Wahlplakate sind in den Parteien umstritten. Die einen sagen, dass das Aufhängen kaum zusätzliche Stimmen bringt und die Botschaften ohnehin meist zu allgemein sind, um auf ein Plakat zu passen. Die anderen sind der Meinung, dass das Nicht-Aufhängen von Plakaten Stimmen kostet. Denn es geht schließlich um Sichtbarkeit. Allerdings ist diese Sichtbarkeit auch in den Kommunen umstritten. Jeder möchte am liebsten dort “hängen”, wo die Aufmerksamkeit besonders groß ist. Genau an diesen Stellen ist das Plakatieren von Wahlplakaten jedoch oft verboten. Das gilt zum Beispiel am Rathaus, vor Schulen und Kitas oder direkt vor dem Wahllokal. Hier müssen Bannmeilen eingehalten werden, da öffentliche Gebäude eine Neutralitätspflicht haben. Aber der Reihe nach…
Ab wann dürfen Plakate im Stadtbild hängen?
Die Regelungen hierfür sind abhängig von den Bundesländern und den jeweiligen Kommunen. Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber auf Bundesebene, dass Wahlplakate 2 Monate vor der Wahl gehängt werden dürfen. Für die diesjährige Bundestagswahl am 26. September bedeutet das, dass die ersten Wahlplakate ab dem 27. Juli aufgehängt werden konnten. In einigen Bundesländern gelten jedoch strengere Regelungen und das Plakatieren ist erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt. Auch die Kommunen haben ihre eigenen Satzungen, daher können die genauen Termine variieren. Die Parteien müssen die Plakatierung bei der jeweiligen Kommune beantragen und eine vorherige Anzeige ist notwendig. Es gibt außerdem Kommunen, die Plakate für alle Parteien selbst aufhängen und diese nach dem Zufallsprinzip verteilen.
Wo dürfen Wahlplakate hängen und wo nicht?
Grundsätzlich darf laut Gesetz überall gehängt werden, da das Recht auf Meinungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen. Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Gerichtsgebäude müssen neutral bleiben und dürfen daher nicht plakatiert werden. Auch im Umkreis von Wahllokalen ist das Aufhängen von Plakaten nicht erlaubt. Bei Verstößen können die Gemeinden die Plakate auf Kosten der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung abnehmen lassen. Zudem dürfen Plakate den Verkehr nicht behindern und müssen einen freien Blick auf Verkehrsschilder und Straßenschilder gewährleisten. Es gibt auch Zonen, in denen das Plakatieren nicht erlaubt ist, wie beispielsweise historische Altstädte oder Marktplätze. Wildplakatieren gilt als Ordnungswidrigkeit.
Welche Wahlplakate sind nicht erlaubt?
Solange Wahlplakate keine verfassungsfeindlichen Aufschriften tragen, ist nahezu alles erlaubt. Volksverhetzung und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Menschen oder Unternehmen sind jedoch nicht gestattet. Es gibt Gerichtsurteile, die verdeutlicht haben, was erlaubt ist und was nicht. So mussten beispielsweise Wahlplakate einer rechtsradikalen Partei abgehängt werden, auf denen die Aufschrift “Polen-Invasion stoppen!” zu sehen war. Das Bundesverwaltungsgericht wertete dies als Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen. Allerdings gibt es auch Urteile, die solche Aussagen als freie Meinungsäußerung bewerten. In jedem Fall ist das eigenmächtige Abhängen von Wahlplakaten nicht erlaubt und kann als Sachbeschädigung geahndet werden.
Was passiert nach der Wahl mit den Wahlplakaten?
Nach den Wahlen sind die Parteien und Wählervereinigungen verpflichtet, die Plakate “unverzüglich” zu entfernen. Was genau “unverzüglich” bedeutet, ist zwar nicht ganz klar definiert, aber Juristen sagen, dass alle Plakate spätestens 2 Wochen nach der Wahl entfernt sein sollten, da ansonsten Ordnungsstrafen verhängt werden können. Bei Stichwahlen dürfen die Kandidaten und Parteien, die noch zu einem zweiten Wahlgang antreten, ihre Plakate behalten oder neue aufhängen. Alle anderen Kandidaten müssen sie jedoch vor der Stichwahl bereits entfernen.
Nun wissen Sie Bescheid über die Regeln und Vorschriften beim Aufhängen und Entfernen von Wahlplakaten. Informieren Sie sich weiterhin, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben!