Beglaubigte Übersetzung: Alles, was du wissen musst!

Beglaubigte Übersetzung: Alles, was du wissen musst!

Wenn du Unterlagen bei Gericht, Behörden oder Institutionen einreichen oder vorlegen musst, die nicht in der Landessprache verfasst sind, benötigst du oft eine Übersetzung. Es reicht jedoch nicht aus, die Texte selbst in eine andere Sprache zu übersetzen. Stattdessen musst du die Dienste eines professionellen Übersetzers in Anspruch nehmen.

Manchmal verlangen die Behörden sogar eine beglaubigte Übersetzung. Dabei bestätigt der Übersetzer, dass er das Original geprüft hat und dass die Übersetzung wahrheitsgemäß und vollständig ist. Die Beglaubigung dient als Nachweis für die Korrektheit des übersetzten Dokuments, bestätigt jedoch nicht die Echtheit des Ausgangsdokuments.

Ein Dolmetscher, der eine beglaubigte Übersetzung anfertigen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung, die normalerweise nur von Notaren oder dazu ermächtigten Behörden ausgestellt wird. Der Übersetzer muss einen Eid vor der zuständigen Behörde ablegen und seine persönliche und fachliche Eignung bestätigen lassen. Außerdem unterliegt er der Verschwiegenheitspflicht. Dolmetscher, die diese Anforderungen erfüllen, können nicht nur beglaubigte Übersetzungen anfertigen, sondern auch bei Gerichtsverhandlungen als Sprachmittler eingesetzt werden.

Wichtig ist zu beachten, dass ausländische Urkunden unter Umständen eine Überbeglaubigung benötigen. Informiere dich daher im Vorfeld bei den entsprechenden Behörden, welche Form der Einreichung der Dokumente erforderlich ist.

Formale Vorgaben für beglaubigte Übersetzungen

Damit eine beglaubigte Übersetzung von den Behörden anerkannt wird, müssen neben den Anforderungen an den Dolmetscher auch formale Vorgaben bei der Übertragung beachtet werden. Eine beglaubigte Übersetzung setzt sich aus einer Kopie des Originaldokuments, der beglaubigten Übersetzung und einem Bestätigungsvermerk zusammen. Ein möglicher Vermerk könnte folgendermaßen lauten:

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“Vorstehende Übersetzung der im Original vorgelegten und in deutscher Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.”

Der Dolmetscher muss die beglaubigte Übersetzung mit seinem Stempel und seiner Unterschrift versehen. Dadurch bestätigt er, dass die Übersetzung inhaltlich dem Original entspricht. In der Regel enthält der Stempel Angaben wie den Namen des Übersetzers, das für die Vereidigung zuständige Gericht, die Berufsbezeichnung, die Sprachen, die Geschäftsadresse und die Internetseite.

Wenn die beglaubigte Übersetzung aus mehreren Blättern besteht, müssen diese miteinander verbunden werden, um sicherzustellen, dass nachträglich keine Seiten hinzugefügt oder entfernt werden können. Dies kann durch Vernähen mit Heftgarn oder durch Umknicken und Tackern einer Blattecke erreicht werden.

Um die Übersetzung besser nachvollziehen zu können, sollte sich die beglaubigte Übersetzung bei der Druckanordnung und dem Schriftbild grundsätzlich am Original orientieren. Fremde Stempel, Siegel und Logos dürfen jedoch nicht übernommen werden. Stattdessen sollten diese mithilfe von Anmerkungen verständlich wiedergegeben werden.

Beglaubigung einer Übersetzung: Kosten und Gebühren

Die Vergütung für beglaubigte Übersetzungen richtet sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Die Gebühren hängen vor allem von der Schwierigkeit und Form der Übersetzung ab.

Es wird unterschieden, ob das Originaldokument in einem editierbaren (z.B. .txt, .rtf, .doc(x), .xls(x)) oder nicht editierbaren Format (z.B. Papier, .pdf, .jpg) vorliegt. Außerdem wird zwischen einfachen und erschwerten Übersetzungen unterschieden. Erschwerte Übersetzungen zeichnen sich durch Schwierigkeiten wie Handschrift, Fachsprache, Zeitdruck oder seltene Fremdsprachen aus.

Anhand dieser Merkmale ergeben sich vier verschiedene Gebührensätze pro angefangener Normzeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die genauen Preise sind in der Tabelle aufgelistet:

Zeilensätze bei Übersetzungen

                        Einfach            Erschwert
Editierbar            1,80 € pro Normzeile       1,95 € pro Normzeile
Nicht editierbar      1,95 € pro Normzeile       2,10 € pro Normzeile

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

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Übrigens besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, dass der Dolmetscher eine pauschale Gebühr für die beglaubigte Übersetzung erhebt. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld mehrere Angebote einzuholen.

Quellen und weiterführende Links

  • § 189 GVG
  • § 11 JVEG – Honorar für Übersetzer