Bewerbungskosten absetzen: Was können Sie geltend machen?

Bewerbungskosten absetzen: Was können Sie geltend machen?

Die Bewerbungskosten können ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, insbesondere wenn Sie sich aktiv auf Jobsuche befinden. Doch wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist zu beachten?

Um Bewerbungskosten steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, eine genaue Aufstellung aller Kosten zu machen. Diese Aufstellung reichen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Beachten Sie jedoch, dass Erstattungen von Firmen oder der Agentur für Arbeit von den berechneten Kosten abgezogen werden müssen. Die verbleibende Endsumme tragen Sie dann in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, auf Seite 2 in den Zeilen 45–48 unter der Rubrik “Weitere Werbungskosten”.

Es empfiehlt sich auch, dem Finanzamt den Schriftverkehr mit Firmen (z. B. Zu- und Absagen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen. Alle weiteren Kosten sollten durch Belege nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Fahrtkosten können Sie im Internet entsprechende Entfernungsberechnungen recherchieren und in die Aufstellung integrieren.

Wann können Bewerbungskosten nicht oder nur teilweise abgesetzt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise möglich ist:

  1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen: Manchmal werden Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch von den Unternehmen getragen. In diesem Fall können die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten pro Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten haben, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung angeben.

  2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug: Wenn Sie das gesamte Jahr über keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was zuvor abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen erhalten haben, können Sie jedoch eine Prüfung als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht ziehen. Diese vorweggenommenen Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

  3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt einen Pauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind oder nicht. Nachweisbare Werbungskosten, zu denen auch Bewerbungskosten zählen, wirken sich jedoch erst ab einem Betrag von 1.201 Euro aus. Bei Arbeitnehmern mit höheren Fahrtkosten übersteigt die Summe regelmäßig diese Pauschale, und somit können auch Bewerbungskosten geltend gemacht werden. Eine grobe Überschlagsrechnung lohnt sich in diesem Fall, bevor Sie sich mit detaillierten Aufstellungen befassen.

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen? Sie können unter anderem folgende Kosten absetzen: Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings und Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch.

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an? Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Wenn Sie viele verschiedene Bewerbungskosten nachweisen möchten, empfiehlt es sich, eine separate Aufstellung der Kosten zu machen, z. B. in Form einer Excel-Tabelle, die Sie der Anlage N beifügen. Die Platzierung für “Weitere Werbungskosten” im Steuerformular ist begrenzt. Tragen Sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle erstattet wurden (z. B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachten Sie, dass sich Bewerbungskosten nur dann auswirken, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw. plus Bewerbungskosten) im gesamten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro übersteigt. Andernfalls lohnt sich der Aufwand für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten? Bewerbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen. Diese Kosten können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und mindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Es lohnt sich, von Anfang an alle Belege zu sammeln, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen: 1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur für Kosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erfolgt. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird dies jedoch selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass sie keine Kosten erstatten. Damit erlischt ein möglicher Anspruch des Bewerbers. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag für erstattungsfähige Kosten in Verbindung mit Bewerbungskosten beträgt 260 Euro pro Jahr.

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Die Bewerbungskosten können ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, insbesondere wenn Sie sich aktiv auf Jobsuche befinden. Doch wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist zu beachten?

Um Bewerbungskosten steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, eine genaue Aufstellung aller Kosten zu machen. Diese Aufstellung reichen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Beachten Sie jedoch, dass Erstattungen von Firmen oder der Agentur für Arbeit von den berechneten Kosten abgezogen werden müssen. Die verbleibende Endsumme tragen Sie dann in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, auf Seite 2 in den Zeilen 45–48 unter der Rubrik “Weitere Werbungskosten”.

Es empfiehlt sich auch, dem Finanzamt den Schriftverkehr mit Firmen (z. B. Zu- und Absagen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen. Alle weiteren Kosten sollten durch Belege nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Fahrtkosten können Sie im Internet entsprechende Entfernungsberechnungen recherchieren und in die Aufstellung integrieren.

