Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Naturschutz

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Natur in Deutschland. Es ist verantwortlich für die Umsetzung von Naturschutzgesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Sonderregelungen für zulässige Eingriffe

Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gibt es Sonderregelungen für zulässige Eingriffe in die Natur. Ein Verstoß gegen die Verbote des Naturschutzgesetzes liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten fortbesteht. Um eine hohe Prognosesicherheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Anforderungen in Bezug auf Funktionalität, Raum und Zeit beachtet werden.

CEF-Maßnahmen im Rahmen der EU-Kommission

Gemäß dem “Guidance document” der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 können sogenannte CEF-Maßnahmen (measures that ensure the continued ecological functionality) bei der Beurteilung von Verbotstatbeständen berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Verbote der FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) nicht eintreten und somit keine Befreiung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die sicherstellen, dass die ökologische Funktionalität der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erhalten bleibt oder verbessert wird.

Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die direkt an den betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durchgeführt werden. Sie sollten zeitlich so geplant sein, dass die ökologische Funktion dieser Stätten nicht verschlechtert wird. Dabei müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Die ökologische Funktion der Stätte muss erhalten bleiben.
  • Die Maßnahmen müssen räumlich-funktional mit den betroffenen Stätten verbunden sein.
  • Die Maßnahmen müssen bereits zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein und dauerhaft ihre Funktionalität gewährleisten.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss nachweisbar sein.
  • Es sollte ein Risikomanagement vorhanden sein, um eventuelle Zweifel an der Wirksamkeit zu bewältigen.
  • Die Maßnahmen sollten in ein Gesamtkonzept eingebunden werden, um Zielkonflikte zwischen Arten zu lösen.
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Bewertung der Eignung von Maßnahmen

Zur Bewertung der Eignung von Maßnahmen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wurde ein Bewertungsrahmen entwickelt. Dabei werden die Entwicklungsdauer und die Erfolgswahrscheinlichkeit der Maßnahmen berücksichtigt.

Das Bundesamt für Naturschutz spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Natur in Deutschland. Es setzt sich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Einhaltung von Naturschutzgesetzen ein. Durch Sonderregelungen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können zulässige Eingriffe in die Natur kontrolliert und die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sichergestellt werden.

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