Begleitete gemeinnützige Arbeit: Ein Weg zur Wiedergutmachung

Begleitete gemeinnützige Arbeit

Wiedergutmachung sollte im Strafrecht oberste Priorität haben. Gerade für junge Straftäter ist dieses Prinzip von elementarer Bedeutung. Die reine Ableistung von gemeinnütziger Arbeit reicht oft nicht aus, um unangemessene Verhaltensweisen langfristig zu ändern. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet der Seehaus e.V. begleitete gemeinnützige Arbeit an.

Ziele der begleiteten gemeinnützigen Arbeit

  • Förderung sozialer Verantwortung durch gesellschaftlich relevante Arbeitsprojekte
  • Beschäftigung mit der eigenen Lebenssituation
  • Zukunftsorientierung
  • Verantwortungsübernahme
  • Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der eigenen Ziele (Schulabschlüsse, Ausbildung, Beziehungen…)
  • Reflexion der Straftat(en) – daraus resultierende Entwicklung von Handlungsalternativen
  • Kennenlernen des gesellschaftlichen Lebens vor Ort – mit dem Ziel, sich darin zu integrieren

Methoden/Techniken der begleiteten gemeinnützigen Arbeit

  • Klar einzuhaltende Arbeitszeiten
  • Einzelgespräche
  • Praktische Arbeiten
  • Einzelfallhilfe
  • Opfersichtvermittlung

Begleitete gemeinnützige Arbeit

Die geleistete Arbeit wird gemeinsam mit den jungen Leuten vor- und nachbesprochen. Dadurch sollen sie sich als selbstwirksam erleben und mehr Selbstbewusstsein sowie eine stärkere Persönlichkeit erlangen. Konflikte werden bearbeitet, die geleistete Arbeit reflektiert und Aufgaben angeleitet und unterstützt. Die Fähigkeiten der Jugendlichen, wie Arbeitsmotivation, Arbeitsqualität und selbstständiges Arbeiten, werden ausgebaut und reflektiert. Regelmäßige Zielformulierung und -überprüfung sind Teil des Programms.

Mögliche Arbeitsfelder

Teilnehmer können in Leonberg und Altensteig/Landkreis Calw folgende Arbeiten ausführen:

  • Reinigung und Pflege des Geländes
  • Unterstützung von Sportvereinen, Kirchengemeinden, etc. im Umkreis (eventuell eine langfristige Integration in diese Bereiche)
  • Aufträge der Stadt, wie Pflege und Reinigung öffentlicher Plätze, Auf- und Abbau von Veranstaltungen
  • Unterstützung der Arbeit in Altersheimen
  • Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, Vereine und Verbände, wie des Naturschutzbunds
  • Vorbereitung von Hilfsgütertransporten
  • Betreuung behinderter Menschen
  • Erntehelfer, z.B. auf Streuobstwiesen
  • Handwerkliches Arbeiten in verschiedenen Bereichen
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Ein Team des Landesfernsehens hat einen Beitrag über die begleitete gemeinnützige Arbeit in Heilbronn erstellt. Er trägt den Titel „Vom Straftäter zum Helfer“ und ist in der Mediathek abrufbar. Außerdem gibt es einen Clip über die Arbeit der Tatortreiniger.

Rechtliche Grundlagen der sozialpädagogisch betreuten gemeinnützigen Arbeit

Die rechtlichen Grundlagen basieren unter anderem auf dem Jugendgerichtsgesetz, der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch. Es gibt verschiedene Weisungen, Auflagen und Bewährungsauflagen, die Arbeitsleistungen zur Wiedergutmachung vorsehen.

Quelle: Artikel in der Kreiszeitung Böblinger Bote mit dem Titel “Bei Sozialstunden Persönlichkeit prägen” (17.02.15)