Die Bewertung von Bewerbungsunterlagen ist für Arbeitgeber oft der erste Schritt, um potenzielle Kandidaten kennenzulernen. Mit nur wenigen Informationen müssen sie sich einen Eindruck von der Person machen und einschätzen, ob der Bewerber zum Unternehmen passt. Dabei können Arbeitszeugnisse viel über die Leistung eines Kandidaten aussagen, aber auch Anschreiben und Lebenslauf geben Einblicke in die Qualifikationen und Persönlichkeit des Bewerbers.
Wie bewertet man ein Bewerbungsanschreiben?
Im Anschreiben haben Bewerber die Möglichkeit, sich als Person vorzustellen. Dabei ist nicht nur der Inhalt wichtig, sondern auch die Art und Weise der Formulierung. Die Rechtschreibung und Grammatik sind ein erster Indikator für die Sorgfalt und Ernsthaftigkeit des Bewerbers. Eine hohe Sprachqualität ist zwar gut, wenn sie jedoch nur aus leeren Floskeln besteht, wirkt das Anschreiben unpersönlich. Zudem sollte das Anschreiben den Umfang einer Seite nicht überschreiten, da dies auf mangelndes Verständnis der Stellenausschreibung hinweisen könnte.
Checkliste für die Bewertung von Anschreiben:
- Individuell: Ist die Firma richtig benannt? Gibt es eine persönliche Ansprache? Bezieht sich der Bewerber auf die vakante Stelle und die geforderten Kriterien?
- Stimmigkeit: Ist die Sprache einheitlich? Ist der Aufbau logisch? Wird klar argumentiert?
- Ausdruck und Umfang: Ist die Ausdrucksweise klar? Kommt der Bewerber schnell auf den Punkt? Beschränkt sich das Anschreiben auf eine Seite?
- Verständnis der Stelle: Weiß der Bewerber, worum es geht? Geht er auf die notwendigen Qualifikationen ein?
- Persönlichkeit: Gibt der Bewerber Informationen über seine Arbeitsweise und persönlichen Eigenschaften preis?
Wie bewertet man einen Lebenslauf?
Im Lebenslauf kann man den beruflichen Werdegang eines Bewerbers nachverfolgen, aber keine Aussagen über seine Leistung treffen. Dennoch lassen sich einige Informationen über den Bewerber ableiten. Zum Beispiel zeigt die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ein Interesse an fachlicher Weiterentwicklung. Ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers kann auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit hinweisen, sollte aber nicht vorschnell als negatives Kriterium gewertet werden. Der Lebenslauf gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten eines Bewerbers, sollte jedoch nicht alleinig für eine Entscheidung herangezogen werden.
Checkliste für die Bewertung von Lebensläufen:
- Aufbau: Ist der Lebenslauf gut strukturiert und übersichtlich?
- Lücken im Lebenslauf: Sind große Lücken zwischen den Beschäftigungsverhältnissen? Werden nur Jahre angegeben? Weichen die Zeitangaben von Zeugnissen ab?
- Qualifikationsbelege: Werden konkrete Tätigkeiten und Kenntnisse benannt? Sind Nachweise vorhanden?
- Entwicklung: Ist eine Zunahme von Kompetenz erkennbar? Bauen Positionen aufeinander auf?
- Weiterbildung: Hat der Bewerber an Weiterqualifizierungen teilgenommen?
Wie bewertet man Arbeitszeugnisse?
Arbeitszeugnisse werden oft vom Mitarbeiter selbst erstellt und vom Unternehmen übernommen. In manchen Fällen wird die Formulierung des Zeugnisses auch von Anwälten ausgehandelt. Arbeitsgeber sind verpflichtet, sich wohlwollend über den Mitarbeiter zu äußern, dennoch können zwischen den Zeilen Hinweise auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu finden sein. Um ein umfassendes Bild von einem Bewerber zu erhalten, können Referenzen eingeholt oder ehemalige Arbeitgeber kontaktiert werden. Auch Arbeitsproben und ein Online Assessment Center können weiterhelfen, bevor es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.
