Wohnungssuchende in Deutschland sind oft der Meinung, dass sie bei Besichtigungen eine Schufa-Auskunft vorlegen müssen. Deshalb zahlen sie bereits im Vorfeld willig für ein solches Zertifikat. Doch die Rechtslage ist eindeutig anders, als viele denken.
Schufa darf erst bei Vertragsabschluss ins Spiel kommen
Viktoria-Luise Könecke aus Hamburg sucht seit drei Monaten eine Wohnung. Kürzlich hat sie sich eine angesehen, doch schon bei der Besichtigung sollte sie einen Schufa-Bonitätscheck vorlegen. Das glauben wahrscheinlich viele Wohnungssuchende in Deutschland – und zahlen daher oft sogar mehrfach für eine aktuelle Schufa-Auskunft. Was jedoch kaum einer weiß: Bereits zur Wohnungsbesichtigung eine solche Auskunft zu verlangen, ist schlicht illegal. Erst wenn der Mietvertrag so gut wie in trockenen Tüchern ist, darf die Schufa-Auskunft verlangt werden. Das stellt Philipp Stroh von der Berliner Datenschutzbehörde klar.
“Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot”
Das bedeutendste Wohnungsportal Deutschlands, ImmoScout24, lässt in einem Werbevideo keinen Zweifel daran, dass eine Schufa-Auskunft unverzichtbar ist. Das Unternehmen wirbt damit, dass Wohnungssuchende die Auskunft so früh wie möglich im Bewerbungsprozess vorlegen sollten – am besten schon bei der oder vor der Besichtigung. Gleichzeitig wird die Schufa-Auskunft auf der Internetseite des Portals für ca. 30 Euro angeboten. Dabei signalisiert eine positive Schufa-Auskunft angeblich finanzielle Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit.
Auf der Seite von ImmoScout24 wird zwar auch darauf hingewiesen, dass die Schufa-Auskunft nicht sofort benötigt wird, aber deutlich weniger prominent. Das ist nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass das Wohnungsportal zusammen mit der Schufa an solchen Auskünften viel Geld verdient. Seit einiger Zeit kann man bei ImmoScout24 die Schufa-Auskunft sogar im Abo ab 60 Euro erhalten – zusammen mit einem exklusiven Zugang zu Wohnungsanzeigen. Der Hamburger Mieterverein sieht darin eine “Geschäftemacherei mit der Wohnungsnot”.
Inzwischen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rechtlich gegen ImmoScout24 vor, nachdem Recherchen von NDR, WDR und der “Süddeutschen Zeitung” darauf aufmerksam gemacht haben. Der Vorwurf lautet unter anderem, dass Wohnungsinteressierte durch die Behauptung, die Schufa-Auskunft sei bereits bei der Besichtigung erforderlich, getäuscht werden. Der Verband fordert, dass ImmoScout24 sich verpflichtet, diese irreführende Werbeaussage künftig nicht mehr zu verwenden.
ImmoScout24 hält sich für im Recht und betont, dass ihr Ziel sei, Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zusammenzuführen, um einen sinnvollen und stabilen Markt zu schaffen. Schufa, der Geschäftspartner von ImmoScout24, sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung für die werblichen Aussagen.
Die Wohnungssuche kann stressig und kompliziert sein. Dabei ist es wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen und Rechte im Klaren zu sein. Eine Schufa-Auskunft ist erst beim Vertragsabschluss relevant und darf nicht schon bei der Besichtigung verlangt werden. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Datenschutzrichtlinien zu informieren und bei Bedenken rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu schützen.