Bewirtungsbelege – So füllen Sie sie korrekt aus und buchen sie richtig

Bewirtungsbelege – So füllen Sie sie korrekt aus und buchen sie richtig

Mit Geschäftspartnern gemütlich essen zu gehen, gehört zum Geschäftsleben dazu. Dabei ist es wichtig, Bewirtungsbelege richtig auszufüllen und korrekt abzurechnen, um die Bewirtung teilweise von der Steuer absetzen zu können. In diesem Artikel finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Bewirtungsbeleg ordnungsgemäß ausfüllen und abrechnen können.

Der Bewirtungsbeleg darf nicht vergessen werden

Damit die Firma 70 Prozent der Ausgaben absetzen kann, ist es wichtig, dass ein Bewirtungsbeleg richtig ausgefüllt und korrekt abgerechnet wird. Die Kosten des Essens sollten in einem vernünftigen Verhältnis zum Anlass stehen, um Probleme bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden. Ob kleine, mittlere oder große Firmen, sie alle können hin und wieder Besuch von der Betriebsprüfung bekommen. Eine ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist daher essenziell, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Worauf sollten Sie achten?

Bei einem Geschäftsessen müssen Sie beachten, dass es im Zusammenhang mit Ihrer Firma stehen muss. Ein privater Anlass zählt nicht. Außerdem sollten Sie den Anlass des Essens präzise auf dem Bewirtungsbeleg angeben. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich um ein Geschäftsessen bzw. eine Kundenbewirtung oder um eine Mitarbeiterbewirtung handelt. Bei einer Mitarbeiterbewirtung können die Kosten zu 100 Prozent abgesetzt werden. Für ein Geschäftsessen können lediglich 70 Prozent der Ausgaben abgesetzt werden. Diese Differenz sollte bei der Planung des Budgets berücksichtigt werden.

Wie füllt man einen Bewirtungsbeleg korrekt aus?

Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg wird vom Finanzamt anerkannt. Es reicht nicht aus, lediglich eine Quittung vom Restaurant zu erhalten. Auf dem Bewirtungsbeleg müssen der Tag und Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen inklusive Ihnen selbst, sowie der genaue Anlass der Bewirtung angegeben werden. Außerdem dürfen die Kosten der Bewirtung und das Trinkgeld nicht fehlen. Der Bewirtende muss den Bewirtungsbeleg mit seiner Unterschrift bestätigen. Es gibt auch Unterschiede zwischen einer normalen Rechnung (über 150 Euro) und einer Kleinbetragsrechnung (bis 150 Euro), auf die in der Anleitung zum Ausfüllen eines Bewirtungsbelegs detailliert eingegangen wird.

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Angaben der Gaststätte

Bei einer Bewirtung mit einem Wert von über 150 Euro muss der Name des Rechnungsempfängers, also Ihre Firma, auf der Rechnung vermerkt sein. Bei einem Wert von unter 150 Euro ist dies nicht nötig. Sollten Sie unvollständige Angaben auf dem Bewirtungsbeleg feststellen, sollten Sie den Gastwirt darauf hinweisen, damit er diese korrigieren kann. So vermeiden Sie Probleme bei der Betriebsprüfung und können sicher sein, dass Sie das Geschäftsessen problemlos absetzen können.

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