Behindertenparkausweis: Alles, was du wissen musst

Behindertenparkausweis: Alles, was du wissen musst

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz erfordert einen Ausweis. Dieser Ausweis zeigt den Beamten bei einer Kontrolle, dass der Fahrer tatsächlich die Berechtigung hat, dort zu parken. Andernfalls droht ein Bußgeld von 35 Euro und das Fahrzeug kann sogar abgeschleppt werden, um den Parkplatz für diejenigen freizuhalten, die ihn wirklich benötigen.

Auf einem Behindertenparkplatz zu stehen, ohne den entsprechenden Ausweis zu besitzen, ist also keine gute Idee. Doch was genau hat es mit diesem Dokument auf sich? Gilt der Schwerbehindertenausweis nicht automatisch als Parkausweis für Schwerbehinderte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen? Und wo kann ein Antrag für einen Parkausweis für Behinderte gestellt werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus

Zunächst einmal sei gesagt: Auf einem Behindertenparkplatz zu parken, ist nur mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem Behindertenausweis erlaubt. Denn ein Parkausweis und ein Schwerbehindertenausweis sind nicht dasselbe!

Es reicht also nicht aus, das Auto auf einem Behindertenparkplatz abzustellen und den Schwerbehindertenausweis gut sichtbar ins Fahrzeug zu legen. Ein spezieller Behindertenparkausweis (manchmal fälschlicherweise als “Behindertenparkschein” bezeichnet) ist erforderlich. Nur wenn dieser Ausweis vorhanden und im Auto platziert ist, werden Kontrolleure Ihr Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz in Ruhe lassen.

Wenn Sie also auf Behindertenparkplätze angewiesen sind, sollten Sie einen solchen Parkausweis beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst Auto fahren oder sich von jemand anderem fahren lassen. Solange eine Fahrt der Beförderung einer Person mit einem Behindertenparkausweis dient, darf das Auto auf einem Behindertenparkplatz geparkt werden.

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Blauer oder orangener Parkausweis: Wo liegt der Unterschied?

Es gibt tatsächlich zwei verschiedene Arten von Behindertenparkausweisen, die sich hauptsächlich in ihrer Farbe unterscheiden: blau und orange. Der blaue Ausweis ist der EU-Parkausweis für Behinderte und gilt in allen EU-Ländern, während der orangefarbene Ausweis nur in Deutschland gültig ist.

Die beiden Ausweise unterscheiden sich nicht nur in ihrem Gültigkeitsbereich, sondern auch in ihren Rechten. Nur der blaue EU-Behindertenparkausweis berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen!

Warum sollten Menschen mit Behinderungen dann überhaupt einen Antrag für einen orangefarbenen Behindertenparkausweis stellen, wenn sie damit gar nicht auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen?

Ein blauer EU-Schwerbehindertenparkausweis setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Nicht jeder Behinderte erfüllt diese und darf deshalb nicht auf einem Behindertenparkplatz parken, obwohl ihm das Laufen schwerfällt und er nur kurze Strecken zu Fuß zurücklegen kann. In solchen Fällen macht ein orangefarbener Behindertenparkausweis durchaus Sinn, denn seine Voraussetzungen sind leichter zu erfüllen. Er berechtigt den Inhaber zum Parken in bestimmten Bereichen, einschließlich eingeschränktem Halteverbot, Anwohnerparkplätzen und gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne eine Gebühr zahlen zu müssen und ohne zeitliche Begrenzung.

Die blauen EU-Parkausweise haben die gleichen Rechte wie die orangefarbenen Ausweise, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass sie auch zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen berechtigen.

Beantragung eines Parkausweises für Behinderte: Voraussetzungen

Die Art der Behinderung bestimmt, welcher Parkausweis erworben werden kann. Ein blauer Parkausweis für Behinderte wird ausgestellt bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blindheit, beidseitiger Amelie, Phokomelie oder einer vergleichbaren Behinderung.

Ein orangefarbener Behindertenausweis für das Auto kann unter bestimmten Voraussetzungen erworben werden, die von der Art der Behinderung und dem Grad der Behinderung abhängen. Diese Voraussetzungen umfassen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege sowie bestimmte andere medizinische Bedingungen.

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Beantragung des Behindertenparkausweises

Der Antrag auf einen Behindertenparkausweis – egal ob blau oder orange – muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In der Regel handelt es sich dabei um das Straßenverkehrsamt am Wohnort. Die Beantragung und Ausstellung des Ausweises sind kostenlos.

Um einen Parkausweis für Behinderte zu beantragen, muss die behinderte Person nicht selbst über einen Führerschein oder ein Fahrzeug verfügen. Es reicht aus, dass sie bei der Beförderung mit einem Kraftfahrzeug auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist. Selbst ein schwerbehindertes Kind, das regelmäßig von seinen Eltern gefahren wird, kann einen Behindertenparkausweis beantragen.

Jetzt bist du über alle wichtigen Informationen zum Thema Behindertenparkausweis informiert. Also schnapp dir deinen Ausweis und park bequem auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen!