Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt

Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt

Berufshaftpflichtversicherungen sind für viele Berufe verpflichtend. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und viele andere müssen eine solche Versicherung abschließen. Sie greift, wenn durch einen Fehler des Versicherungsnehmers ein Dritter einen Schaden erleidet.

Das Verwaltungsgericht Mainz verhängte gegen einen Architekten eine Geldbuße, weil er keine Berufshaftpflichtversicherung hatte. Das Gericht argumentierte, dass das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflichtversicherung prägend für die freien Berufe, insbesondere für Architekten, sei. Die Versicherung schützt nicht nur die Bauherren, sondern auch die Architekten selbst bei Haftungsfällen, die große finanzielle Auswirkungen haben können.

Wann die Berufshaftpflichtversicherung leistet

Neben den bereits genannten Berufen bietet sich die Berufshaftpflichtversicherung auch für andere Tätigkeitsfelder an. Wenn beispielsweise bei einer Marketingagentur aus Versehen die Kampagne eines Kunden bei Google gestoppt wird und dadurch ein Schaden entsteht, kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Einsatz. Der Versicherer prüft die Ansprüche und leistet dann einen Schadenersatz.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Start-ups lohnen. Denn schon kleine Fehler können große finanzielle Folgen haben. Je höher die Schadenersatzforderung ausfällt, desto größer ist das Risiko für die berufliche und private Existenz.

In beratenden Berufen handelt es sich oft um Vermögensschäden, wie entgangene Gewinne. Daher wird diese Form der Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet.

Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung funktioniert ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung, nur im betrieblichen Umfeld. Unternehmen haften für Schäden, die ihre Mitarbeiter oder ihre Produkte verursachen. Zum Beispiel haftet ein Dachdeckerunternehmen, wenn durch eine Unachtsamkeit der Dachstuhl Feuer fängt und das Haus schwer beschädigt wird. Auch bei Personenschäden haftet das Unternehmen mit seinen Vermögenswerten.

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Während die Berufshaftpflichtversicherung nicht für jeden Selbstständigen geeignet ist, empfiehlt sich die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen aller Branchen. Vom Handwerksbetrieb über Büros bis hin zum Einzelhandel und zur Gastronomie, dieser Schutz ist ratsam. Schon kleine Schadenersatzbeträge können Unternehmen in große Schwierigkeiten bringen.

Die Versicherungen im Überblick

  • Berufshaftpflichtversicherung: sichert Personen- und Sachschäden ab, die im Berufsalltag durch Fehler oder Unachtsamkeit entstehen können. Viele Berufsgruppen, insbesondere die freien Berufe, sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: erweitert die Berufshaftpflichtversicherung und deckt zusätzlich entstandene Vermögensschäden ab.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung für alle Branchen geeignet und leistet im Fall von Sach- oder Personenschäden.