Bürgergeld und Grundsicherung: Die Unterschiede im deutschen Sozialsystem

Bürgergeld und Grundsicherung: Die Unterschiede im deutschen Sozialsystem

Es gibt eine Vielzahl von Begriffen im deutschen Sozialsystem, die oft verwechselt werden, wie zum Beispiel Bürgergeld und Grundsicherung. Doch welche Sozialleistung ist die richtige für Sie? In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Grundsicherung klären und herausfinden, wer anspruchsberechtigt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?

Zunächst einmal gibt es keinen grundlegenden Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung. Das Bürgergeld ist eine Art der Grundsicherung, speziell für Arbeitsuchende. Es gibt jedoch auch die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für Erwerbsunfähige, die sich gravierend vom Bürgergeld unterscheiden. Der entscheidende Faktor ist die Frage nach der Erwerbsfähigkeit.

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürgergeld für Erwerbsfähige

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die im Sozialgesetzbuch II verankert ist. Es richtet sich an erwerbsfähige Personen, die täglich mindestens drei Stunden arbeiten können. Neben der Erwerbsfähigkeit müssen die Empfänger des Bürgergeldes auch hilfebedürftig sein, mindestens 15 Jahre alt sein und einen deutschen Wohnsitz haben.

Das Bürgergeld ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, nicht vollständig. Es ist lediglich eine von mehreren Formen der Grundsicherung. Das Bürgergeld ist für Personen gedacht, die entweder Arbeit suchen oder deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, und daher Bürgergeld als Aufstockung beziehen. Das Jobcenter unterstützt diese Personen dabei, sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem es Schulungen, Qualifikationen und individuelle Coachings anbietet.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Für Erwerbsunfähige

Im Gegensatz zum Bürgergeld ist die Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Sozialgesetzbuch XII verankert. Personen mit einer Behinderung oder Krankheit, die zu einer Erwerbsminderung führt, können diese Form der Grundsicherung beantragen. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die dauerhaft erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind. Dabei gelten Personen als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

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Es stellt sich die Frage, ob Personen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen, auch Anspruch auf Bürgergeld haben. In der Regel erhalten sie kein Bürgergeld, da sie die Grundvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit nicht erfüllen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn erwerbsgeminderte Personen mit anspruchsberechtigten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben sie Anspruch auf Bürgergeld als Grundsicherung. Das Bürgergeld ersetzt in diesem Fall die Grundsicherung bei Erwerbsminderung, sobald die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Bürgergeld und Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung für Menschen, deren Rente nicht ausreicht oder die keine Rente erhalten. Im Gegensatz zum Bürgergeld ist diese Form der Grundsicherung für erwerbsunfähige Menschen ab dem Renteneintrittsalter gedacht.

Rentner gelten aufgrund ihres Alters als nicht mehr erwerbsfähig und erfüllen daher nicht die Grundvoraussetzung für das Bürgergeld. Sie können daher kein Bürgergeld anstelle der Grundsicherung im Alter erhalten.

Zusammenfassung

Insgesamt gibt es verschiedene Formen der Grundsicherung, darunter das Bürgergeld für erwerbsfähige Personen, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und die Grundsicherung im Alter. Es ist wichtig zu verstehen, welche Form der Grundsicherung für Sie in Frage kommt, um die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können.