Du bist ein Unternehmer oder planst, einer zu werden? Dann ist es wichtig, dass du den Begriff “Betriebsvermögen” verstehst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
Handelsrechtliche Grundlage
Gemäß § 246 ff. HGB muss der Jahresabschluss alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Die Vermögensgegenstände werden gemäß § 246 Abs. 1 HGB in der Bilanz des Eigentümers erfasst. Diese Regelung entspricht auch den steuerlichen Vorschriften des § 39 Abs. 1 AO, wonach Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind. In bestimmten Fällen kann jedoch das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich sein, zum Beispiel beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt.
Steuerrechtliches Betriebsvermögen
Das steuerliche Betriebsvermögen ist in notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen unterteilt. Notwendiges Betriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für den eigenen Betrieb genutzt werden. Auch bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % gelten diese Wirtschaftsgüter als notwendiges Betriebsvermögen. Bei einer Personengesellschaft gehören zum Betriebsvermögen sowohl die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens als auch die Wirtschaftsgüter der einzelnen Mitunternehmer.
Gewillkürtes Betriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die einen gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb haben und den Betrieb fördern. Die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum gewillkürten Betriebsvermögen muss eindeutig nachgewiesen werden.
Privatvermögen
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder zu mehr als 90 % außerbetrieblichen Zwecken dienen, zählen zum Privatvermögen.
Wegfall der Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen
Ein Wirtschaftsgut bleibt solange Betriebsvermögen, bis es eindeutig und unmissverständlich als Privatvermögen behandelt wird. Dies kann durch eine Entnahmehandlung oder den Verkauf des Betriebsvermögens erfolgen.
Betriebsvermögensvergleich
Bei der Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich wird der Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Dabei sind auch die Vorschriften über Betriebsausgaben, Bewertung von Wirtschaftsgütern und Abschreibungen zu beachten.
Das waren die wichtigsten Informationen zum Thema Betriebsvermögen. Jetzt bist du gut gerüstet, um die steuerlichen Aspekte deines Unternehmens zu verstehen und richtig zu berücksichtigen.