Empfohlene Bücher zur Bewertung von Bewerbungsunterlagen
Die Bewertung von Bewerbungsunterlagen ist für Arbeitgeber oft der erste Schritt, um potenzielle Kandidaten kennenzulernen. Mit nur wenigen Informationen müssen sie sich einen Eindruck von der Person machen und einschätzen, ob der Bewerber zum Unternehmen passt. Dabei können Arbeitszeugnisse viel über die Leistung eines Kandidaten aussagen, aber auch Anschreiben und Lebenslauf geben Einblicke in die Qualifikationen und Persönlichkeit des Bewerbers.
Wie bewertet man ein Bewerbungsanschreiben?
Im Anschreiben haben Bewerber die Möglichkeit, sich als Person vorzustellen. Dabei ist nicht nur der Inhalt wichtig, sondern auch die Art und Weise der Formulierung. Die Rechtschreibung und Grammatik sind ein erster Indikator für die Sorgfalt und Ernsthaftigkeit des Bewerbers. Eine hohe Sprachqualität ist zwar gut, wenn sie jedoch nur aus leeren Floskeln besteht, wirkt das Anschreiben unpersönlich. Zudem sollte das Anschreiben den Umfang einer Seite nicht überschreiten, da dies auf mangelndes Verständnis der Stellenausschreibung hinweisen könnte.
Checkliste für die Bewertung von Anschreiben:
- Individuell: Ist die Firma richtig benannt? Gibt es eine persönliche Ansprache? Bezieht sich der Bewerber auf die vakante Stelle und die geforderten Kriterien?
- Stimmigkeit: Ist die Sprache einheitlich? Ist der Aufbau logisch? Wird klar argumentiert?
- Ausdruck und Umfang: Ist die Ausdrucksweise klar? Kommt der Bewerber schnell auf den Punkt? Beschränkt sich das Anschreiben auf eine Seite?
- Verständnis der Stelle: Weiß der Bewerber, worum es geht? Geht er auf die notwendigen Qualifikationen ein?
- Persönlichkeit: Gibt der Bewerber Informationen über seine Arbeitsweise und persönlichen Eigenschaften preis?
Wie bewertet man einen Lebenslauf?
Im Lebenslauf kann man den beruflichen Werdegang eines Bewerbers nachverfolgen, aber keine Aussagen über seine Leistung treffen. Dennoch lassen sich einige Informationen über den Bewerber ableiten. Zum Beispiel zeigt die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ein Interesse an fachlicher Weiterentwicklung. Ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers kann auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit hinweisen, sollte aber nicht vorschnell als negatives Kriterium gewertet werden. Der Lebenslauf gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten eines Bewerbers, sollte jedoch nicht alleinig für eine Entscheidung herangezogen werden.
Checkliste für die Bewertung von Lebensläufen:
- Aufbau: Ist der Lebenslauf gut strukturiert und übersichtlich?
- Lücken im Lebenslauf: Sind große Lücken zwischen den Beschäftigungsverhältnissen? Werden nur Jahre angegeben? Weichen die Zeitangaben von Zeugnissen ab?
- Qualifikationsbelege: Werden konkrete Tätigkeiten und Kenntnisse benannt? Sind Nachweise vorhanden?
- Entwicklung: Ist eine Zunahme von Kompetenz erkennbar? Bauen Positionen aufeinander auf?
- Weiterbildung: Hat der Bewerber an Weiterqualifizierungen teilgenommen?
Wie bewertet man Arbeitszeugnisse?
Arbeitszeugnisse werden oft vom Mitarbeiter selbst erstellt und vom Unternehmen übernommen. In manchen Fällen wird die Formulierung des Zeugnisses auch von Anwälten ausgehandelt. Arbeitsgeber sind verpflichtet, sich wohlwollend über den Mitarbeiter zu äußern, dennoch können zwischen den Zeilen Hinweise auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu finden sein. Um ein umfassendes Bild von einem Bewerber zu erhalten, können Referenzen eingeholt oder ehemalige Arbeitgeber kontaktiert werden. Auch Arbeitsproben und ein Online Assessment Center können weiterhelfen, bevor es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.