Wann können Bewerbungskosten nicht oder nur teilweise abgesetzt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise möglich ist:

  1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen: Manchmal werden Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch von den Unternehmen getragen. In diesem Fall können die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten pro Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten haben, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung angeben.

  2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug: Wenn Sie das gesamte Jahr über keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was zuvor abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen erhalten haben, können Sie jedoch eine Prüfung als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht ziehen. Diese vorweggenommenen Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

  3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt einen Pauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind oder nicht. Nachweisbare Werbungskosten, zu denen auch Bewerbungskosten zählen, wirken sich jedoch erst ab einem Betrag von 1.201 Euro aus. Bei Arbeitnehmern mit höheren Fahrtkosten übersteigt die Summe regelmäßig diese Pauschale, und somit können auch Bewerbungskosten geltend gemacht werden. Eine grobe Überschlagsrechnung lohnt sich in diesem Fall, bevor Sie sich mit detaillierten Aufstellungen befassen.

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen? Sie können unter anderem folgende Kosten absetzen: Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings und Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch.

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an? Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Wenn Sie viele verschiedene Bewerbungskosten nachweisen möchten, empfiehlt es sich, eine separate Aufstellung der Kosten zu machen, z. B. in Form einer Excel-Tabelle, die Sie der Anlage N beifügen. Die Platzierung für “Weitere Werbungskosten” im Steuerformular ist begrenzt. Tragen Sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle erstattet wurden (z. B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachten Sie, dass sich Bewerbungskosten nur dann auswirken, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw. plus Bewerbungskosten) im gesamten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro übersteigt. Andernfalls lohnt sich der Aufwand für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten? Bewerbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen. Diese Kosten können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und mindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Es lohnt sich, von Anfang an alle Belege zu sammeln, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen: 1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur für Kosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erfolgt. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird dies jedoch selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass sie keine Kosten erstatten. Damit erlischt ein möglicher Anspruch des Bewerbers. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag für erstattungsfähige Kosten in Verbindung mit Bewerbungskosten beträgt 260 Euro pro Jahr.

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Die Bewerbungskosten können ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, insbesondere wenn Sie sich aktiv auf Jobsuche befinden. Doch wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist zu beachten?

Um Bewerbungskosten steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, eine genaue Aufstellung aller Kosten zu machen. Diese Aufstellung reichen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Beachten Sie jedoch, dass Erstattungen von Firmen oder der Agentur für Arbeit von den berechneten Kosten abgezogen werden müssen. Die verbleibende Endsumme tragen Sie dann in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, auf Seite 2 in den Zeilen 45–48 unter der Rubrik “Weitere Werbungskosten”.

Es empfiehlt sich auch, dem Finanzamt den Schriftverkehr mit Firmen (z. B. Zu- und Absagen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen. Alle weiteren Kosten sollten durch Belege nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Fahrtkosten können Sie im Internet entsprechende Entfernungsberechnungen recherchieren und in die Aufstellung integrieren.

Wann können Bewerbungskosten nicht oder nur teilweise abgesetzt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise möglich ist:

  1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen: Manchmal werden Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch von den Unternehmen getragen. In diesem Fall können die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten pro Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten haben, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung angeben.

  2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug: Wenn Sie das gesamte Jahr über keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was zuvor abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen erhalten haben, können Sie jedoch eine Prüfung als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht ziehen. Diese vorweggenommenen Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

  3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt einen Pauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind oder nicht. Nachweisbare Werbungskosten, zu denen auch Bewerbungskosten zählen, wirken sich jedoch erst ab einem Betrag von 1.201 Euro aus. Bei Arbeitnehmern mit höheren Fahrtkosten übersteigt die Summe regelmäßig diese Pauschale, und somit können auch Bewerbungskosten geltend gemacht werden. Eine grobe Überschlagsrechnung lohnt sich in diesem Fall, bevor Sie sich mit detaillierten Aufstellungen befassen.

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen? Sie können unter anderem folgende Kosten absetzen: Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings und Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch.

