Bestattung – Wer trägt die Verantwortung?

Bestattung – Wer trägt die Verantwortung?

Es ist eine Frage, die sich Hinterbliebene oft als erstes stellen, nachdem ein Angehöriger verstorben ist: “Wer von uns sollte sich nun um die Bestattung kümmern?” Wenn sich alle einig sind, findet sich schnell eine Lösung. Doch was passiert, wenn es zu Streitigkeiten kommt? Oder noch komplizierter: Wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr zum Verstorbenen bestand?

Rechtliche Zuständigkeit für die Bestattung

Die rechtliche Zuständigkeit für die Bestattung regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Gemäß dieser Pflicht sind in folgender Reihenfolge Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder zuständig. Die Lebenspartnerschaft wird in den meisten Bundesländern wie eine Ehe behandelt. Wenn mehrere Personen, z.B. die Kinder, als Verantwortliche in Frage kommen, ist in der Regel die älteste Person zuständig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das “Recht zur Totenfürsorge” keine zwingende Verpflichtung ist. Wenn der Erstzuständige, z.B. der Ehepartner, nicht in der Lage oder willens ist, sich um die Bestattung zu kümmern, können dies auch die nachrangigen Angehörigen übernehmen.

Kein Kontakt zum Verstorbenen – und nun?

Wenn lebende Angehörige sich nicht freiwillig um die Organisation der Bestattung kümmern, wird die Kommune aktiv. Das Ordnungsamt der Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist, lässt den Verstorbenen einäschern und auf dem örtlichen Friedhof bestatten. Obwohl es verständlich erscheinen mag, dass Personen, die seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten, dies nicht selbst übernehmen möchten, kann dies sehr teuer werden. Denn die Kosten dieser “Bestattung von Amts wegen” werden den bestattungspflichtigen Angehörigen in Rechnung gestellt, wenn der Nachlass des Verstorbenen sie nicht begleichen kann. Da häufig kein Vermögen vorhanden ist, auf das die Gemeinde zurückgreifen könnte, ist es im eigenen Interesse der Angehörigen, sich schnell darum zu kümmern, wenn sie vom Ordnungsamt benachrichtigt werden. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass die Kommune nicht unbedingt die kostengünstigste Bestattungsvariante wählen wird. Wenn Sie sich um die Bestattung kümmern müssen, sprechen Sie uns direkt an: 02227-8589188.

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Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

Gemäß § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen die Kosten einer angemessenen Bestattung aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden. Mit anderen Worten: Die Erben des Verstorbenen sind für die Kosten der Bestattung verantwortlich. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, müssen diese gemeinsam für die Finanzierung aufkommen. Es ist wichtig, die Kostentragungspflicht von der Bestattungspflicht zu unterscheiden. Letztere bedeutet, dass die nächsten Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlassen müssen. Die Bestattungspflichtigen sind, wie oben beschrieben, die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die Kostentragungspflicht hingegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten. Damit verbunden ist jedoch kein Bestimmungsrecht über die Art und Gestaltung der Bestattung, dies liegt allein in der Verantwortung der Bestattungspflichtigen. In den meisten Fällen müssen die Erben sich um die Bestattung kümmern, auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Wichtig ist nur: Wenn Sie auch bestattungspflichtig sind, können Sie sich der Bezahlung der Bestattung nicht entziehen.

Der Wille des Verstorbenen

Auch nach dem Tod sollte immer der Wille des Verstorbenen respektiert werden. Wenn der Verstorbene konkrete Wünsche bezüglich der Bestattung geäußert hat, sind diese bindend. Wenn sich der verstorbene Ehepartner beispielsweise eine anonyme Beisetzung ohne Angehörige gewünscht hat, kann die hinterbliebene Ehefrau nicht einfach eine große Beerdigung mit Trauerfeier veranlassen. In dieser Angelegenheit könnten sich die Kinder beispielsweise mit einer einstweiligen Verfügung dagegen wehren. Der Wille des Verstorbenen muss jedoch umsetzbar sein, auch finanziell. Bei dieser Abwägung spielt auch eine Rolle, ob die Hinterbliebenen mit der gewünschten Bestattungsart leben können. Wenn beispielsweise die Ehefrau und die Kinder einen Ort zum Erinnern benötigen, wie einen Friedwald, fragt sich, wer dies verhindern kann. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Um Konflikte weit vor dem Ableben zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen. In diesem Rahmen können Sie mit Ihren nächsten Angehörigen besprechen und festlegen, wie die Bestattung gestaltet werden soll. Dies gibt Ihnen bereits zu Lebzeiten das sichere Gefühl, alles geregelt zu haben. Eine Bestattungsvorsorge entlastet auch die Hinterbliebenen in schweren Zeiten und hilft, wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind. Sie können auch gleich die Frage nach der Finanzierung (Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto) der Bestattung klären.

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Kostengünstig oder aufwendig?

Der Abschluss einer Bestattungsvorsorge und die finanzielle Regelung im Vorfeld sind auch deshalb ratsam, weil die Frage nach der Art und Weise der Bestattung nicht selten das größte Konfliktpotenzial zwischen den Angehörigen birgt. Eine Trauerfeier – ja oder nein? Erdgrab oder Urne? Friedhof oder Bestattungswald? Vor allem die Kosten einer Bestattung stehen im Mittelpunkt. Eine anonyme Beisetzung zur See ist die kostengünstigste Art der Bestattung, während eine Erdbestattung in der Regel die teuerste ist.