Befristeter Arbeitsvertrag: Das sollten Sie wissen

Befristeter Arbeitsvertrag: Das sollten Sie wissen

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann für Arbeitnehmer sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über befristete Arbeitsverträge wissen sollten.

Befristung ohne Sachgrund

Eine Befristung ohne Sachgrund ermöglicht es Arbeitgebern, einen befristeten Vertrag anzubieten, ohne explizite Gründe wie beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung oder saisonale Auftragsanstiege anzuführen. Jedoch gibt es bestimmte Einschränkungen:

  • Die Befristung darf maximal zwei Jahre betragen.
  • Innerhalb dieses Zeitraums darf die Befristung höchstens dreimal verlängert werden.

Die Definition einer “Neueinstellung” ist hierbei recht umstritten. Gemäß dem Gesetz darf eine Befristung ohne Sachgrund nur dann vereinbart werden, wenn der betreffende Mitarbeiter zuvor noch nie in dem entsprechenden Unternehmen tätig war. Bei Wiedereinstellungen gestaltet sich die Lage etwas komplizierter. Lange Zeit wurde eine Wiedereinstellung als Neueinstellung angesehen, wenn der Mitarbeiter länger als 3 Jahre nicht mehr im Unternehmen beschäftigt war. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jedoch im Januar 2019 entschieden, dass selbst bei einer vorherigen Beschäftigung von mehr als 8 Jahren eine sachgrundlose befristete Wiedereinstellung nicht zulässig ist (Az. 7 AZR 733/16). Arbeitgeber haben es daher nun viel schwieriger, ehemaligen Mitarbeitern sachgrundlose befristete Verträge anzubieten.

Befristung mit Sachgrund

Liegt ein sachlicher Grund vor, kann ein befristeter Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Anerkannte Sachgründe sind beispielsweise ein temporärer betrieblicher Bedarf an Arbeitskräften, die Vertretung eines anderen Mitarbeiters oder der Übergang des Mitarbeiters von Ausbildung oder Studium in eine Anschlussbeschäftigung. Es existieren jedoch auch weitere valide Gründe, die eine rechtmäßige Befristung rechtfertigen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein befristeter Vertrag den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten entbindet. So wurde beispielsweise der befristete Arbeitsvertrag eines Bauarbeiters vom Bundesarbeitsgericht für ungültig erklärt, der ausschließlich für Bauarbeiten an einem einzelnen Gebäude eingestellt wurde. Bauarbeiten sind eine dauerhafte Aufgabe des Unternehmens, daher dürfen Angestellte aus diesem Grund nicht befristet eingestellt werden (BAG-Urteil vom 7. November 2007, Az. 7 AZR 484/06).

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Kettenbefristung

Liegt ein sachlicher Grund vor, kann ein befristeter Arbeitsvertrag wiederholt verlängert werden. In solchen Fällen spricht man von einer Kettenbefristung. Obwohl es keine maximale Anzahl von Verlängerungen gibt, müssen die jeweiligen sachlichen Gründe weiterhin gerechtfertigt sein. Jede Verlängerung erfordert einen neuen Sachgrund.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die letzte Verlängerung nicht gerechtfertigt war, sollten Sie eine Entfristungsklage in Erwägung ziehen. Diese kann innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrags beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dabei wird die Gültigkeit des Sachgrunds für die letzte Befristung überprüft. Sollte sich herausstellen, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, gilt Ihr Arbeitsverhältnis als unbefristet fortgesetzt.

Ihr Arbeitgeber darf die großzügigen rechtlichen Regelungen nicht missbrauchen. Wenn der Verdacht auf einen Missbrauch besteht, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und eine Befristungskontrollklage in Betracht ziehen.

Unsicher, ob ein Missbrauch vorliegt? Hier sind einige Orientierungswerte:

  • Befristung von maximal 8 Jahren bei höchstens 12 Verlängerungen: Es wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Befristung noch gerechtfertigt ist und kein Missbrauch vorliegt.
  • Befristung von 8 bis 10 Jahren bei 13 bis 15 Verlängerungen: Eine Prüfung auf Missbrauch ist ratsam. Als Arbeitnehmer müssen Sie vor Gericht die Beweise für den Missbrauch selbst erbringen.
  • Befristung von über 10 Jahren bei mehr als 15 Verlängerungen: Der Missbrauch liegt nahe, und Sie sollten unbedingt eine Prüfung auf Missbrauch veranlassen. Ihr Arbeitgeber muss den Verdacht des Missbrauchs vor Gericht widerlegen.

Befristete Arbeitsverträge können eine gute Möglichkeit sein, um Flexibilität für Arbeitgeber zu schaffen. Aber seien Sie sich bewusst, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte kennen und Missbrauch vermeiden sollten.

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