Grundsätzlich ist jede Bank in Deutschland per Gesetz verpflichtet, Ihr Konto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Wenn Sie von Ihrer Bank erfahren, dass eine Pfändung vorliegt, müssen Sie möglichst schnell handeln. Nur so können Sie rechtzeitig den Schutz für Ihr Konto einrichten lassen. Stellen Sie den Antrag nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Pfändungsantrag, kann der Schutz nicht rückwirkend eingerichtet werden und der Inhalt Ihres Kontos wird gepfändet.
Daher ist es wichtig, dass Sie den Antrag unverzüglich stellen – Sie erfahren ja nicht immer sofort von der Pfändung. Wichtig ist für die meisten Betroffenen auch, wie hoch die Kontoführungsgebühren sind: Diese sind schließlich ein fester Betrag, der jeden Monat von Ihrem Guthaben abgeht.
Was ist wichtig für ein P-Konto?
Tipp: Die Umwandlung vom Girokonto in ein P-Konto muss kostenlos sein und die Kontoführungsgebühren dürfen die des vorherigen Kontos nicht übersteigen.
P-Konto: Ein Überblick über die größten Banken
- Sparkasse
- Deutsche Bank
- Commerzbank
- Volksbanken / Raiffeisenbanken
- Postbank
- ING
- N26
Ihre Kreditkarte können Sie im Rahmen einer Pfändung ebenso wenig nutzen wie den Dispo: Beides ist ein Kredit und widerspricht der Grundidee des P-Kontos. Das soll Sie ja dabei unterstützen, Ihre Schulden wieder loszuwerden. Ihre normale Karte für das Konto können Sie allerdings sowohl zum Bezahlen als auch zum Abheben von Geld am Geldautomaten nutzen.
Achtung: Alle Banken werden bei der Schufa erfragen, ob Sie bereits ein P-Konto besitzen, und den Antrag auf Umwandlung melden – dazu sind sie per Gesetz verpflichtet.
Steht jedem Menschen ein P-Konto zu?
Sie können nicht direkt ein P-Konto eröffnen. Stattdessen eröffnen Sie zunächst ein Girokonto oder ein Basiskonto. Dann stellen Sie den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto. In der Theorie ist jede Bank in Deutschland verpflichtet, jedem Antragsteller ein Basiskonto einzurichten.
Praktisch jedoch besteht die Möglichkeit, potenzielle Kunden abzulehnen, wenn diese bei anderen Banken bereits die vereinbarten Kontoführungsgebühren nicht bezahlt haben. Ist das also bei Ihnen der Fall, sind die Banken doch nicht dazu verpflichtet, für Sie ein Basiskonto zu eröffnen.