Bewohnerparkplätze sind hauptsächlich in der Innenstadt von Ballungsgebieten zu finden. Die Einrichtung eines Bewohnerparkens unterliegt strengen Voraussetzungen. In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen Bewohnerparken und Anwohnerparken erläutert, die gesetzlichen Bestimmungen für die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen erläutert und die korrekte Beschilderung von Bewohnerparkplätzen erklärt.
Bewohnerparken oder Anwohnerparken?
Häufig werden Bewohnerparken und Anwohnerparken als dasselbe betrachtet. Doch hier liegt ein Irrtum vor. Früher wurde der Begriff “Anwohnerparken” verwendet, was jedoch vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Seitdem mussten sämtliche Zusatzzeichen mit dem Begriff “Anwohner” durch Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Bewohner” ersetzt werden.
Rechtliche Voraussetzungen zum Bewohnerparken
Die Einrichtung von Bewohnerparkvorrechten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören unter anderem ein Mangel an privaten Stellflächen, erheblicher allgemeiner Parkdruck und die regelmäßige Unmöglichkeit für Bewohner, einen Parkplatz in zumutbarer Entfernung zu finden. Der Bereich, in dem Bewohnerparken eingerichtet wird, darf nicht größer als 1000 m sein. Zudem müssen bestimmte Prozentangaben für die Reservierung von Parkflächen für Bewohner eingehalten werden.
Bewohnerparken Beschilderung
Die Beschilderung von Bewohnerparkplätzen erfolgt vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 und dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis … frei”. Zusätzlich können auch Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. …” verwendet werden. Die restlichen Parkflächen ohne Bewohnerparkvorrechte sollten mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Parkscheiben ausgestattet werden.
Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen unterliegt strengen rechtlichen Bestimmungen und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Wenn du weitere Fragen zum Bewohnerparken oder Anwohnerparken hast, stehe ich gerne per E-Mail zur Verfügung.