Empfohlene Bücher zur Bewertung von Bewerbungsunterlagen
Die Bewertung von Bewerbungsunterlagen ist für Arbeitgeber oft der erste Schritt, um potenzielle Kandidaten kennenzulernen. Mit nur wenigen Informationen müssen sie sich einen Eindruck von der Person machen und einschätzen, ob der Bewerber zum Unternehmen passt. Dabei können Arbeitszeugnisse viel über die Leistung eines Kandidaten aussagen, aber auch Anschreiben und Lebenslauf geben Einblicke in die Qualifikationen und Persönlichkeit des Bewerbers.
Wie bewertet man ein Bewerbungsanschreiben?
Im Anschreiben haben Bewerber die Möglichkeit, sich als Person vorzustellen. Dabei ist nicht nur der Inhalt wichtig, sondern auch die Art und Weise der Formulierung. Die Rechtschreibung und Grammatik sind ein erster Indikator für die Sorgfalt und Ernsthaftigkeit des Bewerbers. Eine hohe Sprachqualität ist zwar gut, wenn sie jedoch nur aus leeren Floskeln besteht, wirkt das Anschreiben unpersönlich. Zudem sollte das Anschreiben den Umfang einer Seite nicht überschreiten, da dies auf mangelndes Verständnis der Stellenausschreibung hinweisen könnte.
Checkliste für die Bewertung von Anschreiben:
- Individuell: Ist die Firma richtig benannt? Gibt es eine persönliche Ansprache? Bezieht sich der Bewerber auf die vakante Stelle und die geforderten Kriterien?
- Stimmigkeit: Ist die Sprache einheitlich? Ist der Aufbau logisch? Wird klar argumentiert?
- Ausdruck und Umfang: Ist die Ausdrucksweise klar? Kommt der Bewerber schnell auf den Punkt? Beschränkt sich das Anschreiben auf eine Seite?
- Verständnis der Stelle: Weiß der Bewerber, worum es geht? Geht er auf die notwendigen Qualifikationen ein?
- Persönlichkeit: Gibt der Bewerber Informationen über seine Arbeitsweise und persönlichen Eigenschaften preis?
Wie bewertet man einen Lebenslauf?
Im Lebenslauf kann man den beruflichen Werdegang eines Bewerbers nachverfolgen, aber keine Aussagen über seine Leistung treffen. Dennoch lassen sich einige Informationen über den Bewerber ableiten. Zum Beispiel zeigt die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ein Interesse an fachlicher Weiterentwicklung. Ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers kann auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit hinweisen, sollte aber nicht vorschnell als negatives Kriterium gewertet werden. Der Lebenslauf gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten eines Bewerbers, sollte jedoch nicht alleinig für eine Entscheidung herangezogen werden.
Checkliste für die Bewertung von Lebensläufen:
- Aufbau: Ist der Lebenslauf gut strukturiert und übersichtlich?
- Lücken im Lebenslauf: Sind große Lücken zwischen den Beschäftigungsverhältnissen? Werden nur Jahre angegeben? Weichen die Zeitangaben von Zeugnissen ab?
- Qualifikationsbelege: Werden konkrete Tätigkeiten und Kenntnisse benannt? Sind Nachweise vorhanden?
- Entwicklung: Ist eine Zunahme von Kompetenz erkennbar? Bauen Positionen aufeinander auf?
- Weiterbildung: Hat der Bewerber an Weiterqualifizierungen teilgenommen?
Wie bewertet man Arbeitszeugnisse?
Arbeitszeugnisse werden oft vom Mitarbeiter selbst erstellt und vom Unternehmen übernommen. In manchen Fällen wird die Formulierung des Zeugnisses auch von Anwälten ausgehandelt. Arbeitsgeber sind verpflichtet, sich wohlwollend über den Mitarbeiter zu äußern, dennoch können zwischen den Zeilen Hinweise auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu finden sein. Um ein umfassendes Bild von einem Bewerber zu erhalten, können Referenzen eingeholt oder ehemalige Arbeitgeber kontaktiert werden. Auch Arbeitsproben und ein Online Assessment Center können weiterhelfen, bevor es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.
