Berlin 2G: Neue Regeln im Überblick

2G in Berlin: What to know about the latest rules

Berlin hat die 2G-Regeln erweitert, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. In einigen Bereichen gelten sogar strengere “2G Plus”-Bestimmungen. Aber was bedeutet das alles? Wir geben einen Überblick über die neuesten Maßnahmen, einschließlich der neuen 3G-Anforderung im öffentlichen Nahverkehr und am Arbeitsplatz.

Was sind 2G, 2G Plus und 3G?

  • 2G: Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. In einigen Bereichen ist das Tragen einer Maske ebenfalls vorgeschrieben.
  • 2G Plus: Nachweis über Impfung oder Genesung plus negativer Test erforderlich. Schnelltests und PCR-Tests werden akzeptiert. Kinder unter 18 Jahren sind von “2G Plus” ausgenommen.
  • 3G: Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder negatives Testergebnis erforderlich. Sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests sind gültig.

Was ist neu?

Ab dem 24. November gilt die “3G-Regel” für den gesamten öffentlichen Nahverkehr in Berlin (mit Ausnahme von Taxis). Reisende in Bussen und Bahnen müssen auf Verlangen einen Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Test erbringen. Es werden zufällige Kontrollen durchgeführt. Arbeitgeber müssen ab sofort ebenfalls die 3G-Regel am Arbeitsplatz umsetzen und Impfnachweise, Genesungsnachweise oder Testergebnisse ihrer Mitarbeiter überprüfen.

Ab dem 27. November wird die “2G-Regel” auf Berlins kulturelle, gastronomische und Freizeitbereiche ausgeweitet. Diese neuen “2G Plus”-Regeln sehen eine strengere Maskenpflicht vor oder in einigen Fällen auch wieder Abstandsregeln oder die zusätzliche Anforderung eines negativen Tests.

Was ist erlaubt und was ist verboten?

seit dem 15. November müssen Personen, die Restaurants, Museen, Theater und andere kulturelle Einrichtungen in Berlin besuchen, nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft (geimpft) oder von der Krankheit genesen (genesen) sind. Aber wo genau gelten diese neuen Vorschriften? Hier ist eine Übersicht:

  • Wo ist 2G Pflicht?

    • In allen nicht lebensnotwendigen Geschäften (Maskenpflicht ab dem 27.11.)
    • Restaurants und anderen Innenbereichen der Gastronomie – Maskenpflicht, vorerst kein Test erforderlich
    • Theater, Museen, Konzertsäle und ähnliche kulturelle Einrichtungen – Maskenpflicht
    • Friseure, Kosmetiksalons, Sexualdienstleistungen – Maskenpflicht oder negativer Test je nach Vorgabe des Dienstleisters
    • Indoor-Sportstätten, Fitnessstudios, Tanzstudios – Abstandsregeln oder Testpflicht
    • Hotels und Ferienwohnungen
    • Hallenbäder
    • Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen
    • Weiterbildungszentren
    • Nach Möglichkeit auf Weihnachtsmärkten
    • In Fußballstadien, aber ab dem 1. Dezember
    • Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.000 Teilnehmern
    • Für private Innenevents mit mehr als 20 Teilnehmern gelten ebenfalls 2G-Regeln
  • Wo ist 2G Plus Pflicht?

    • Bei Clubs und ähnlichen Indoor-Tanzveranstaltungen ist ein Test erforderlich, und die Kapazität ist auf 50 Prozent begrenzt
  • Wo gibt es Ausnahmen?

    • Schulen und Universitäten sind nicht betroffen.
    • Die 2G-Regeln gelten nicht für Personen unter 18 Jahren, die nur einen negativen Test vorlegen müssen.
    • Kirchen waren zunächst von den Regeln ausgenommen, haben sich jedoch entschieden, für die meisten Gottesdienste ebenfalls 2G zu implementieren.
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Welche Nachweise muss ich in Berlin vorlegen?

Ab dem 15. November müssen Nachweise über Impfung oder Genesung digital überprüfbar sein, entweder über eine App wie den CovPass des Robert Koch-Instituts, die Corona-Warn-App oder einen gedruckten QR-Code.

Was ist mit Schnelltests?

Um die Infektionsrate einzudämmen, haben Berliner Bürger wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Covid-19-Schnelltest pro Woche. Laut einer Erklärung des Berliner Senats vom Samstag können diese kostenlosen Tests an den zwölf Senatsbetriebenen Testzentren sowie an privaten Testzentren durchgeführt werden.

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