Bei Wasserschaden: Tipps für Vermieter!

Bei Wasserschaden: Tipps für Vermieter!

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung kann für den Mieter und den Vermieter gleichermaßen unangenehm sein. Während der Mieter mit Beeinträchtigungen im Alltag zu kämpfen hat, ist es die Aufgabe des Vermieters, sein Eigentum zu schützen.

Besondere Situation für Vermieter und Mieter

Bei einem Schaden durch Leitungswasser in einer Mietwohnung entsteht eine besondere Situation, die oft zu Spannungen zwischen Mieter und Vermieter führen kann. Während der Mieter die ersten Maßnahmen ergreifen muss, ist der Vermieter der Vertragspartner der Versicherung und möchte eine Verschlechterung des Zustandes seines Gebäudes vermeiden. Nicht selten fordert der Mieter zudem eine Mietminderung während der Schadensanierung.

Richtiges Verhalten als Vermieter

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten, wenn ein Mieter Ihnen einen Wasserschaden meldet. Zudem erfahren Sie, welche berechtigten Forderungen der Mieter stellen kann und welche Versicherungen für die Schadensregulierung zuständig sind.

Rechtzeitig melden und richtig informieren

Der Mieter ist verpflichtet, Sie als Vermieter unverzüglich über einen Wasserschaden zu informieren, unabhängig von der Größe des Schadens. Es ist wichtig, dass der Mieter zunächst alles Mögliche unternimmt, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Idealfall haben Sie das Verhalten des Mieters bei Schadensfällen bereits im Mietvertrag geregelt.

Als Vermieter immer aktiv mitwirken

Als Vermieter sollten Sie aktiv mitwirken und die einzelnen Schritte mit dem Mieter absprechen. Gewähren Sie dem Gutachter, den der Gebäudeversicherer beauftragt hat, Zutritt zur Wohnung. Es kann auch sinnvoll sein, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, um bei Unstimmigkeiten ein eigenes Gutachten vorlegen zu können.

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Ansprüche aus mehreren Versicherungen möglich

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung gibt es mindestens zwei Betroffene: den Mieter und den Vermieter. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt die Kosten für die Trocknung der Bausubstanz und die nachfolgende Instandsetzung. Die Hausratversicherung des Mieters kommt für die Schäden an seinem persönlichen Eigentum auf.

Wann eine Mietminderung berechtigt ist

Im Falle von Trocknungsgeräten, Schmutz und Lärm während der Sanierung kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Der dadurch entstehende Mietausfall ist in der Wohngebäudeversicherung des Vermieters mitversichert. Die Höhe der Mietminderung kann nach Anerkennung des Schadens mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Das Verschulden immer prüfen lassen

Besteht der Anspruch auf Mietminderung, auch wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat? In solchen Fällen kann über die Haftpflichtversicherung des Mieters eine Entscheidung herbeigeführt werden. Eine ausgeglichene und zielführende Kommunikation zwischen Mieter, Vermieter und den Versicherungen ist im Fall eines Wasserschadens vorteilhaft.

Als Vermieter auf Wasserschäden vorbereitet sein

Wasserschäden sind keine Seltenheit und können für Vermieter eine große Herausforderung darstellen. Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich. Prüfen Sie, wie das Verhalten der Mieter im Schadensfall in den Mietverträgen geregelt ist und informieren Sie sich über Ihre Gebäudeversicherung. Bei einem Schadensfall sollten Sie externe Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Position als Vermieter optimal zu nutzen.