Empfohlene Bücher zur Bewertung von Bewerbungsunterlagen
Die Bewertung von Bewerbungsunterlagen ist für Arbeitgeber oft der erste Schritt, um potenzielle Kandidaten kennenzulernen. Mit nur wenigen Informationen müssen sie sich einen Eindruck von der Person machen und einschätzen, ob der Bewerber zum Unternehmen passt. Dabei können Arbeitszeugnisse viel über die Leistung eines Kandidaten aussagen, aber auch Anschreiben und Lebenslauf geben Einblicke in die Qualifikationen und Persönlichkeit des Bewerbers.
Wie bewertet man ein Bewerbungsanschreiben?
Im Anschreiben haben Bewerber die Möglichkeit, sich als Person vorzustellen. Dabei ist nicht nur der Inhalt wichtig, sondern auch die Art und Weise der Formulierung. Die Rechtschreibung und Grammatik sind ein erster Indikator für die Sorgfalt und Ernsthaftigkeit des Bewerbers. Eine hohe Sprachqualität ist zwar gut, wenn sie jedoch nur aus leeren Floskeln besteht, wirkt das Anschreiben unpersönlich. Zudem sollte das Anschreiben den Umfang einer Seite nicht überschreiten, da dies auf mangelndes Verständnis der Stellenausschreibung hinweisen könnte.
Checkliste für die Bewertung von Anschreiben:
- Individuell: Ist die Firma richtig benannt? Gibt es eine persönliche Ansprache? Bezieht sich der Bewerber auf die vakante Stelle und die geforderten Kriterien?
- Stimmigkeit: Ist die Sprache einheitlich? Ist der Aufbau logisch? Wird klar argumentiert?
- Ausdruck und Umfang: Ist die Ausdrucksweise klar? Kommt der Bewerber schnell auf den Punkt? Beschränkt sich das Anschreiben auf eine Seite?
- Verständnis der Stelle: Weiß der Bewerber, worum es geht? Geht er auf die notwendigen Qualifikationen ein?
- Persönlichkeit: Gibt der Bewerber Informationen über seine Arbeitsweise und persönlichen Eigenschaften preis?
Wie bewertet man einen Lebenslauf?
Im Lebenslauf kann man den beruflichen Werdegang eines Bewerbers nachverfolgen, aber keine Aussagen über seine Leistung treffen. Dennoch lassen sich einige Informationen über den Bewerber ableiten. Zum Beispiel zeigt die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ein Interesse an fachlicher Weiterentwicklung. Ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers kann auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit hinweisen, sollte aber nicht vorschnell als negatives Kriterium gewertet werden. Der Lebenslauf gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten eines Bewerbers, sollte jedoch nicht alleinig für eine Entscheidung herangezogen werden.
Checkliste für die Bewertung von Lebensläufen:
- Aufbau: Ist der Lebenslauf gut strukturiert und übersichtlich?
- Lücken im Lebenslauf: Sind große Lücken zwischen den Beschäftigungsverhältnissen? Werden nur Jahre angegeben? Weichen die Zeitangaben von Zeugnissen ab?
- Qualifikationsbelege: Werden konkrete Tätigkeiten und Kenntnisse benannt? Sind Nachweise vorhanden?
- Entwicklung: Ist eine Zunahme von Kompetenz erkennbar? Bauen Positionen aufeinander auf?
- Weiterbildung: Hat der Bewerber an Weiterqualifizierungen teilgenommen?
Wie bewertet man Arbeitszeugnisse?
Arbeitszeugnisse werden oft vom Mitarbeiter selbst erstellt und vom Unternehmen übernommen. In manchen Fällen wird die Formulierung des Zeugnisses auch von Anwälten ausgehandelt. Arbeitsgeber sind verpflichtet, sich wohlwollend über den Mitarbeiter zu äußern, dennoch können zwischen den Zeilen Hinweise auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu finden sein. Um ein umfassendes Bild von einem Bewerber zu erhalten, können Referenzen eingeholt oder ehemalige Arbeitgeber kontaktiert werden. Auch Arbeitsproben und ein Online Assessment Center können weiterhelfen, bevor es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.