Die Betriebsrente ist eine hervorragende Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Dennoch gibt es noch immer viele Menschen, die sich nicht ausreichend über die verschiedenen Modelle informieren. In diesem Artikel stellen wir dir fünf Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge vor und zeigen dir, warum die Betriebsrente so attraktiv ist.
Die verschiedenen Modelle der Betriebsrente
Es gibt fünf verschiedene Modelle, um eine Betriebsrente anzusparen. Dazu gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direkt- oder Pensionszusage sowie die Unterstützungskasse. Die Direkt- oder Pensionszusage ist jedoch ein Auslaufmodell und wird nur noch selten genutzt. Die anderen Modelle sind weitaus sicherer und bieten dir zahlreiche Vorteile.
Höhere Rendite und niedrige Kosten
Im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge kann die Betriebsrente mit einer höheren Rendite und niedrigeren Kosten punkten. Allerdings hängt dies von deiner individuellen Situation ab und sollte genau geprüft werden. Zusätzlich können die Beiträge unter bestimmten Umständen steuer- und abgabenfrei sein, was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet. Zudem bietet die Betriebsrente über externe Finanzierer Konkurssicherheit, sodass du dir keine Sorgen machen musst, falls dein Arbeitgeber in Insolvenz gehen sollte.
Die Entgeltumwandlung als wichtiger Schritt
Die Entgeltumwandlung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Betriebsrente. Dabei behält der Arbeitgeber einen Teil deines Lohns ein und zahlt ihn in deine Betriebsrente ein. Dieser Betrag wird dann später ausgezahlt und ist vor einem Verfall geschützt. Seit 2018 gibt es zudem die Möglichkeit, im Rahmen eines Tarifvertrags eine Beitragszusage zu vereinbaren. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, den festgelegten Beitrag in deine Betriebsrente einzuzahlen.
Alternativ kann der Arbeitgeber auch die Beiträge komplett oder teilweise übernehmen, wobei er diese steuerlich geltend machen kann. Auch du als Arbeitnehmer kannst die Beiträge absetzen, allerdings unterliegst du je nach Abschlussdatum teilweise der Sozialabgabenpflicht.
Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit
Die Betriebsrente ist an den Arbeitnehmer und nicht an den Arbeitgeber gebunden. Das bedeutet, dass du die Finanzierung der Beiträge selbst übernehmen kannst, wenn du aus einem Unternehmen ausscheidest. Alternativ ist es möglich, die Finanzierung über deinen neuen Arbeitgeber fortzusetzen. Ausnahme ist die Direkt- oder Pensionszusage, bei der die Rentenzahlung aus dem Betriebsvermögen des Arbeitgebers erfolgt. In diesem Fall verfallen die Ansprüche auf eine Betriebsrente beim Verlassen des Unternehmens. Bei Arbeitslosigkeit bleibt die Betriebsrente jedoch unantastbar.
Betriebsrente mit staatlicher Förderung
Eine betriebliche Altersvorsorge kann auch als Riester-Vertrag bespart werden. Dabei erhältst du staatliche Zulagen und kannst die Aufwendungen für deinen Vertrag in der Einkommenssteuererklärung angeben. Seit 2018 entfallen während der Rentenphase die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Die Beiträge für die Riester-Betriebsrente werden aus dem Nettogehalt abgeführt und können bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen bespart werden.
Die Direktversicherung als beliebtes Modell
Die Direktversicherung wird vor allem in kleineren Betrieben angeboten. Dabei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, bei der du als Arbeitnehmer versichert bist und dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt. Die Betriebsrente wird entweder durch Entgeltumwandlung und/oder Arbeitgeberbeiträge finanziert. Der Staat gewährt jedoch nur auf die Beiträge des Arbeitnehmers Unterstützung. Der Arbeitgeber hat keinerlei Rechte an dem Versicherungsvertrag und der Arbeitnehmer ist allein leistungsberechtigt.
Sonderform Tarifvertrag
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde das sogenannte “Sozialpartnermodell” eingeführt. Dieses Modell beinhaltet eine reine Beitragszusage ohne Garantie auf eine spätere Rente. Arbeitnehmer erhalten jedoch die Garantie, dass ein bestimmter Beitrag in die Altersvorsorge eingezahlt wird. Das System der Rentengarantien bleibt weiterhin bestehen und Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach wie vor möglich. Das Ziel ist es, Arbeitgeber zu entlasten und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern.
Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich diesem Tarifvertrag anschließen, sofern ein als allgemeingültig anerkannter Tarifvertrag existiert oder tarifvertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag vorliegen.
Geringfügig Beschäftigte und die Betriebsrente
Die Änderungen im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bringen auch Vorteile für Geringverdiener. Arbeitnehmer, die weniger als 2.200 Euro brutto im Monat verdienen, erhalten einen Förderbetrag von 30 Prozent. Dafür muss der Arbeitgeber mindestens 240 Euro im Jahr aufwenden, wodurch der Arbeitnehmer eine Zulage von mindestens 72 Euro erhält. Der Förderbetrag ist auf maximal 480 Euro begrenzt, sodass die maximale jährliche Zulage für den Arbeitnehmer bei 144 Euro liegt.
Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer, die voraussichtlich auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, einen Freibetrag. Eine private Rente bis zu einer Höhe von 200 Euro ist somit freigestellt. Dies soll auch Geringverdiener dazu ermutigen, eine private Altersvorsorge abzuschließen.
Die Betriebsrente bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Informiere dich rechtzeitig über die verschiedenen Modelle und sprich mit deinem Arbeitgeber über die Optionen. So kannst du dir eine finanziell abgesicherte Zukunft im Alter ermöglichen.