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an? Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Wenn Sie viele verschiedene Bewerbungskosten nachweisen möchten, empfiehlt es sich, eine separate Aufstellung der Kosten zu machen, z. B. in Form einer Excel-Tabelle, die Sie der Anlage N beifügen. Die Platzierung für “Weitere Werbungskosten” im Steuerformular ist begrenzt. Tragen Sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle erstattet wurden (z. B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachten Sie, dass sich Bewerbungskosten nur dann auswirken, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw. plus Bewerbungskosten) im gesamten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro übersteigt. Andernfalls lohnt sich der Aufwand für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten? Bewerbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen. Diese Kosten können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und mindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Es lohnt sich, von Anfang an alle Belege zu sammeln, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen: 1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur für Kosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erfolgt. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird dies jedoch selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass sie keine Kosten erstatten. Damit erlischt ein möglicher Anspruch des Bewerbers. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag für erstattungsfähige Kosten in Verbindung mit Bewerbungskosten beträgt 260 Euro pro Jahr.

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Die Bewerbungskosten können ein erheblicher finanzieller Aufwand sein, insbesondere wenn Sie sich aktiv auf Jobsuche befinden. Doch wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist zu beachten?

Um Bewerbungskosten steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, eine genaue Aufstellung aller Kosten zu machen. Diese Aufstellung reichen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Beachten Sie jedoch, dass Erstattungen von Firmen oder der Agentur für Arbeit von den berechneten Kosten abgezogen werden müssen. Die verbleibende Endsumme tragen Sie dann in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, auf Seite 2 in den Zeilen 45–48 unter der Rubrik “Weitere Werbungskosten”.

Es empfiehlt sich auch, dem Finanzamt den Schriftverkehr mit Firmen (z. B. Zu- und Absagen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen. Alle weiteren Kosten sollten durch Belege nachgewiesen werden. Für die Berechnung der Fahrtkosten können Sie im Internet entsprechende Entfernungsberechnungen recherchieren und in die Aufstellung integrieren.

Wann können Bewerbungskosten nicht oder nur teilweise abgesetzt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise möglich ist:

  1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen: Manchmal werden Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch von den Unternehmen getragen. In diesem Fall können die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten pro Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten haben, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung angeben.

  2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug: Wenn Sie das gesamte Jahr über keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was zuvor abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen erhalten haben, können Sie jedoch eine Prüfung als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht ziehen. Diese vorweggenommenen Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

  3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält vom Finanzamt einen Pauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten angefallen sind oder nicht. Nachweisbare Werbungskosten, zu denen auch Bewerbungskosten zählen, wirken sich jedoch erst ab einem Betrag von 1.201 Euro aus. Bei Arbeitnehmern mit höheren Fahrtkosten übersteigt die Summe regelmäßig diese Pauschale, und somit können auch Bewerbungskosten geltend gemacht werden. Eine grobe Überschlagsrechnung lohnt sich in diesem Fall, bevor Sie sich mit detaillierten Aufstellungen befassen.

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen? Sie können unter anderem folgende Kosten absetzen: Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings und Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch.

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an? Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Wenn Sie viele verschiedene Bewerbungskosten nachweisen möchten, empfiehlt es sich, eine separate Aufstellung der Kosten zu machen, z. B. in Form einer Excel-Tabelle, die Sie der Anlage N beifügen. Die Platzierung für “Weitere Werbungskosten” im Steuerformular ist begrenzt. Tragen Sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle erstattet wurden (z. B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachten Sie, dass sich Bewerbungskosten nur dann auswirken, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte usw. plus Bewerbungskosten) im gesamten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro übersteigt. Andernfalls lohnt sich der Aufwand für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten? Bewerbungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen. Diese Kosten können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und mindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” eingetragen. Es lohnt sich, von Anfang an alle Belege zu sammeln, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bewerbungskosten erstattet zu bekommen: 1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur für Kosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erfolgt. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird dies jedoch selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass sie keine Kosten erstatten. Damit erlischt ein möglicher Anspruch des Bewerbers. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag für erstattungsfähige Kosten in Verbindung mit Bewerbungskosten beträgt 260 Euro pro Jahr.

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