Niemand mag Montage. Warum? Weil laut DGUV 20% der Unfälle am Montag passieren. Doch gut, dass betriebliche Ersthelfer auch am Montag im Dienst sind. Aber was ist ein betrieblicher Ersthelfer überhaupt? Welche Aufgaben hat er und wer darf eigentlich Ersthelfer sein? Lass uns diese Fragen beantworten.
Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter, der bei einem Unfall Erste Hilfe leistet. Er übernimmt die Erstversorgung, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Was sind die Aufgaben eines betrieblichen Ersthelfers?
Ersthelfer helfen bei Unfällen und Erkrankungen, bis ein Sanitäter oder Arzt eintrifft. Sie leiten lebensrettende Maßnahmen ein und organisieren den Transport.
Wer darf Ersthelfer sein?
Ersthelfer können alle Mitarbeiter im Betrieb sein. Dafür müssen sie eine Ausbildung in Erster Hilfe absolvieren. Es ist auch möglich, einen Ersthelfer einzusetzen, der bereits eine Sanitätsausbildung gemacht hat oder einer Berufsgruppe angehört, die eine entsprechende Ausbildung hat.
Rechtsgrundlage in Deutschland
Die DGUV Vorschrift 1 dient als Rechtsgrundlage. Die Normen darin sind für alle Unternehmen und Mitarbeiter verpflichtend. Die Vorschrift beinhaltet Grundsätze der Prävention, die Pflichten der Unternehmer und Versicherten, den betrieblichen Arbeitsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten und die Möglichkeiten der Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften.
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Laut § 26 DGUV Vorschrift 1 muss ein betrieblicher Ersthelfer in Betrieben mit 2 bis 20 Versicherten vorhanden sein. Bei mehr als 20 Versicherten und in Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5% der Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein. In “sonstigen Betrieben” sind es 10% und in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer pro Gruppe. In Hochschulen müssen 10% der Beschäftigten Ersthelfer sein.
Wichtig zu beachten ist, dass nur die Anzahl der Mitarbeiter gezählt wird, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden und dort tätig sind. Wenn also 500 Mitarbeiter anwesend sind, müssen nach der 5%-Regel 25 Ersthelfer vor Ort sein.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Anzahl kann sich ändern, wenn dies mit dem Unfallversicherungsträger abgesprochen wird. Hier ist ein Kontakt mit der Berufsgenossenschaft erforderlich. Anhand von Gefährdungen und dem Rettungswesen wird bewertet, ob eine Ausnahme möglich ist.
Kurz gesagt, es besteht eine Pflicht, Ersthelfer im Betrieb zu haben. Wir haben die Frage zur Anzahl der Ersthelfer im Betrieb in einem separaten Artikel behandelt.
Rechtsgrundlage in Österreich
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
In Österreich richtet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer nach der Anzahl der gleichzeitig und regelmäßig Beschäftigten. Laut Arbeitsinspektion muss für bis zu 19 Arbeitnehmer eine Person als Ersthelfer zur Verfügung stehen. Für 20 bis 29 Arbeitnehmer werden 2 Personen benötigt, und für jede weiteren 10 Arbeitnehmer kommt eine weitere Person hinzu.
In Büros oder Arbeitsstätten mit vergleichbarer Gefahr müssen für bis zu 29 Arbeitnehmer 1 Person als Ersthelfer zur Verfügung stehen. Für 30 bis 49 Arbeitnehmer werden 2 Personen benötigt und für jede weiteren 20 Arbeitnehmer eine zusätzliche Person.
Es gibt eine weitere Regelung für Baustellen, die auf der Website der Arbeitsinspektion nachgelesen werden kann.
Die Ausbildung und Gültigkeit (Deutschland)
Gemäß DGUV-Vorschrift 1 dürfen Ersthelfer nur Personen sein, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.
Die Ausbildung umfasst einen neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs. Dieser muss von einer zugelassenen Stelle durchgeführt werden. Informationen zu diesen Stellen erhältst du von der Berufsgenossenschaft.
Wichtig: Wenn eine Person bereits Rettungssanitäter ist oder eine Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens hat, ist der Kurs nicht erforderlich. Der Erste-Hilfe-Kurs, der während des Führerscheins absolviert wird, reicht nicht aus.
Was muss der Ersthelfer nach der Schulung können?
Der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt Fähigkeiten wie das Absetzen eines Notrufs, das Sichern einer Unfallstelle, die psychologische Betreuung, die richtige Versorgung, die Einleitung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung, das Anlegen einer stabilen Seitenlage und wie man auf Blutungen reagiert.
Die Person sollte in der Lage sein, grundlegende lebensrettende Maßnahmen anzuwenden.
Wie oft muss ein betrieblicher Ersthelfer regelmäßig geschult werden?
Eine regelmäßige Schulung ist Pflicht. Gemäß § 26 Absatz 3 DGUV müssen Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dazu gehört die Teilnahme an einem neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs, der innerhalb der zwei Jahre aufgeteilt werden kann.
Die Ausbildung und Gültigkeit (Österreich)
Bei 1-4 Arbeitnehmern muss ein 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Danach müssen Auffrischungskurse alle 4 Jahre oder alle 2 Jahre besucht werden.
Bei Baustellen mit mindestens 5 Arbeitnehmern muss die Ausbildung mindestens 16 Stunden betragen. Sie muss nach den Richtlinien des Roten Kreuzes oder einer ähnlichen Organisation erfolgen. Auch hier sind Auffrischungskurse alle vier oder zwei Jahre erforderlich.
Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der AUVA.
Der Unterschied zum Betriebssanitäter
Der Unterschied zwischen einem betrieblichen Ersthelfer und einem Betriebssanitäter besteht in der Ausbildung. Ein Betriebssanitäter ist in der Notfallmedizin geschult und kann medizinische Geräte bedienen. Der betriebliche Ersthelfer hingegen hilft bei der Erstversorgung.
Alarmierung von betrieblichen Ersthelfern
Die Frage, wie Ersthelfer schnell zum Unfallort gelangen können, wird in Industriebetrieben oft gestellt. Der Griff zum Telefon ist dabei oft unpraktisch und kostet wertvolle Zeit, um Leben zu retten. Hier kommt unser System ins Spiel: Mit nur einem Knopfdruck alarmiert es die Ersthelfer, zeigt alle wichtigen Informationen an und sorgt für eine schnelle Erstversorgung.
Fazit
Ein betrieblicher Ersthelfer ist in Unternehmen verpflichtend. Die Anzahl hängt von der Beschäftigtenanzahl ab und unterscheidet sich in Deutschland und Österreich. Der Ersthelfer muss eine Ausbildung absolvieren, die in Deutschland 9 und in Österreich 6 Stunden dauert. Eine regelmäßige Fortbildung oder Auffrischung ist erforderlich.
FAQ
[1] DGUV 2018Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen um allgemeine Angaben handelt und keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können.