Viele Verbraucher suchen einen schnellen Kredit ohne Bonitätsprüfung, ohne SCHUFA-Auskunft oder lange Bearbeitungszeit bei der Bank. Dabei geraten sie oft an unseriöse Kreditvermittler, die mit verlockenden Angeboten in Werbeanzeigen oder im Internet locken. Laut SCHUFA werden jedes Jahr rund 400.000 Menschen Opfer solcher Vermittler, was zu einem Schaden von etwa 380 € pro Person führt. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf etwa 150 Millionen € pro Jahr.
Kostenpflichtiger Vermittlungsvertrag – Kein Kredit
Ein Mandant von uns recherchierte im Internet nach einem Sofortkredit und stieß dabei auf ein vermeintliches Angebot über 7.500,00 €. Er füllte ein Online-Formular aus, gab seine persönlichen Daten sowie den gewünschten Kreditbetrag und die Wunschrate ein. Einige Tage später erhielt er einen Brief mit der Überschrift “Genehmigung in Höhe von 7.500,00 €”. Dies suggerierte ihm zunächst, dass der Kredit bewilligt wurde. Bei genauerer Betrachtung stellte er jedoch fest, dass es sich nicht um einen Darlehensvertrag, sondern nur um einen “Vermittlervertrag” handelte. In dem Schreiben war die Rede von einer “verbindlichen Zusage für die Vermittlung eines genehmigten Finanzsanierungsvertrages”. Der Mandant dachte, dass ihm die gewünschten 7.500,00 € bald überwiesen würden. Doch der Vertrag enthielt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 296,33 €, die er nach Zahlung dachte, den Kredit zu erhalten. Er erhielt jedoch weder den Kredit noch die Vertragsunterlagen per Nachnahme.
Kostenpflichtiger Finanzsanierungsvertrag – Kein Kredit
Der Finanzsanierer verlangte zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 149,00 € per Nachnahme, ohne dass es zu einem Darlehensvertrag kam. Es stellte sich heraus, dass der eingeschaltete Regulierer keine Erlaubnis zur Rechtsberatung hatte. Dies verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und kann zu Nichtigkeit des Regulierungsvertrages führen. Zusätzlich handelt es sich je nach Ausgestaltung um ein strafbares Geschäftsmodell. Die Vermittler können die Gebühren nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird, was in den meisten Fällen nicht der Fall ist.
Kostenpflichtige Vermittlung an Rechtsanwalt – Kein Kredit
Im Finanzierungsvertrag wird darauf hingewiesen, dass der Verbraucher an einen Rechtsanwalt weitervermittelt wird, der weitere Kosten verursacht. Laut BGH ist dies irreführend für den Verbraucher. Trotzdem hindert es Kreditvermittler nicht daran, solche Aktivitäten fortzusetzen.
Fazit – Vorsicht vor unseriösen Kreditvermittlern
Verlockende Kreditangebote sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Oft handelt es sich nicht um eine Kreditvermittlung, sondern um eine Finanzsanierung. Ein Kredit ohne SCHUFA und ohne Sicherheiten existiert nicht. Kreditvermittler vergeben in der Regel keine Kredite, sondern reichen die Anfragen nur an Banken weiter, was den Kredit verteuert und zu hohen Zinsen führen kann. Banken vergeben keine Darlehen ohne ausreichende Bonität oder Sicherheiten, auch nicht in Österreich oder der Schweiz. Extra-Verträge wie Finanzsanierungsverträge, Versicherungsverträge oder Kundenkarten kosten nur Geld und sind für Verbraucher nutzlos. Es ist wichtig, Verträge genau zu lesen, eine Nacht darüber zu schlafen und eine gut informierte Person hinzuzuziehen, um das Angebot neutral zu prüfen.
Erkennen von Kredit-Betrügern
Es gibt mehrere Anzeichen dafür, dass man einem Kredit-Betrüger aufgesessen ist:
- Kreditvermittler vergeben grundsätzlich keine Kredite, sondern reichen die Anfragen nur weiter.
- Es gibt keine Kredite ohne SCHUFA und ohne Sicherheiten.
- Zusatzverträge wie Finanzsanierungsverträge kosten nur Geld und sind für Verbraucher nutzlos.
- Sofortkredite, Eilkredite und Schnellkredite sind in der Schweiz verboten.
- Vermittler und Banken sitzen oft im Ausland.
- Vorkasse-Gebühren sollten nie bezahlt werden.
- Das Versenden von Ausweiskopien birgt ein Risiko für Identitätsdiebstahl.
- Seien Sie skeptisch bei Angeboten mit unrealistischen Zinsen.
- Bei finanziellen Problemen sollten sich Verbraucher an ihre Bank oder eine kostenlose Schuldnerberatung wenden.
- Bei einem Verdacht auf Täuschung sollte man sich rechtlichen Rat einholen und nicht von Zahlungserinnerungen einschüchtern lassen.
Widerruf und Rückzahlung
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Falls die Frist abgelaufen ist, kann man trotzdem versuchen, mit dem Anbieter in Kontakt zu treten und aus Kulanz aus dem Vertrag zu kommen. Die geleisteten Zahlungen können gemäß § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden, allerdings kann es schwierig sein, bereits überwiesenes Geld zurückzubekommen, insbesondere wenn die Anbieter im Ausland sitzen. Es empfiehlt sich daher, rechtlichen Rat einzuholen und eine kostenfreie Beschwerde bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg einzureichen.
Werden Sie schriftlich zur Rückzahlung der unzulässigen Gebühr aufgefordert, sollten Sie dem Kreditvermittler eine Frist von 14 Tagen setzen und eine Kopie des Schreibens sowie den Einschreibebeleg und den Rückschein aufbewahren. Falls der Kreditvermittler die Rückerstattung verweigert, können Sie Ihre rechtlichen Interessen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten lassen.