Bürgergeld-Aufstockung – Tipps für Aufstocker

Bürgergeld-Aufstockung – Tipps für Aufstocker

Du bist zwar berufstätig, aber trotzdem reicht dein Einkommen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken? Dann kannst du eine Bürgergeld-Aufstockung beantragen und einen Ergänzungsbetrag vom Jobcenter erhalten. In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte über die Aufstockung von Bürgergeld.

Wer ist ein Aufstocker?

Es mag überraschend sein, aber ein Drittel der Menschen, die Bürgergeld erhalten, sind eigentlich nicht arbeitslos. Viele von ihnen arbeiten in Minijobs oder verdienen nur den Mindestlohn und können dennoch nicht von ihrer Arbeit leben. Auch Menschen, die sogenannte Ein-Euro-Jobs haben, sind oft auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen. Diese Menschen nennt man Aufstocker. Wenn du mit deinem Einkommen ungefähr bei der Bedarfsgrenze des Bürgergeld-Satzes oder darunter liegst, solltest du prüfen, ob es sich für dich lohnt, aufstockende Leistungen zu beantragen. Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du einen Ergänzungsbetrag.

Wer kann eine Bürgergeld-Aufstockung beantragen?

Jeder, der ein Einkommen hat, kann eine Aufstockung des Bürgergelds beantragen. Das bedeutet, dass nicht nur Geringverdiener, sondern auch Selbstständige oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit eine Aufstockung beantragen können. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Geld du verdienst, sondern ob das Einkommen deiner Bedarfsgemeinschaft ausreicht, um alle Bedürfnisse zu decken. Zu den Einkünften, die bei der Bürgergeld-Berechnung berücksichtigt werden, gehören unter anderem Arbeitslosengeld, Lohn, Elterngeld, Unterhalt, Einnahmen aus Minijobs und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit.

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Wie beantrage ich aufstockende Leistungen/Bürgergeld?

Um aufstockende Leistungen zu erhalten, musst du nachweisen, dass ein Bedarf besteht. Du musst also einen ganz normalen Bürgergeld-Antrag stellen und Nachweise über deine finanzielle Situation sowie das Einkommen der letzten Monate einreichen. Das Jobcenter führt dann eine Einkommensberechnung durch. Zu den üblichen Nachweisen gehören beispielsweise ein Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise über einen möglichen Mehrbedarf und Informationen über dein Vermögen.

Gibt es Vorteile, wenn man Aufstocker ist?

Ja, es gibt Vorteile. Die Bürgergeld-Gesetzgebung soll den (Wieder-)Einstieg in eine Erwerbstätigkeit fördern und gleichzeitig aktive Mitarbeit einfordern. Menschen, die arbeiten, sollen daher finanziell besser gestellt sein als Menschen ohne Job. Früher gab es das Gebot zum Lohnabstand, das sicherstellen sollte, dass Menschen, die wenig verdienen, aber keine Sozialleistungen beziehen, einen gewissen Abstand zu Haushalten haben, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Obwohl das Prinzip des Lohnabstands 2010 aus dem Gesetz gestrichen wurde, gibt es immer noch Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass es sich für Menschen lohnt, zu arbeiten.

Wie wird Bürgergeld für Aufstocker berechnet?

Die genaue Berechnung des Bürgergelds ist komplex und wird an die individuellen Umstände angepasst. Der konkrete Betrag ergibt sich aus deinem Nettoeinkommen und dem für dich geltenden Regelsatz. Dabei wird von durchschnittlichen Einkommen über sechs Monate ausgegangen, wenn du wechselnde Einkünfte hast. Wenn dir trotz Erwerbstätigkeit weniger Geld bleibt als der errechnete Bedarf plus Einkommensfreibeträge, zahlt das Jobcenter die Differenz als Ergänzungsbetrag aus.

Wer hat keinen Anspruch auf aufstockende Bürgergeld-Leistungen?

Wenn du genug Geld verdienst, um den Lebensunterhalt deiner Bedarfsgemeinschaft zu sichern, hast du keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen. Das gilt auch, wenn du andere Sozialleistungen beziehen kannst, wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG oder Altersrenten.

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Wer hilft mir, wenn mir aufstockende Bürgergeld-Leistungen verwehrt werden?

Es kann vorkommen, dass Jobcenter Fehler bei der Berechnung der Ergänzungsbeträge machen. Wenn du unsicher bist und vermutest, dass dir etwas falsch angerechnet wurde, kannst du unseren kostenlosen Service nutzen. Lade deinen Bescheid hoch und lass ihn von unseren Partneranwälten prüfen. Bei Fehlern legen sie einen Widerspruch für dich ein und kümmern sich um die Kommunikation mit dem Jobcenter. Du zahlst nichts für die Erstellung des Widerspruchs, da die anwaltlichen Leistungen über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finanziert werden.

Quellen:

  • § 11 SGB II
  • § 11b SGB II

Bürgergeld