Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter: So erhalten Sie finanzielle Unterstützung

Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter: So erhalten Sie finanzielle Unterstützung

Wenn der Bürgergeld Regelsatz nicht ausreicht, um unvorhergesehene Ausgaben zu decken, können Situationen entstehen, in denen eine größere Geldsumme benötigt wird. Zum Beispiel, um Rechnungen wie Stromnachzahlungen zu bezahlen oder eine defekte Waschmaschine zu ersetzen. In solchen Fällen kann das Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter helfen.

Das Wichtigste zum Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter

Kann man sich vom Jobcenter Geld leihen?

Ja, das Jobcenter gewährt Berechtigten im Rahmen des Bürgergeldes Darlehen. Um ein Darlehen zu erhalten, muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Das Darlehen wird bewilligt, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf vorliegt. Beispielsweise, wenn eine Waschmaschine kaputt geht oder hohe Stromnachzahlungen fällig werden.

Wann bekommt man ein Darlehen vom Jobcenter?

Ein Darlehen wird gewährt, wenn sich jemand in einer Notsituation befindet oder einen unaufschiebbaren Bedarf hat, der nicht durch den Regelsatz abgedeckt werden kann. Es muss eine Bedarfssituation vorliegen, die weder aus dem Regelsatz noch durch andere Mittel gedeckt werden kann. Beispiele dafür sind defekte Küchengeräte oder drohende Stromsperren.

Wie hoch ist das Darlehen vom Jobcenter?

Die Höhe des Darlehens hängt von der konkreten Situation ab. Das Jobcenter bewilligt und zahlt die Summe, die zur Abwendung der Notsituation erforderlich ist. Bei Stromnachzahlungen wird beispielsweise die gesamte Nachzahlungsforderung des Energiekonzerns bewilligt und direkt an diesen ausgezahlt. Bei einer Waschmaschine wird das Darlehen in Höhe des günstigsten Kostenvoranschlags oder Angebots gewährt.

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Weitere wichtige Informationen zum Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter

Das Bürgergeld Gesetz sieht vor, dass Darlehen beim Jobcenter zur Abwendung von akuten Notsituationen beantragt werden können. Sie werden zweckgebunden bewilligt und können nur für Bedarfe gewährt werden, die nicht anders gedeckt werden können. Das Jobcenter gewährt zins- und gebührenfreie Darlehen, die auch als Sachleistungen erbracht werden können.

Die Rechtsgrundlage für das Bürgergeld Darlehen vom Jobcenter bildet das Bürgergeld Gesetz. Die Voraussetzungen für ein Darlehen vom Jobcenter sind:

  • Ein unaufschiebbarer Bedarf liegt vor, der sofortige Zahlung erfordert, um eine akute Notsituation zu vermeiden.
  • Die nächste Regelsatzzahlung reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken.
  • Es gibt keine anderen Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung.

Beispiele für eine Notsituation sind Stromschulden aus einer aktuellen Jahresrechnung des Energieversorgers mit drohender Stromsperre oder die Anschaffung notwendiger Haushaltsgegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt aus dem Regelsatz des Bürgergeld Beziehers. Solange jemand Leistungen vom Jobcenter erhält, werden monatlich 10% (ab 01.07.2023 5%) des Regelsatzes zur Tilgung des Darlehens einbehalten. Die Höhe der Rückzahlungsrate beträgt ab dem 1. Juli 2023 5% des Regelsatzes.

Nach Beendigung des Bürgergeld Bezugs wird die noch offene Darlehenssumme sofort fällig. Wenn die Rückzahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine ratenweise Rückzahlung vereinbart werden.

Für die Beantragung eines Bürgergeld Darlehens müssen keine speziellen Formulare ausgefüllt werden. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an das Jobcenter reicht aus. Es muss der Grund des Darlehens, der Zweck und die benötigte Summe angegeben werden. Außerdem muss erklärt werden, dass keine anderen Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung bestehen und kein eigenes Vermögen vorhanden ist. Wichtig ist es, Belege beizufügen, die die Notlage belegen, wie beispielsweise Stromsperrandrohungen oder Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Anschaffungen.

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Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Tage. Wenn die Bearbeitung zu lange dauert und eine akute Notsituation vorliegt, kann beim Sozialgericht ein Eilverfahren beantragt werden.

Das Bürgergeld Darlehen muss zurückgezahlt werden. Es darf kein Vermögen eingesetzt werden, um den plötzlich aufgetretenen finanziellen Bedarf zu decken. Andere Möglichkeiten der Bedarfsdeckung wie Bankdarlehen oder Ratenzahlungsvereinbarungen müssen ausgeschlossen sein. Ein Darlehen von Verwandten oder Freunden, das als solches nachgewiesen wird, wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.