Brandschutzpass: Verlängerung der Gültigkeit

Brandschutzpass: Verlängerung der Gültigkeit

Die Tätigkeit als Brandschutzwart oder Brandschutzbeauftragter bringt eine große Verantwortung mit sich. Die TRVB 119/06 (O) regelt die Organisation des Betriebsbrandschutzes und legt fest, wie die Bestellung von Brandschutzwarten und Brandschutzbeauftragten erfolgen soll. Außerdem werden die erforderliche Ausbildung und die damit verbundenen Pflichten festgelegt. Aber wie lange bleibt der Brandschutzpass gültig und hat die Corona-Pandemie Auswirkungen darauf? In diesem Artikel erfährst du mehr zu diesem Thema.

Der Brandschutzpass als Nachweis der Ausbildung: Erwerb und Gültigkeit

Gemäß der TRVB 117/18 (O), die die Ausbildung im betrieblichen Brandschutz regelt, erhalten alle ordnungsgemäß ausgebildeten Brandschutzorgane (sowohl Brandschutzwarte als auch Brandschutzbeauftragte) nach Abschluss eines Kurses oder Seminars den Brandschutzpass als persönlichen Ausbildungsnachweis.

Für Brandschutzwarte ist die Gültigkeit des Brandschutzpasses in Österreich unbegrenzt. Dennoch wird empfohlen, regelmäßig Auffrischungsseminare zu besuchen, um im Ernstfall kompetent handeln zu können.

Für Brandschutzbeauftragte gilt, dass der Brandschutzpass ab dem Tag des Erwerbs für fünf Jahre und drei Monate gültig ist. Um ihn zu verlängern, müssen innerhalb dieses Zeitraums definierte Fortbildungsveranstaltungen und Seminare gemäß TRVB besucht werden. Die TRVB legt auch fest, welche Ausbildungen und in welchem Umfang absolviert werden müssen, um die Verlängerung wirksam zu machen. Wenn dies nicht erfolgt, verliert der Brandschutzpass seine Gültigkeit und der Inhaber die Befähigung zur Tätigkeitsausübung als Brandschutzorgan.

Seminare: Erweiterte Ausbildung für Brandschutzbeauftragte

Zur Verlängerung des Brandschutzpasses in Österreich werden Seminare im Rahmen der erweiterten Ausbildung anerkannt. Dazu gehören einerseits Brandschutztechnikseminare, die sich mit verschiedenen Brandschutzanlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen oder Gaslöschanlagen befassen. Andererseits gibt es nutzungsbezogene Seminare, die auf spezifische Eigenheiten und Gefährdungen verschiedener Betriebsarten abzielen. Diese Seminare müssen eine Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten haben. Das Seminar N1 befasst sich mit besonderer Personengefährdung (z. B. Beherbergungs-, Verkaufs- oder Veranstaltungsstätten), N2 mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Gewerbe- und Industrieanlagen oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und N3 mit besonderer Gefährdung wie Justizanstalten, Krankenhäusern oder Pflegeheimen.

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Fortbildungsveranstaltungen für Brandschutzbeauftragte

Fortbildungsveranstaltungen müssen spezifische brandschutztechnische Themen sowie Gesetzesänderungen und Änderungen anerkannter Regeln der Technik beinhalten. Sie müssen ebenfalls eine Mindestdauer von 360 Minuten haben.

Nicht nur außerbetrieblich müssen Fortbildungsveranstaltungen besucht werden, sondern der Brandschutzbeauftragte ist auch für die Fortbildung des Brandschutzwarts im Unternehmen verantwortlich, um sicherzustellen, dass dieser auf dem neuesten Stand der Technik ist und für den Ernstfall vorbereitet ist.

Die Gültigkeit und Verlängerung des Brandschutzpasses in Zeiten von Corona

Wie bereits erwähnt, muss der Brandschutzpass spätestens fünf Jahre und drei Monate nach Ausstellung oder letzter Verlängerung mittels des Besuchs einer entsprechenden Veranstaltung erneut bestätigt werden. Die Details und der allgemeine Inhalt der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz werden vom TRVB-Arbeitskreis erarbeitet. Dieser Arbeitskreis besteht aus dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen, die den aktuellen Stand der Technik im Bereich Brandschutz in den TRVB widerspiegeln.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen für Veranstaltungen haben den TRVB-Arbeitskreis veranlasst, die Gültigkeit der Brandschutzpässe erneut zu verlängern. Auf ihrer Website schreibt der Arbeitskreis, dass “aufgrund der anhaltenden Restriktionen wegen der Covid-19-Pandemie die Gültigkeit der Brandschutzpässe erneut bis zum 31.12.2021 verlängert wird”.

Wer als Brandschutzorgan aktiv ist, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen bei anerkannten Ausbildungsinstituten wie der KFV Sicherheit-Service GmbH zu absolvieren, um diese Tätigkeit langfristig ausüben zu können. Neben den gesetzlichen Vorgaben macht regelmäßiges Weiterbilden jedoch auch Sinn, um bestmöglich für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Hierbei können auch die E-Learning-Module der KFV Sicherheit-Service GmbH helfen.