Benötige ich ein Schengen-Visum oder nationales Visum?

Benötige ich ein Schengen-Visum oder nationales Visum?

Viele Ausländer stellen sich vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Frage, welches Visum sie benötigen. Dieser Kurzbeitrag liefert die Antwort.

Schengen-Visum oder nationales Visum?

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen die meisten Drittstaatsangehörigen entweder ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum (D-Visum).

Schengen-Visum

Das Schengen-Visum gilt für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Es ist erforderlich für Besuchs- und touristische Zwecke sowie Geschäftsreisen. Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Persönliche Antragstellung beim Konsulat eines EU-Mitgliedstaates im Heimatland des Antragstellers.
  • Abnahme der Fingerabdrücke und Erfassung eines Lichtbilds beim ersten Antrag.
  • Ausfüllen eines einheitlichen Formularantrags, der auf den Internetseiten aller deutschen Außenvertretungen heruntergeladen werden kann.
  • Vorlage eines visierfähigen Reisepasses, der mindestens drei Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist.
  • Nachweis des Reisezwecks, z.B. durch Buchungsunterlagen für Hotels oder ein formloses Einladungsschreiben.
  • Gültige Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum.
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel oder Verpflichtungserklärung des Einladenden.
  • Verlängerung des Schengen-Visums nur in Ausnahmefällen möglich.

Für ein Schengen-Visum fällt in der Regel eine Gebühr an, abhängig vom Alter des Antragstellers.

Nationales Visum

Das nationale Visum gilt für einen Aufenthalt von über 90 Tagen und kann in Deutschland verlängert werden, sofern ein Anspruch besteht. Die Verlängerung erfordert die Stellung eines Verlängerungsantrags bei der zuständigen Ausländerbehörde, idealerweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung oder möchten Sie gegen einen ablehnenden Bescheid der Deutschen Botschaft vorgehen? In einem Erstberatungsgespräch prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten und erarbeiten gemeinsam eine Lösung.

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Ihr Anwalt für Migrationsrecht
Elvin Jabrayil, LL.M. Eur.