Bilanzierung leicht gemacht: Verbote und Wahlrechte

Bilanzierung leicht gemacht: Verbote und Wahlrechte

Wer sich schon immer gefragt hat, wie Bilanzierung funktioniert, ist hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du alles über Bilanzierungsfähigkeit, Bilanzierungsverbote und Bilanzierungswahlrechte. Keine Sorge, wir machen es dir ganz einfach!

Bilanzierung

Bevor wir in die Details gehen, schau dir dieses Video zum Bilanzansatz an. Es gibt dir einen grundlegenden Überblick, worum es bei der Bilanzierung geht.

Wichtig ist, den Bilanzansatz von der Bilanzbewertung zu unterscheiden. Der Bilanzansatz beschreibt, ob etwas in eine Bilanz gehört oder nicht. Die Bewertung hingegen regelt, mit welchem Wert etwas in die Bilanz aufgenommen wird.

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

Lassen dich von diesem Begriff nicht abschrecken. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit bedeutet lediglich, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit in einer Bilanz erfasst werden kann. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, wie die selbstständige Veräußerbarkeit und die bilanzielle Greifbarkeit.

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit ist ein wichtiger Teil der Bilanzierung. Dabei geht es darum, ob ein Vermögensgegenstand selbstständig veräußerbar ist und als Einzelheit im Gewicht fällt. Es gibt Beispiele, die dir das besser veranschaulichen können.

Abstrakte Passivierungsfähigkeit

Auch auf der Passivseite der Bilanz gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung aufgenommen werden kann. Dazu gehören unter anderem eine rechtliche Verpflichtung und eine bilanzielle Greifbarkeit.

Bilanzierungsverbote

Nicht alles darf in einer Bilanz erfasst werden. Es gibt Aktivierungs- und Passivierungsverbote, die genau festlegen, welche Posten nicht in einer Bilanz auftauchen dürfen.

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Aktivierungsverbote

Bestimmte Aufwendungen dürfen nicht aktiviert werden, wie zum Beispiel Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens oder Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Auch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden.

Originärer Geschäfts- oder Firmenwert

Der originäre Geschäftswert gehört zu den Aktivierungsverboten. Er ist nicht abstrakt aktivierungsfähig, da er nicht einzeln veräußerbar ist, sondern nur in Verbindung mit dem gesamten Unternehmen existiert.

Gründungsaufwendungen

Auch Gründungsaufwendungen dürfen nicht aktiviert werden. Es handelt sich dabei um Kosten, die bei Unternehmensgründung entstehen, wie Notariatskosten oder Kosten für Registereintragungen. Diese werden lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Passivierungsverbote

Auf der Passivseite der Bilanz gibt es nur wenige Verbote. Grundsätzlich dürfen nur Verbindlichkeiten, Schulden und passivische Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Was darüber hinausgeht, darf nicht als Rückstellung erfasst werden.

Bilanzierungswahlrechte

Es gibt auch Situationen, in denen Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie etwas aktivieren oder passivieren möchten. Diese Wahlrechte können sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz auftreten.

Aktivierungswahlrechte

Bei den Aktivierungswahlrechten geht es beispielsweise um Disagios, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände oder aktive latente Steuern. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie diese Posten in der Bilanz erfassen möchten.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände können unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass es sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt und sie selbst erstellt wurden.

Passivierungswahlrechte

Durch das BilMoG, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, sind die letzten Passivierungswahlrechte weggefallen. Unternehmen haben daher keine Möglichkeit mehr, selbst zu entscheiden, ob sie etwas passivieren möchten oder nicht.

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Bilanzansatz und Ausweis

Bevor wir zur Bewertung kommen, müssen wir noch den Bilanzansatz und den Ausweis klären. Der Bilanzansatz beschreibt, ob etwas in die Bilanz gehört oder nicht. Der Ausweis hingegen regelt, wo in der Bilanz etwas aufgeführt wird.

Das waren die wichtigsten Punkte zur Bilanzierung. Wir hoffen, dass wir dir einen besseren Einblick in dieses komplexe Thema geben konnten.