Berliner Initiative gegen BAföG-Volldarlehensregelung • ‘83-‘90

Berliner Initiative gegen BAföG-Volldarlehensregelung • ‘83-‘90

Die Berliner Initiative ‘83-‘90 setzt sich aktiv gegen die Vollrückzahlungsregelung des BAföG ein. In diesem Artikel werden einige Fragen und Antworten zu diesem Thema vorgestellt. Lass uns einen Blick darauf werfen!

Der Freibetrag und Förderungsfähige Ausbildung

Ein Leser hat die Frage gestellt, warum der Freibetrag für sein/e Kind/er nicht mehr gewährt wird, wenn die Person in einer förderungsfähigen Ausbildung nach § 59 SGB III steht. Die Antwort darauf ist, dass wenn das Studium nach dem BAföG gefördert werden kann, wird der Freibetrag nicht mehr berücksichtigt.

Die Freistellungsdauer

Ein weiterer Leser fragt, warum er/sie seit über zehn Jahren eine Freistellung wegen geringen Einkommens erhält. Die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung war eigentlich auf höchstens zehn Jahre begrenzt, aber in der Vergangenheit wurden viele Anträge auf Freistellung länger als zehn Jahre gewährt. Seit 2019 (teilweise) bzw. 2022 (für alle AltschuldnerInnen) verlängern Zeiten der Freistellung nicht den Rückzahlungszeitraum. Nach 20 Jahren wird über eine Erlassoption entschieden.

Möglichkeiten des Erlasses

Ein Leser fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Rückzahlungsforderung zu erlassen. Bis September 2019 war ein Erlass im BAföG nicht vorgesehen. Seitdem gibt es jedoch drei Erlassmöglichkeiten. Weitere Informationen dazu findest du im Abschnitt 3.5.2 Erlassmöglichkeiten. Seit Oktober 2022 ist die Erlassoption für alle BAföG-Darlehen neu geregelt.

Besondere Härte und langfristige Zahlungsnot

Die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Erlass der Bafögschulden aufgrund besonderer Härte oder langfristiger Zahlungsnot zu beantragen, wird beantwortet. Bis 2019 war ein Erlass im BAföG nicht vorgesehen. Bei finanzieller Not besteht jedoch die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung.

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Erfolgreiche Erlassanträge

Es wird erwähnt, dass erst seit September 2019 Erlassmöglichkeiten bestehen. Vorher waren keine Erlassanträge möglich.

Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz

Eine Frage lautet, ob es Sinn macht, zu einer Schuldnerberatung zu gehen, wenn es um Bafögschulden geht. Die Antwort hierzu ist, dass Bafögschulden im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz berücksichtigt werden können. Eine Insolvenz ist jedoch nicht nur aufgrund von Bafögschulden möglich, da die Möglichkeit einer Freistellung bei niedrigem Einkommen besteht.

Erlasszahlen

Abschließend wird erwähnt, dass die genauen Erlasszahlen von 2021 nicht bekannt sind. Der 22. BAföG-Bericht der Bundesregierung gibt jedoch Einblick in die Situation. Es wird nicht angegeben, wie viele Menschen keinen Härtefallerlass erhalten haben.

Das war ein kleiner Einblick in das Thema BAföG-Volldarlehensregelung und die Aktivitäten der Berliner Initiative ‘83-‘90. Bei weiteren Fragen kannst du dich an die Berliner Initiative wenden.

Stand: 01.10.2022