Die Sicherheit in Gebäuden ist von größter Bedeutung, insbesondere in Bezug auf Brandschutz und Rettungswege. Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und den Menschen im Ernstfall die sichere Evakuierung zu ermöglichen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Informationen zu Brandschutztüren und Rauchschutztüren beleuchten.
Nachrüsten von Feuerschutzt- und Fluchttüren
Gemäß den Bauvorschriften müssen bauliche Anlagen so gestaltet sein, dass Brände verhindert werden und im Ernstfall Rettungsmaßnahmen effektiv durchgeführt werden können. Die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen durch Brandschutz- und Rauchschutztüren ist eine wichtige Maßnahme, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und Menschenleben zu retten.
Was sind Brandschutztüren und Rauchschutztüren?
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Brandschutztür nicht automatisch auch eine Rauchschutztür ist. Eine Brandschutztür verhindert hauptsächlich die Ausbreitung von Feuer, nicht aber die von Rauch. Brandschutztüren gibt es mit verschiedenen Feuerwiderstandsklassen, wie z.B. T30, T60 oder T90. Das T steht dabei für Tür und die Zahl daneben für die Feuerwiderstandsdauer in Minuten. Je nach Gebäude können auch Rauchschutzmaßnahmen erforderlich sein, so dass die Brandschutztür zusätzlich einen Rauchschutz bieten muss. In diesem Fall spricht man von einer T30RS Tür, wobei RS für Rauchschutz steht. Es kann aber auch sein, dass nur ein Rauchschutz ohne Feuerwiderstand erforderlich ist, dann spricht man von einer Rauchschutztür (RS-Tür).
Die konkreten Anforderungen an die Türen ergeben sich aus den entsprechenden Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer.
Zubehör von Brand- und Rauchschutztüren
Ein häufiges Problem im täglichen Betrieb ist, dass Brandschutz- und Rauchschutztüren offen gehalten werden, z.B. mit Holzkeilen oder Mülltonnen. Dies ist ein gefährlicher Verstoß gegen den Brandschutz, da im Brandfall eine ungehinderte Ausbreitung von Feuer und Rauch möglich ist und die Fluchtwege blockiert werden können.
Wenn es erforderlich ist, dass die Türen offen bleiben, kann dies mit geeignetem Zubehör erreicht werden, wie z.B. einer zugelassenen Feststellanlage. Mit einer Feststellanlage können Brandschutz- und Rauchschutztüren offen gehalten werden, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Im Brandfall schließen die Türen automatisch. Die Feststellanlage kann über eine Brandmeldeanlage oder einzelne Rauchmelder gesteuert werden, die im Ernstfall den Schließmechanismus auslösen. Diese Lösungen können auch in bestehenden Gebäuden problemlos eingesetzt werden, da sie auch mit Batterien betrieben werden können.
Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege
Es ist verständlich, dass Unternehmen aus Sicherheitsgründen Bedenken haben, die Flucht- und Rettungswege offen zu lassen. Zum Beispiel aus Angst vor Diebstahl oder unbefugtem Betreten von Gebäuden. Diese Bedenken dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Flucht- und Rettungswege abgeschlossen oder mit Schlüsselkästen versehen werden. Solche Maßnahmen sind verboten und können im Ernstfall fatale Folgen haben.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, Brandschutz- und Rauchschutztüren oder normale Türen in einem Gebäude zu sichern und gleichzeitig die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von sogenannten Türwächtern. Der Türwächter ist ein kleines grünes Gerät, das unterhalb des Türgriffs angebracht wird. Der Türwächter sichert den Türgriff, so dass er nicht gedrückt werden kann, ohne den Türwächter zu drehen. Beim Drehen des Türwächters wird automatisch ein lautes Alarmsignal ausgelöst. Türwächter können auch in bestehenden Gebäuden verwendet werden, da sie batteriebetrieben sind.
Pflichten beachten!
Damit Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie Türfeststellanlagen ihre Funktion nicht verlieren, ist eine regelmäßige Funktionsprüfung und Wartung erforderlich. Der Umfang der Funktionsprüfungen und Wartungen richtet sich nach den allgemeinen baurechtlichen Zulassungen und den Herstelleranweisungen. In der Regel sollte eine monatliche Funktionskontrolle durchgeführt werden, die beispielsweise vom Brandschutzbeauftragten oder von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine jährliche Wartung durch eine sachkundige Person erforderlich.
Die Funktionskontrollen und Wartungen der Brandschutz- und Rauchschutztüren oder Türfeststellanlagen müssen entsprechend dokumentiert werden.
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In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Brandschutztüren und Rauchschutztüren vermittelt. Denken Sie immer daran, dass Brandschutzmaßnahmen von größter Bedeutung sind, um die Sicherheit in Gebäuden zu gewährleisten.