Begleitetes Fahren ab 17: Alles, was du wissen musst!

Begleitetes Fahren ab 17: Alles, was du wissen musst!

Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht es jungen Autofahrern in Deutschland, erfahrene Begleitpersonen an ihrer Seite zu haben und bereits frühzeitig Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Doch wer darf als Begleitperson fungieren und wie kommt man später an den “echten” Führerschein? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Wer darf als Begleitperson fungieren?

Um einen jungen Fahranfänger begleiten zu können, muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Eine spezielle Schulung ist nicht erforderlich, jedoch kann eine Einweisung durch eine Fahrschule sinnvoll sein, um sich auf die verantwortungsvolle Rolle auf dem Beifahrersitz vorzubereiten. Die Begleitperson darf maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben. Weitere Punkte haben keine Auswirkungen auf das begleitete Fahren ab 17. Es ist ratsam, mehrere Personen als Begleitpersonen anzugeben und einzutragen, um mögliche Ausfälle in der Begleitung zu verhindern.

Was sind die Voraussetzungen?

Um am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen zu können, muss man zunächst die Führerscheinprüfung bestehen und seinen 17. Geburtstag feiern. Anschließend können weitere Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung aufgenommen werden, sofern diese die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei der Benennung von Begleitpersonen ist auch der Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Beantragung relevant. Die Fahrten dürfen erst dann mit den neuen Begleitpersonen erfolgen, wenn sie tatsächlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen wurden.

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Regeln für unterwegs

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und die Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen sind, kann die Fahrt beginnen. Es gelten jedoch bestimmte Verhaltensregeln, die sowohl für den Fahranfänger als auch für die Begleitpersonen wichtig sind. Der Beifahrer darf beispielsweise nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und muss auf berauschende Mittel verzichten.

Folgen bei Verstößen

Hält sich die Begleitperson nicht an die Regeln, droht ein Bußgeldverfahren. Für den Fahranfänger können die Konsequenzen noch weitreichender sein. Wenn der Fahranfänger nicht dafür sorgt, dass die Begleitperson im Besitz ihrer Sinne ist und nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum auf der Rückbank einschläft, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei offensichtlichem Alkoholgenuss der Begleitperson ist es ratsam, als junger Fahrer die Finger vom Zündschlüssel zu lassen.

Wo darf der Begleiter sitzen?

Es gibt keine genaue Vorschrift, wo die Begleitperson im Auto sitzen muss. Theoretisch kann sie auch auf der Rückbank Platz nehmen, jedoch ist der Beifahrersitz besser geeignet. Nur von dort aus kann die Begleitperson das Verkehrsgeschehen beobachten und den Fahrer später auf mögliche Fehler hinweisen und wertvolle Tipps geben.

Fahrer bleibt Fahrer

Die Begleitperson hat keinen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers. Sie darf nicht ins Lenkrad greifen oder auf das Gaspedal drücken. Gleichzeitig haftet sie in der Regel nicht für Verkehrsunfälle, die der Fahranfänger fahrlässig verursacht.

Begleitetes Fahren im Ausland

Das begleitete Fahren ab 17 ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt. Minderjährige Autofahrer, die mit einer deutschen Prüfbescheinigung in Italien oder Frankreich unterwegs sind, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zur Beschlagnahmung des Autos. Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der Grenze an einen Fahrerwechsel zu denken.

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Von der Prüfbescheinigung zum Führerschein

Die Prüfbescheinigung muss während der Fahrt immer mitgeführt werden. Da sie kein Foto enthält, muss auch ein Ausweis oder Pass mitgeführt werden. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Begleitpflicht, und der Fahranfänger darf ohne Begleiter fahren. Die Prüfbescheinigung gilt jedoch noch weitere 3 Monate nach dem Geburtstag. Innerhalb dieser Zeit muss sie gegen den “echten” Führerschein eingetauscht werden.

So bekommst du deinen Führerschein

Die Zulassungsbehörde stellt den Kartenführerschein oft automatisch im Kartenformat aus. Du musst ihn dann nur abholen, sofern du bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren den Kartenführerschein gleich beantragt hast. Ob der Führerschein per Post zugesendet wird oder du ihn abholen musst, hängt von deiner Stadt oder Gemeinde ab. Informiere dich frühzeitig, wie die Ausgabe des Führerscheins in deiner Stadt oder Gemeinde gehandhabt wird. Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach musst du ihn neu beantragen, wofür du nur ein neues Lichtbild mitbringen und die Kosten für das neue Dokument bezahlen musst. Ärztliche Bescheinigungen oder erneute Fahrprüfungen sind nicht erforderlich.

Fazit

Das begleitete Fahren ab 17 bietet jungen Fahranfängern in Deutschland die Möglichkeit, frühzeitig Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Es ist wichtig, sich an die Voraussetzungen und Regeln zu halten, um von den Erfahrungen der Begleitpersonen zu profitieren. Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht, und der “echte” Führerschein kann beantragt werden.