Bewerber ablehnen: Was ist erlaubt und was nicht?

Bewerber ablehnen: Was ist erlaubt und was nicht?

Bewerber ablehnen ist keine einfache Aufgabe. Während einige Gründe für eine Ablehnung erlaubt sind, gibt es auch ethisch fragwürdige Praktiken. In diesem Artikel erfährst du, was in der Bewerberablehnung erlaubt ist und was nicht.

Bewerber ablehnen: Erlaubt, aber moralisch fragwürdig

Wenn ein Personaler sich an Tätowierungen oder Piercings eines Bewerbers stört, kann er diesen ablehnen. Arbeitgeber dürfen Bewerber nach ihrem Aussehen bewerten, insbesondere wenn sie Kundenkontakt haben oder nach außen hin repräsentativ sind. Obwohl dies rechtlich zulässig ist, wird das Aussehen oft nicht als offizieller Ablehnungsgrund genannt.

Bewerber ablehnen: Was ist erlaubt und was nicht?

AGG: Die Grenzen der Wahlfreiheit

Geschlecht und Alter sind dagegen geschützte Merkmale. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund dieser Faktoren. Geschützt sind Auszubildende, Bewerber, Beschäftigte, Leiharbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen. Eine Benachteiligung aufgrund dieser Merkmale bei der Einstellung, den Arbeitsbedingungen, der Lohnzahlung, den Aufstiegschancen und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist verboten. Im Falle eines Verstoßes hast du Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § 15 AGG.

Was zählt als Verstoß?

Eine Diskriminierung kann bereits bei der Formulierung der Stellenanzeige beginnen. Beispielsweise werden männliche und ältere Bewerber diskriminiert, wenn ausdrücklich nach einer “jungen, dynamischen Erzieherin” gesucht wird. Der Begriff “Berufsanfänger” ist ebenfalls diskriminierend. Das Landesarbeitsgericht entschied in einem Fall, dass eine Stellenanzeige ein Indiz für eine Diskriminierung wegen des Alters war, da explizit nach “Berufsanfängern” gesucht wurde. Kinder dürfen ebenfalls kein Ablehnungsgrund sein. Ein Radiosender wurde dazu verurteilt, einer Mutter eines schulpflichtigen Kindes eine Entschädigung zu zahlen, da die Richter eine erkennbare Diskriminierung feststellten.

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Bewerber ablehnen: Das ist erlaubt

Es gibt Ausnahmen von den oben genannten Regeln. Bestimmte Anforderungsprofile können Einschränkungen nach Geschlecht oder Religion zulassen. Ein Frauenhaus darf beispielsweise nur Mitarbeiterinnen einstellen. Ebenso dürfen kirchliche Arbeitgeber Bewerber nach ihrer Kirchenzugehörigkeit auswählen, abhängig davon, ob die Stelle im “verkündungsnahen” oder “verkündungsfernen” Bereich ausgeschrieben ist.

Was können Bewerber bei Verdacht auf Diskriminierung tun?

Wenn du den Verdacht hast, dass deine Bewerbungsabsage gegen das AGG verstößt, kannst du Klage vor Gericht einreichen. Die Beweislast liegt jedoch bei dir. Du musst die Benachteiligung vor Gericht mit Indizien belegen, wie beispielsweise einer diskriminierenden Stellenanzeige, Notizen auf den Bewerbungsunterlagen oder einem Ablehnungsschreiben mit einer unrechtmäßigen Begründung. Die Gegenseite muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung im Bewerbungsprozess stattgefunden hat. Allerdings hast du keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob ein anderer Kandidat eingestellt wurde.

Bewerbungsabsagen wegen fehlender Qualifikation

Wenn du nicht über die erforderlichen Qualifikationen für eine Stelle verfügst, hast du keinen Erfolg mit einer Diskriminierungsklage. Ebenso hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn du dich nicht ernsthaft für die Stelle beworben hast. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Mannes, der sich als ältere Person für eine Stelle bewarb und eine Testbewerbung einer jüngeren Person schickte. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab, da keine Indizien für eine Diskriminierung vorlagen, da die Bewerbung nicht dem eigentlichen Bewerbungsprozess diente.

Für Arbeitgeber: Was ist bei Absagen zu beachten?

Um sich vor Klagen und Schadensersatzansprüchen zu schützen, geben Arbeitgeber heute oft keine konkreten Gründe für eine Absage an. Dies ist aus juristischer Sicht nachvollziehbar, schadet jedoch dem Image des Arbeitgebers und den abgelehnten Bewerbern. Unpersönliche Absagen wirken respektlos. Hier sind einige Tipps, wie Arbeitgeber professionell absagen können:

  • Geben Sie Bewerbern, die nicht in die engere Auswahl gekommen sind, immer eine Rückmeldung.
  • Bewahren Sie die eingereichten Unterlagen für den Fall von Schadensersatzansprüchen auf.
  • Bedanken Sie sich zu Beginn des Absageschreibens für das entgegengebrachte Interesse und Vertrauen.
  • Formulieren Sie die Absage präzise und kompakt. Nennen Sie als Grund beispielsweise mangelnde Qualifikationen oder fehlende Praxiserfahrungen.
  • Wünschen Sie dem Bewerber alles Gute und viel Erfolg für den weiteren Bewerbungsprozess und die Jobsuche.
  • Beachten Sie, dass ein zu langer Text wie ein schlechtes Gewissen wirken kann. Halten Sie die Absage daher kurz und prägnant.
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Bewerber ablehnen: Was ist erlaubt und was nicht?

In diesem Artikel hast du erfahren, was in der Bewerberablehnung erlaubt ist und was nicht. Denke daran, dass jedes Unternehmen seine eigenen Richtlinien hat und es Ausnahmen geben kann. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist es wichtig, sich gut auf die Anforderungen der Stelle vorzubereiten und diese bestmöglich zu erfüllen.