Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente baut, wird im Alter möglicherweise seinen Lebensstil einschränken müssen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Eine sinnvolle Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen im Alter aufzubauen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). In Deutschland gibt es bereits 16,3 Millionen bAV-Verträge, und die Tendenz ist steigend.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung
Jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden. Dies gilt für unbefristet angestellte Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Geschäftsführer. Der gesetzliche Anspruch auf eine Betriebsrente besteht jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau über die sogenannte Entgeltumwandlung selbst finanziert. Daneben gibt es bereits heute viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Die günstigste Lösung für Angestellte ist natürlich, wenn das Unternehmen die bAV allein finanziert. Das ist jedoch nicht für jede Firma finanziell machbar. Deshalb haben Angestellte die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge im Betrieb selbst anzupacken. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, zum Beispiel in eine Direktversicherung. Dieses Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung. Angestellte verzichten heute auf einen kleinen Teil ihres Lohns, um im Ruhestand finanziell davon zu profitieren. Diese Altersvorsorge ergänzt später die gesetzliche Rente.
Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung?
Bei einer betrieblichen Altersversorgung entstehen – neben der monatlichen Rente und den Leistungen im Todesfall – vor allem zwei Vorteile für Angestellte:
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Steuern und Sozialabgaben sparen: Durch die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Das Bruttogehalt sinkt, wodurch auch weniger Steuern und Abgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.
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Zuschuss des Arbeitgebers: Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Januar 2019 sind Unternehmen verpflichtet, sich bei der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Der Arbeitgeber stockt den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent auf. Für neue Verträge lohnt sich die betriebliche Vorsorge daher besonders.
Für alte Verträge muss der Arbeitgeber ab 2022 verpflichtend einen Zuschuss gewähren. Viele Unternehmen haben jedoch bereits freiwillig einen Zuschuss zur Betriebsrente der Angestellten gewährt. Oft ist der Arbeitgeberzuschuss genauso hoch wie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis geben viele Firmen über die betriebliche Altersversorgung an ihre Mitarbeiter weiter.
Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?
Prinzipiell gilt: Niemand sollte sich allein auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen. Eine zusätzliche private Vorsorge ist notwendig, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Für diejenigen, die auf einen kleinen Teil ihres Bruttogehalts verzichten können, kann eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll sein. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich etwas zur Entgeltumwandlung beiträgt, wird diese Art der Altersvorsorge noch lukrativer.
Für Geringverdiener gibt es seit 2019 einen zusätzlichen Anreiz. Personen, die weniger als 30.900 Euro brutto im Jahr verdienen, haben Anspruch auf staatliche Förderung. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen für den Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn mindestens 240 Euro pro Jahr in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse einzahlt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber dann 30 Prozent des Zuschusses. Die Höchstgrenze für die Erstattung beträgt 960 Euro Arbeitgeberzuschuss pro Jahr.
Bis zu welcher Höhe können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen?
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der bAV umwandelt. Das entspricht im Jahr 2020 einem Betrag von 3.312 Euro. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.
Auszahlungsphase I: Fallen auf Betriebsrenten Steuern an?
Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Steuerpflicht. Die Beiträge während der Anwartschaftsphase sind grundsätzlich steuerfrei oder nicht steuerpflichtig. Daher sind die späteren Leistungen, zum Beispiel aus einer Direktversicherung, voll steuerpflichtig. Die Betriebsrente muss also in vollem Umfang zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase. Rein steuerlich betrachtet lohnt sich die bAV also in den allermeisten Fällen.
Auszahlungsphase II: Welche Sozialabgaben fallen an?
Bei Auszahlung von Betriebsrenten im Alter fallen auf die Leistungen aus allen fünf Durchführungswegen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Somit bleiben im Jahr 2020 monatlich bis zu 159,25 Euro GKV-beitragsfrei. Leistungen aus Riester-geförderter betrieblicher Altersversorgung sind komplett von einer Verbeitragung ausgenommen. In der Ansparphase geleistete Beiträge sind jedoch sozialversicherungspflichtig.