCard-Service
60643 Frankfurt am Main

Achte darauf, dass dein Kündigungsschreiben dein Kündigungsdatum, dein Geburtsdatum, deine BahnCard-Nummer und deine Adresse enthält. Wenn du das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschickst, kannst du sicher sein, dass es fristgerecht angekommen ist. Die Kündigungsbestätigung erhältst du normalerweise innerhalb einer Woche.

BahnCard kündigen per Fax

Du kannst deine Kündigung auch per Fax senden und dir eine Sendebestätigung ausdrucken lassen. Auch hier benötigt der BahnCard-Service deine Daten: Kündigungsdatum, Geburtsdatum, BahnCard-Nummer und Adresse. Das Fax sendest du an folgende Nummer:

01805-121998

Du kannst auch den kostenpflichtigen Service von Abo-Alarm nutzen, der bereits einen vorbereiteten Kündigungsbrief für dich bereithält.

BahnCard kündigen per E-Mail

Die E-Mail-Adresse für deine BahnCard-Kündigung lautet: bahncard-service@bahn.de. Auch hier benötigt der BahnCard-Service deinen vollständigen Namen, die BahnCard-Nummer, deine Adresse und das Kündigungsdatum. Es ist auch hilfreich, das Ablaufdatum deiner BahnCard anzugeben, um den Bearbeitungsprozess zu erleichtern.

BahnCard-Kündigung online

Alternativ kannst du deine BahnCard auch online kündigen. Das geht schnell und einfach in wenigen Schritten:

  1. Besuche den BahnCard-Service online und wähle den entsprechenden Betreff aus, z. B. “Kündigung BahnCard 25”. Das Formular findest du unter diesem Link.
  2. Füge dein Anliegen ein, z. B.: “Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt meine BahnCard mit der Nummer (hier BahnCard-Nummer einfügen). Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung an diese Adresse (Adresse oder E-Mail-Adresse einfügen). Mit freundlichen Grüßen (Name einfügen)”.
  3. Drucke das Schreiben zur Sicherheit aus oder speichere es als PDF.
  4. Klicke auf “Absenden” und deine Kündigung ist auf dem Weg.
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BahnCard kündigen – Verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl

Auch bei der Kündigung der BahnCard stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung. Wichtig ist, dass du deine Daten wie Adresse, BahnCard-Nummer, Kündigungszeitpunkt, Name, Vorname und gegebenenfalls Geburtsdatum angibst und die festgelegte Kündigungsfrist einhältst.