Beantragung von Schmerzensgeld: So bekommen Sie Ihr Geld!

Beantragung von Schmerzensgeld: So bekommen Sie Ihr Geld!

Autounfälle können zu erheblichen Schäden und Verletzungen führen. Wenn Sie Opfer eines Unfalls wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Schmerzensgeld vom Schädiger fordern können und ob ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn Ihnen durch eine dritte Person Schaden zugefügt wurde und Sie deshalb Schmerzen oder Operationen erleiden mussten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll Ihnen nicht nur einen finanziellen Ausgleich bieten, sondern auch das erlittene Leid entschädigen. Ob ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Welche Höhe ist realistisch?

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach individuellen Umständen. Eine genaue Aussage darüber zu treffen, ist schwierig. Die Gerichte haben bei der Bemessung des Schmerzensgeldes einen gewissen Spielraum. Entscheidend sind unter anderem das Ausmaß der Beeinträchtigung, die Dauer der Schmerzen, medizinische Eingriffe und eventuelle bleibende Schäden. Es ist ratsam, den Betrag etwas höher anzusetzen, um Verhandlungsspielraum zu haben.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld ohne Anwalt?

Es wird grundsätzlich davon abgeraten, auf die Unterstützung eines Anwalts zu verzichten. Juristische Laien können Fehler machen, die eine korrekte Durchsetzung des Anspruchs erschweren können. Dennoch können Sie Schmerzensgeld auch ohne Anwalt beantragen. Wenden Sie sich dazu an die gegnerische Versicherung und legen Sie ärztliche Atteste vor. Recherchieren Sie anschließend mithilfe einer Schmerzensgeldtabelle, welcher Betrag realistisch ist.

Außergerichtliche Einigung: Ein guter Weg zum Schmerzensgeld?

Bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt, besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Es kann hilfreich sein, sich zuerst mit der gegnerischen Versicherung zu einigen. Allerdings versuchen Versicherungen oft, die Entschädigungssumme niedrig zu halten, was die Durchsetzung des Anspruchs erschweren kann. Bei Uneinigkeit bleibt oft nur der Weg zum Richter.

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Schmerzensgeld vor Gericht einfordern

Wenn die Versicherung nicht kooperativ ist oder es um höhere Beträge geht, ist der Gang zum Gericht unumgänglich. Zuständig ist entweder das Amtsgericht oder das Landgericht, abhängig vom Streitwert. Vor Gericht sollte eine Beratung mit einem Rechtsanwalt stattfinden. Die Klage wird eingereicht und nach der mündlichen Verhandlung fällt der Richter eine Entscheidung.

Fazit

Schmerzensgeld zu beantragen, kann ein komplexer Prozess sein. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen, um juristische Fehler zu vermeiden und den bestmöglichen Anspruch durchzusetzen. Eine außergerichtliche Einigung kann eine gute Möglichkeit sein, sich mit der gegnerischen Versicherung zu einigen. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt oft nur der Gang zum Gericht.