Du träumst davon, dein eigenes Holz- oder Gartenhaus zu bauen? Dann solltest du die Bauvorschriften deines Bundeslandes kennen. Wir haben uns die Mühe gemacht, die wichtigsten Bestimmungen für dich zusammenzufassen. Beachte allerdings, dass die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren können. Trotzdem gibt es einige grundlegende Tipps, die du beachten solltest.
Allgemeine Ratschläge
- Informiere dich vor der Bestellung deines Holz- oder Gartenhauses unbedingt über die geltenden Bestimmungen in deiner Region. Die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann dir dabei helfen und sachkundige Auskunft geben.
- Die hier aufgeführten Auszüge aus den Landesbauordnungen dienen lediglich als Orientierungshilfe und ersetzen nicht eine fachkundige Beratung durch die zuständigen Behörden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der aufgeführten Bestimmungen.
- Bedenke, dass auch deine Nachbarn möglicherweise in den Genehmigungsprozess einbezogen werden müssen. Die genauen Bestimmungen dazu findest du in den Landesbauordnungen und bei den zuständigen Behörden.
- Beachte bei Grillhütten und Saunahäusern mit Holzofen auch die emissionsrechtlichen Vorschriften aufgrund des Feuers.
Musterbauordnung (MBO)
Die Musterbauordnung (MBO) hat das Ziel, die verschiedenen Landesbauordnungen zu harmonisieren. Gemäß § 61 MBO sind beispielsweise verfahrensfrei einstöckige Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 10 m², bestimmte Garagentypen, bestimmte Lagergebäude (für Tiere oder Sachen), Gewächshäuser und Schutzhütten für Wanderer sowie Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen. Auch Gartenlauben können unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei sein.
Bauvorschriften der Bundesländer
Hier findest du eine Zusammenfassung der Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Garten- und Holzhäuser unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Dies gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einer bestimmten Größe, Garagen mit bestimmten Abmessungen, Wochenendhäuser in Wochenendgebieten, Gartenhäuser in Gartenhausgebieten und Gartenlauben in Kleingartenanlagen.
Bayern
Die Bayerische Bauordnung regelt, in welchen Fällen keine Baugenehmigung erforderlich ist. Zum Beispiel sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, bestimmte Garagen und Gartenlauben in Kleingartenanlagen genehmigungsfrei.
Berlin
In Berlin sind Gartenhäuser unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. Dies gilt für eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen.
Brandenburg
In Brandenburg können Holzhäuser unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei errichtet werden. Dies gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, einige Garagen, Wochenendhäuser mit nicht mehr als 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe in Wochenendhausgebieten oder auf genehmigten Wochenendplätzen sowie Gartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 m² in Kleingartenanlagen.
Bremen
Im Stadtstaat Bremen sind Gartenbauten unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. Dies gilt für eingeschossige Gebäude bis zu 10 m², bestimmte Garagentypen, Wochenendhäuser (bis 40 m²) in Wochenendhausgebieten und bestimmte Gartenlauben.
Hamburg
In Hamburg kannst du unter bestimmten Bedingungen ein Holzhaus ohne Genehmigung bauen. Dies gilt für eingeschossige Gebäude bis 30 m³, bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser in entsprechenden Gebieten.
Hessen
Die Baubestimmungen in Hessen sind vergleichsweise großzügig. Informiere dich in der Hessischen Bauordnung über die genauen Vorschriften.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Möglichkeiten, ein Holzhaus genehmigungsfrei zu errichten. Dies gilt zum Beispiel für eingeschossige Gebäude bis 10 m², bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser in entsprechenden Gebieten.
Niedersachsen
Zwischen Harz und Heide sowie an der Nordsee benötigst du unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung für dein Gartenhaus. Dies betrifft Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 40 m³, bestimmte Garagen und Gartenlauben.
Nordrhein-Westfalen
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Gartenbauten genehmigungsfrei. Dies gilt für Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser in ausgewiesenen Gebieten.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz können Garten- und Holzhäuser unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei gebaut werden. Dies betrifft Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, bestimmte Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser.
Saarland
Im Saarland kannst du unter bestimmten Bedingungen ein Holzhaus ohne Genehmigung errichten. Dies gilt für eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche, bestimmte Garagentypen und Gartenlauben in Kleingartenanlagen.
Sachsen
Ob in Dresden, Leipzig oder der Sächsischen Schweiz – ein eigenes Garten- oder Holzhaus ist in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Dies betrifft eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt sind Garten- und Holzhäuser genehmigungsfrei, wenn es sich um Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, Nebengebäude und Nebenanlagen handelt.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Holzhaus ohne Genehmigung bauen. Dies betrifft Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, bestimmte Garagentypen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Campinghäuser auf Campingplätzen.
Thüringen
Auch in Thüringen kannst du unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei ein Garten- oder Holzhaus bauen. Dies betrifft eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagentypen, Gartenlauben und Wochenendhäuser auf ausgewiesenen Wochenendplätzen.
Informiere dich hier gezielt zu den Bauvorschriften für Carports.