Bildschirmuntersuchung G37: Pflicht oder freiwillig?

Bildschirmuntersuchung G37: Pflicht oder freiwillig?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G37 richtet sich an Arbeitnehmer, die die meiste Zeit vor dem Bildschirm eines Rechners sitzen. Ziel der G37 ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen am Computer-Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen.

Die Bedeutung der G 37

Die G37 konzentriert sich auf die Sehfähigkeit der Angestellten. Sie untersucht Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsinn sowie Stellung und Beweglichkeit der Augen. Besonders bei bereits bestehenden Sehschwächen können nach langem Arbeiten am Bildschirm Beschwerden wie tränende Augen, Kopfschmerzen oder Flimmern auftreten. Daher sind rechtzeitig ergriffene Gegenmaßnahmen, wie das Tragen einer Brille, effektiv, um solche Beschwerden durch Überanstrengung zu verhindern. Darüber hinaus soll die G37 auch Rückenbeschwerden, Nackenschmerzen und andere muskuläre Probleme vorbeugen, die durch eine falsche Sitzhaltung am Bildschirmarbeitsplatz entstehen können. Nicht zuletzt kann langes Sitzen vor dem Rechner auch psychische Belastungen verursachen, die durch die G37 erkannt werden können. Idealerweise ist die Untersuchung daher eine ganzheitliche Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen.

Pflicht oder Freiwilligkeit?

Arbeitgeber stehen vor der Frage, ob die G37 verpflichtend ist oder ob es sich um eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung handelt. Die G37 ist grundsätzlich eine sogenannte Angebotsvorsorge. Das bedeutet, dass die Firma die Untersuchung zwingend anbieten muss, wenn ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig ist. Der Arbeitnehmer hat gesetzlich ein Recht auf diese Vorsorge. Wenn die G37 trotz Aufforderung nicht angeboten wird, drohen ernsthafte Konsequenzen für den Arbeitgeber, wie Bußgelder von bis zu 5.000 EUR. Es steht dem Arbeitnehmer jedoch frei, das Angebot der Vorsorge anzunehmen oder abzulehnen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Anders als bei einer Eignungsuntersuchung darf der Arbeitgeber nicht die Überprüfung der Sehfähigkeit vom Angestellten verlangen, um anhand der Ergebnisse eine Entscheidung über eine Stellenvergabe zu treffen. Wenn der Betriebsarzt die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsbrille feststellt, wird diese Vorsorge, wie auch andere, durch Vorlage des Gutachtens des Betriebsarztes zu einer Eignungsprüfung.

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Wer führt die G37 durch?

Wenn sich ein Angestellter für die arbeitsmedizinische Vorsorge G37 entscheidet, wird ein Betriebsarzt mit der Durchführung beauftragt. Dies kann der für das Unternehmen zuständige Betriebsarzt sein. Externe Befunde können ebenfalls herangezogen werden. Der Arzt befragt den Probanden zuerst über seine persönliche Krankengeschichte im Rahmen der G37. Auffälligkeiten wie Vorerkrankungen, erhöhte Blutwerte oder Stoffwechselstörungen sollten dem Arzt mitgeteilt werden. In einem zweiten Teil geht es dann um die konkreten Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz. Falls der Arbeitnehmer diese Bedingungen nicht kennt, sollte der Betriebsarzt vom Arbeitgeber darüber informiert werden. Erst danach folgen die eigentlichen Sehtests der G37, die in der Regel von Assistenzkräften durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass bei den erforderlichen Sehtests auch die nach DIN vorgesehenen Sehtesttafeln verwendet werden. Der Betriebsarzt erhebt und dokumentiert alle Ergebnisse der G37. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf die genauen Befunde, da datenschutzrechtliche Bestimmungen die Einsichtnahme von Firmenvertretern in die betriebsärztliche Akte des Angestellten verhindern. Nachuntersuchungen zur G37 finden zu festgelegten Fristen statt. Arbeitnehmer unter 40 Jahren müssen alle 5 Jahre erneut eine Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze durchführen lassen. Ältere Angestellte sollten 3 Jahre nach der ersten G37 erneut zur Untersuchung erscheinen. Falls in der Zwischenzeit Beschwerden mit der Sehkraft auftreten, ist eine zusätzliche Untersuchung erforderlich. Neben der G37-Untersuchung gibt es verschiedene weitere Vorsorge-, Angebots- und Pflichtuntersuchungen, wie beispielsweise die G42-Untersuchung gegen Infektionskrankheiten oder die G20-Untersuchung gegen Lärm.

Wo wird die G37 am meisten nachgefragt?

Die Bildschirmuntersuchung G37 ist besonders in Großstädten gefragt, in denen sich IT-Firmen, Banken, Versicherungen und die öffentliche Verwaltung konzentrieren. Zu diesen Städten gehören Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Kiel, Dortmund, Köln und Frankfurt am Main.

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