Wer Bienen halten und Imker werden möchte, muss sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten. Diese Vorgaben beziehen sich sowohl auf die Tierhaltung als auch auf die Produktion von Lebensmitteln wie Honig. Aber keine Sorge, du musst kein Experte in Rechtsfragen werden, um deine eigenen Bienen halten zu können.
Müssen Imker ihre Bienen offiziell anmelden?
Als Neuimker musst du deine Bienenvölker beim regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Gemäß der Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) ist dies spätestens zu Beginn der Bienenhaltung erforderlich. Durch diese Anmeldung erhältst du eine Registriernummer, die dich mit deinen Bienenvölkern verbindet. Dies ist besonders wichtig, wenn sich deine Bienen nicht auf deinem eigenen Grundstück befinden. So können sie im Falle von Krankheitsausbrüchen am Bienenstand oder in der Umgebung leichter gefunden und kontaktiert werden.
Bienenseuchen-Verordnung und Tiergesundheitsgesetz: Was musst du wissen?
Die Bienenseuchen-Verordnung enthält sowohl allgemeine Pflichten für Imker als auch spezifische Maßnahmen im Falle von anzeigepflichtigen Bienenseuchen. Dazu gehören unter anderem die Amerikanische Faulbrut, der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer und der Befall mit der Tropilaelapsmilbe. Wenn du den Verdacht hast, dass eine dieser Tierseuchen an deinem Bienenstand ausgebrochen ist, musst du unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde informieren, die entsprechende Untersuchungen einleitet.
Es gibt auch bestimmte Anforderungen für die Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen. Dazu gehört beispielsweise das Fernhalten von kranken und verdächtigen Tieren von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht. Solange keine Erlaubnis von einem zuständigen Veterinär vorliegt, darfst du deine Bienenvölker nicht verstellen und auch keine Bienen und Wabenmaterial verbringen.
Es ist wichtig, diese Anzeigepflichten zu beachten, da bei Zuwiderhandlungen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden können. Im Gegenzug können Imker, die sich an alle Vorschriften halten, im Falle der Abtötung ihrer Bienen aufgrund von Tierseuchen mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert der betroffenen Bienenvölker.
Wo und wie darf ich meine Bienen aufstellen?
Honigbienen gelten zivilrechtlich als Wildtiere und nicht als Haustiere. Deshalb gibt es keine spezifischen Regelungen in Mietverträgen. Wenn du als Mieter deine Bienen im Garten oder auf dem Balkon aufstellen möchtest, musst du dies explizit mit dem Vermieter klären und kannst dich nicht auf Standardmietverträge berufen.
In Gärten hingegen gelten andere Regeln, insbesondere wenn der Garten groß genug ist. Bei ortsüblicher Bienenhaltung können Nachbarn kaum Einspruch erheben. Natürlich ist es dennoch wichtig, die Nachbarn über den Beginn der Bienenhaltung zu informieren und sie einzubeziehen. Dabei sollten folgende Vorgaben beachtet werden: Der Bienenstand sollte mindestens fünf Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein, die Anzahl der Bienenvölker sollte der Grundstücksgröße angepasst sein und die Startbahn und Einflugschneise der Bienen sollten nicht über die Nachbargrundstücke führen.
Ist eine Versicherung für Imker Pflicht?
Imker müssen für ihre Bienenhaltung keine spezielle Versicherung abschließen, aber es ist ratsam. Der Eigentümer der Bienen haftet gemäß § 833 BGB, wenn andere Personen gestochen werden. Manche Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden durch Imkerbienen ab, aber nicht alle.
Wer einem Imkerverein in Deutschland angehört, ist oft automatisch über die Mitgliedschaft versichert. Diese Versicherung deckt Schäden an den Bienenvölkern sowie Haftpflichtansprüche Dritter ab. Die genauen Konditionen können je nach Landesverband variieren.
Weitere wichtige rechtliche Aspekte für Imker
Das sogenannte Schwarmrecht regelt die Rechte der Imker, wenn sie einen eigenen oder einen fremden Bienenschwarm einfangen wollen. Imker dürfen dazu auch fremde Grundstücke betreten, tragen jedoch die Haftung für mögliche Schäden.
Wenn Imker mit ihren Bienen zu einem anderen Standort wandern, gelten sogenannte Wanderbestimmungen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. Um die Wanderung durchzuführen, müssen Imker eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass ihre Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort nicht in einem Sperrbezirk liegt.
Es gibt auch Vorgaben für den Bienenstand beim Wandern. An einem vorübergehenden Standort muss der Imker ein Schild mit seinem Namen, seiner Anschrift und der Anzahl der Bienenvölker anbringen.
Bei der Behandlung kranker Bienenvölker gelten besondere Vorschriften. Es dürfen nur zugelassene Medikamente verwendet werden, wobei auf die korrekte Anwendung zu achten ist. Eine Behandlungspflicht besteht gegen die Varroa-Milbe, von der jedes Bienenvolk befallen ist.
Wenn du Honig erntest, schleuderst und verkaufst, musst du verschiedene Gesetze und Verordnungen beachten. Ziel ist es, ein hygienisch einwandfreies und qualitativ hochwertiges Lebensmittel zu gewährleisten. Die Honigverordnung und die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind dabei besonders relevant.
Abschließend sei gesagt, dass die vielen rechtlichen Vorgaben zwar eine große Verantwortung mit sich bringen, aber sie sollten dich nicht von der Freude an der Bienenhaltung abhalten.
Gesetze für Imker im Überblick:
- Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738)
- Bienenschutzverordnung
- Bundesartenschutzverordnung
- Bundesnaturschutzgesetz
- Tiergesundheitsgesetz
- BGB zu Bienenschwärmen
- Honigverordnung