Du wurdest gerade strafrechtlich verurteilt und fühlst dich ungerecht behandelt? Keine Sorge, es gibt Hoffnung! Du kannst Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und deine Chancen auf Gerechtigkeit erhöhen. Im Strafrecht stehen dir die Möglichkeiten der Berufung und der Revision offen.
Rechtsmittel gegen Strafurteile
Egal ob dein Verfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht stattgefunden hat, du kannst gegen das Urteil vorgehen. Wenn du das amtsgerichtliche Urteil anfechten möchtest, kannst du sowohl Berufung als auch Revision einlegen. Beim landgerichtlichen Urteil steht dir jedoch nur die Revision zur Verfügung. Sobald du ein Rechtsmittel einlegst, wird die Vollstreckung des Urteils gestoppt.
Unsere Expertise liegt genau in diesem Bereich. Wir sind spezialisiert auf strafrechtliche Berufungen und Revisionen und haben uns zum Ziel gesetzt, ungerechte Urteile anzufechten.
Berufung im Strafrecht
Bei einer Berufung handelt es sich um eine erneute Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht deinen Fall nochmals prüft und überprüft. Das Berufungsgericht ist nicht an das Urteil des Amtsgerichts gebunden und kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht zu einer anderen Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung können neue Beweisanträge gestellt, Zeugen erneut befragt und die Verwertbarkeit von Beweismitteln hinterfragt werden. Auch bisher nicht beachtete Rechtsprobleme können thematisiert werden.
Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Eine zulässig eingelegte Berufung hemmt die Rechtskraft des Urteils. Das bedeutet, dass das Urteil bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens nicht rechtskräftig wird und eine verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe nicht vollstreckt werden kann. Du bleibst also weiterhin unschuldig, bis das Berufungsgericht sein Urteil spricht. Falls eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, musst du diese noch nicht antreten, solange keine Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen.
Revision im Strafrecht
Die Revision ist der komplizierteste Abschnitt des Strafverfahrens und stellt für Betroffene oft die letzte Möglichkeit dar, einer Verurteilung zu entgehen. Im Gegensatz zur Berufung handelt es sich bei der Revision nicht um eine erneute Tatsachenverhandlung. Stattdessen wird ausschließlich auf Rechtsfehler geprüft, die in der vorangegangenen Instanz gemacht wurden. Dabei werden nur das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll berücksichtigt. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Revision sind äußerst hoch und werden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt.
Eine erfolgreiche Revision kann auf einer Verletzung des Gesetzes beruhen. Dabei wird zwischen dem Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, der Verletzung von Verfahrensrecht und der Verletzung des materiellen Rechts unterschieden.
Vertraue unserem Fachanwalt für Strafrecht
Statistisch gesehen haben nur wenige Revisionen Erfolg. Die Anforderungen des Bundesgerichtshofs in Baden-Württemberg sind besonders streng. Daher ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an deiner Seite zu haben, der mit den höchstrichterlichen Anforderungen vertraut ist. Rechtsanwalt Georgios Kolivas ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich auf das komplexe Revisionsrecht spezialisiert. Er kann die Erfolgsaussichten einer Revision bereits nach Durchsicht des vorangegangenen Urteils beurteilen.
Frist und Form der Revision
Nach Verkündung des Urteils hast du eine Woche Zeit, um die Revision bei dem Gericht einzulegen, das das Urteil erlassen hat. Die Frist kann nicht verlängert werden. Nach Zustellung des Urteils musst du die Revision innerhalb eines Monats von einem Rechtsanwalt begründen lassen. Eine zulässige Revision erfordert daher die Unterstützung eines Strafverteidigers.
Nimm jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf und vertraue uns deine möglicherweise letzte Chance auf Gerechtigkeit an. Rechtsanwalt Georgios Kolivas steht dir zur Seite und setzt sein umfangreiches Know-how im Revisionsrecht ein. Verlass dich auf unsere Erfahrung, um dein Urteil anzufechten und deine Rechte zu wahren.