Heutzutage nutzen die meisten Menschen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kein Wunder, schließlich ist dies besonders bequem und für den Bankkunden mit dem geringsten Aufwand verbunden. Auch wenn viele fordern, dass Bargeld ganz abgeschafft wird, so ist dieser Wunsch zu diesem Zeitpunkt noch nicht realistisch. So ermöglichen zum Beispiel viele kleine Händler eine EC-Kartenzahlung erst ab einem gewissen Betrag. Abgesehen davon gibt es nach wie vor Menschen, die kein eigenes Girokonto besitzen und dementsprechend auf Bargeld angewiesen sind. Da diese Personen keine klassische Überweisung tätigen können, müssen sie die Möglichkeit haben, Bargeld in den Banken einzahlen zu können, um es dritten Personen zukommen zu lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert, ob Gebühren anfallen und ob es Alternativen gibt.
So zahlen Sie Bargeld auf ein fremdes Konto ein
Die wohl einfachste Methode, um einer dritten Person Geld zukommen zu lassen, ist eine klassische Überweisung von Konto zu Konto. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich. Sei es, weil die überweisende Person kein eigenes Konto hat oder vielleicht nicht möchte, dass die Transaktion auf einem Kontoauszug erscheint. In diesem Fall besteht bei vielen Banken die Möglichkeit, Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen.
Bedenken Sie: Nicht alle Banken bieten diesen Service an. Weigert sich die Bank Ihrer Wahl eine Bareinzahlung an Dritte anzunehmen, so probieren Sie es einfach bei einer anderen Bank. Prüfen Sie vorher immer die ausgehängte Satzung. Ist hier eine „Bareinzahlung zugunsten Dritter“ möglich, muss die Bank sie auch anbieten. Manche Banken ermöglichen diesen Service auch nur für Einzahlungen auf Konten bei ebendieser Bank.
Kosten: Fallen für eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto immer Gebühren an?
Leider ist es sehr kostspielig, Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen. Es handelt sich dabei um eine Barüberweisung, die je nach Bank, mit 5,00 € bis zu 20,00 € zu Buche schlägt. Manche Banken berechnen einen Pauschalbetrag pro Transaktion, andere dahingegen einen gewissen Prozentsatz des eingezahlten Betrages. Fakt ist, dass diese Art der Einzahlung sehr kostspielig ist und deshalb auf Dauer keine Lösung darstellt.
Warum fallen für die Barüberweisung Gebühren an?
Eine Bareinzahlung von Personen, die bei der Bank nicht Kunde sind, ist stets mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden. Mit der Annahme des Geldes am Schalter ist es dabei nicht getan. Das Geld muss anschließend auf ein Zwischenkonto transferiert werden, um dem Empfänger anschließend gutgeschrieben zu werden. Auch muss die Bank die entsprechenden Zahlscheine für einen gewissen Zeitraum aufbewahren. Dies ist für die Bank natürlich mit Kosten verbunden, die sie versucht zu kompensieren, indem sie sie dem Kunden in Rechnung stellt. Sie haben dabei als Kunde das Nachsehen, auf der anderen Seite aber eine praktische Möglichkeit, um Geld von A nach B zu transferieren, ohne dass das eigene Konto involviert ist.
Ausweispflicht: Die einzahlende Person muss sich ab bestimmten Beträgen ausweisen
Das Geldwäschegesetz besagt, dass die Identität der zahlenden Person bei Bargeldgeschäften ab 10.000 € nachgewiesen werden muss. Abgesehen davon muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden, welches der Bank und dem Finanzamt weitere Informationen zu dieser Transaktion gibt.
Möchten Sie bei einer Bank eine Bargeldeinzahlung auf das Girokonto eines Dritten vornehmen, so müssen Sie sich bereits ab einem Wert von 1.000 € identifizieren.
Alternativen zur Bareinzahlung
Es stehen Ihnen einige Alternativen zur Verfügung, um Barüberweisungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.
Kontolose Zahlung mit Bitcoins
Bitcoins werden von PC zu PC übertragen, ohne dass eine Bank eingeschaltet werden muss. Da Sie die Bitcoins vorher jedoch kaufen müssen, benötigen Sie eine Kreditkarte. Dies ist aber auch der einzige Nachteil, denn wenn Sie im Besitz von Bitcoins sind, haben Sie eine Internetwährung, die genauso viel wert ist, wie normales Bargeld. Im besten Fall bevorzugt auch der Empfänger diese Form der Zahlung. Hohe Gebühren für Barüberweisungen können Sie sich somit sparen.
Nutzung eines Zweitkontos
Möchten Sie lediglich vermeiden, dass die Buchung auf Ihrem regulären Konto sichtbar ist, können Sie ein Zweitkonto nutzen. Mit einem Zweitkonto bei einer Bank, die kostenlose Einzahlungen ermöglicht, sind Sie auf der sicheren Seite. Lassen Sie das Bargeld Ihrem Konto gutschreiben und überweisen Sie es anschließend an den Begünstigten.
Überweisung durch Familienmitglieder
Möglicherweise hat ein Familienmitglied ein Konto bei einer Bank, die kostenlose Einzahlungen ermöglicht. In dem Fall können Sie eine Vereinbarung treffen, dass das Familienmitglied den Betrag auf sein Konto einzahlt und anschließend an die dritte Person überweist. Bedenken Sie bei solchen Vereinbarungen jedoch, dass eine schriftliche Vereinbarung immer ratsam ist. Es passiert nicht selten, dass es auch unter Familienmitgliedern und Freunden in Fällen wie diesen, zu Streitigkeiten kommt. Vermeiden Sie diese, indem Sie von Anfang an alles schriftlich festhalten. So sind Sie im schlimmsten Fall auf der sicheren Seite und haben etwas in der Hand, mit dem Sie beweisen können, welche Vereinbarung getroffen wurde.
Fazit
Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto waren lange problemlos möglich. Da die Politik aber mit der Abschaffung von Bargeld liebäugelt und mittlerweile auch strengere Geldwäschegesetze gelten, bieten viele Banken keine Barüberweisung zugunsten Dritter mehr an.
Wer Geld auf ein fremdes Konto überweisen will, muss hohe Kosten tragen und sich zudem ab einem Betrag von 1.000 € ausweisen. Wer kein eigenes Konto hat oder die Überweisung nicht auf seinem regulären Konto sehen möchte, muss also erhebliche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.