Beihilfe für Ruhestandsbeamte

Beihilfe für Ruhestandsbeamte

Die Beihilfe für Ruhestandsbeamte ist ein wichtiges Thema, über das sich Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes informieren sollten, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. In diesem Artikel werden die Grundlagen der Beihilfe für Beamte in den Ruhestand sowie wichtige Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung erläutert.

Beihilfe für Beamte in den Ruhestand

Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte und Richter. Soldaten und einige Beamte in den Vollzugsdiensten können auch die Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung als Krankensicherungssystem nutzen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Postbeamte und Beschäftigte der Bahn.

Die Beihilfe umfasst die Kostenübernahme durch den Dienstherrn für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Diese Leistungen ergänzen die private Krankenversicherung, die Beamte aus ihren Bezügen bezahlen müssen.

Beihilfesätze und Regelungen

Der Beihilfesatz beträgt in der Regel 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und Ehepartner sowie 80 Prozent für Kinder und Waisen. Die konkreten Regelungen zur Gewährung der Beihilfe variieren je nach Bundesland. Beispielsweise gibt es Unterschiede bei Wahlleistungen, Zuzahlungen zu Medikamenten und Antragsgrenzen.

Eine umfassende Darstellung der Beihilferegelungen des Bundes und der Länder findet sich im Taschenbuch “BEIHILFERECHT”. Das Buch enthält auch Informationen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken.

Ergänzende Versicherung für Beamte

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass Beamte ab dem 1. Januar 2009 eine ergänzende Versicherung benötigen, obwohl sie eigentlich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. In der Regel schließen Beamte daher eine private Krankenversicherung ab, um die Beihilfe des Dienstherrn zu ergänzen.

LESEN  Eiweißpulver: Alles, was du wissen musst

Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei

Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge. Dies gilt auch während der Elternzeit und bei Beurlaubungen. Weitere Informationen dazu finden sich im Bundesbesoldungsgesetz.

Die Beihilfe für Ruhestandsbeamte ist ein komplexes Thema. Umfassende Informationen zum Beihilferecht finden Sie im Taschenbuch “BEIHILFERECHT” oder auf den Internetseiten www.beihilfe-online.de, www.beihilfevorschriften.de und www.beihilferecht.de.

Bildnachweis:
Bild 1: Quelle des Bildes 1
Bild 2: Quelle des Bildes 2
Bild 3: Quelle des Bildes 3