Betriebliche Altersvorsorge: Warum bAV besser ist als VL

BAV STATT VL

Hey Mädels, habt ihr schon mal von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gehört? Die ist total genial und viel besser als die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Warum das so ist, erkläre ich euch jetzt.

Unterschied zwischen bAV und VL

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern VL an, das sind vermögenswirksame Leistungen. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Betrag in eine Anlageform ein, die der Arbeitnehmer selbst festlegt. Klingt erstmal gut, oder? Aber hier kommt der Haken: Auf diese VL-Beiträge werden Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer fällig, was sich negativ auf das Nettogehalt auswirkt. Das bedeutet, dass trotzdem Abzüge vom Gehalt gemacht werden, obwohl der Arbeitgeber den Beitrag für die gewünschte Anlageform abführt. Das ist doch unfair, oder?

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Die Vorteile der bAV

Jetzt kommt der Clou: Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Öffnungsklausel für die VL-Beiträge vorhanden ist, kannst du den Betrag stattdessen in die bAV umwandeln. Das ist super, denn das Betriebsrentengesetz garantiert jedem Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Durch die Umwandlung der VL-Beiträge in die bAV gilt dieser Vorgang als Entgeltumwandlung und hat viele Vorteile.

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Der Hammer ist, dass die Beiträge zur bAV bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von Steuern und Sozialabgaben befreit sind. Das heißt, dass diese Beiträge steuerfrei und sozialversicherungsfrei in die bAV investiert werden können. Das ist mega, denn so wird der gesamte Betrag in die Betriebsrente investiert, im Gegensatz zu den VL-Beiträgen.

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Besseres Gehalt

Und das Beste ist, dass sich die bAV auch positiv auf dein Gehalt auswirkt. Natürlich hängt das von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem Einkommen, deiner Steuerklasse und deiner Krankenkasse. Aber stell dir vor, dass du durch die Umwandlung eines monatlichen VL-Beitrags von nur 40 € in die bAV schon viel erreichen kannst. Das ist doch der Wahnsinn!

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber

Achtung, liebe Arbeitgeber! Seit dem 01.01.2018 gibt es neue rechtliche Pflichten im Zusammenhang mit der Umwandlung der VL-Beiträge in die bAV. Ihr müsst jetzt einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss auf den umgewandelten Beitrag des Arbeitnehmers bezahlen. Das gilt auch für den VL-Beitrag, den ihr für die vermögenswirksamen Leistungen vorsieht. Also, passt auf und informiert euch darüber!

Hol dir deine Rendite mit bAV

Mädels, nutzt jetzt die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und holt euch noch mehr Rendite heraus. Wenn ihr Fragen zur Umwandlung der VL-Beiträge in die bAV habt, stehen wir von den bAVProfis gerne für eine Erstinformation zur Verfügung. Wir sind eure Partner für innovative betriebliche Vorsorge mit mehr Rendite.

Also, worauf wartet ihr noch? Holt euch euer Geld und sorgt für eine sichere Zukunft mit der bAV!