Bea – Elektronische Bescheinigungen einfach annehmen

Bea – Elektronische Bescheinigungen einfach annehmen

Herzlich willkommen zu einem brandheißen Thema! In diesem Artikel möchten wir Ihnen alles Wissenswerte über das Bescheinigungsverfahren zur Rentenversicherung (rvBEA) und das Projekt “Bea” (Bescheinigungen elektronisch annehmen) der Bundesagentur für Arbeit näherbringen. Tauchen wir ein!

Das Bescheinigungsverfahren wird ausgeweitet

Die gute Nachricht zuerst: Das Bescheinigungsverfahren zur Rentenversicherung (rvBEA) wird erweitert! Das bedeutet, dass auch Hinzuverdienste bei Rentenbezug zukünftig bescheinigt werden können. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits veröffentlicht. Doch das ist nicht alles!

Verpflichtende Verfahren für Arbeitgeber

Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die bestehenden Bescheinigungsverfahren BA-BEA und rvBEA für Arbeitgeber verpflichtend werden. Der Bundesrat hat diesem Gesetz bereits zugestimmt. Der verpflichtende Einsatz des Projekts “Bea” der Bundesagentur für Arbeit startet am 01. Januar 2023 und der verpflichtende Einsatz des Projekts rvBEA der Deutschen Rentenversicherung bereits am 1. Januar 2022.

Projekt “Bea” der Bundesagentur für Arbeit

Das Projekt “Bea” (Bescheinigungen elektronisch annehmen) der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es Arbeitgebern, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Behörde zu übermitteln. Seit Januar 2014 werden Bescheinigungen nach §§ 312, 312a und 313 SGB III elektronisch angenommen und verarbeitet. Zunächst war die Teilnahme freiwillig, doch ab dem 01. Januar 2023 ist das BA-BEA-Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. Papierbescheinigungen werden dann nicht mehr akzeptiert.

Das sind die Bescheinigungen

Im Rahmen des BA-BEA-Verfahrens geht es um folgende Bescheinigungen:

  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
  • Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a SGB III (EU-Arbeitsbescheinigung)
  • Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III
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Projekt rvBEA der Deutschen Rentenversicherung

Mit dem Projekt rvBEA wird die Digitalisierung in der Rentenversicherung vorangetrieben. Arbeitgeber können künftig elektronische Bescheinigungen für Rehabilitanden anfordern. Die erste Anwendung, die digitale Entgeltbescheinigung für Rehabilitanden, ist seit dem 01.01.2022 verpflichtend. Weitere Verfahren sollen ab Mitte 2022 digitalisiert werden. Das Projekt rvBEA spielt auch bei der Berechnung von Elterngeld eine Rolle. Hier werden Einkommensdaten digital beim Arbeitgeber angefordert.

Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze legt die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt Bea fest. Anhand von bestimmten Paragrafen wird geregelt, wie die Bescheinigungen elektronisch übermittelt und verarbeitet werden.

Wir hoffen, dass Sie mit diesem Artikel einen guten Einblick in die Thematik erhalten haben. Mithilfe der Projekte “Bea” und rvBEA wird die elektronische Bescheinigung von Hinzuverdiensten und anderen relevanten Daten einfacher und effizienter gestaltet. Die Digitalisierung schreitet voran und bringt zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Behörden.

Bis zum nächsten Mal!

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