Strafen im Straßenverkehr sind allgemein bekannt. Wenn man erwischt wird, muss man normalerweise eine Geldstrafe zahlen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Strafen: Bußgeld und Verwarnungsgeld. Aber was ist der Unterschied? Wann bekommt man ein Verwarnungsgeld und wann ein Bußgeld? Hier sind alle wichtigen Informationen zu Verwarnungs- und Bußgeldern.
Bußgeld – eine ernsthafte Sache
Ein Bußgeld wird in Deutschland für Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße. Bevor ein Bußgeld verhängt wird, muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog, in dem alle Verkehrsordnungswidrigkeiten mit den entsprechenden Strafen aufgelistet sind. Gemäß § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz kann ein Bußgeld zwischen fünf Euro und, sofern gesetzlich nichts anderes festgelegt ist, tausend Euro betragen. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen können bei der Festlegung der Höhe des Bußgeldes eine Rolle spielen. Der Täter wird über das Bußgeld und dessen Höhe durch einen Bußgeldbescheid informiert. Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, falls Zweifel an seiner Gültigkeit bestehen.
Verwarnungsgeld – eine milde Strafe
Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten angeordnet, wie zum Beispiel Parkverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h. Gemäß § 56 OWiG kann die Höhe des Verwarnungsgeldes zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro liegen. Die genaue Höhe des Verwarnungsgeldes für eine bestimmte Ordnungswidrigkeit ist ebenfalls im Bußgeldkatalog festgelegt. Die Behörde hat jedoch einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung des Verwarnungsgeldes. Das Verwarnungsgeld ist nur wirksam, wenn der Betroffene über sein Recht zur Verweigerung der Zahlung informiert wurde. Bei Verkehrskontrollen kann das Verwarnungsgeld sofort in bar bezahlt werden. Andernfalls wird ein Verwarnungsbescheid zugestellt und dem Betroffenen wird eine Woche Zeit gegeben, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Durch die Zahlung wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren gilt als abgeschlossen. Eine erneute Bestrafung für die gleiche Ordnungswidrigkeit, für die bereits ein Verwarnungsgeld gezahlt wurde, ist nicht möglich.
Unterschiede zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld
Der größte Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld besteht darin, dass beim Verwarnungsgeld keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen berechnet werden. Bei einem Bußgeldverfahren entstehen durch den Verwaltungsaufwand zusätzliche Kosten, die dem Betroffenen als Gebühren in Rechnung gestellt werden. Gemäß § 107 OWiG betragen diese Gebühren immer fünf Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch fünfundzwanzig Euro. Zusätzlich werden Auslagen für weitere Kosten erhoben, die durch den Bußgeldbescheid entstanden sind, wie zum Beispiel die Zustellungskosten. Bei Verwarnungsgeld wird kein Verfahren durchgeführt, da sich der Aufwand aufgrund der geringen Geldsumme nicht lohnen würde. Daher entstehen keine zusätzlichen Gebühren oder Auslagen, die neben dem Verwarnungsgeld bezahlt werden müssten.
Außerdem kann eine Verwarnung mündlich ausgesprochen werden, während ein Bußgeldbescheid immer schriftlich zugestellt werden muss.
Wann wird aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeld?
Wie bereits erwähnt, wird die Verwarnung wirksam, wenn das Verwarnungsgeld gezahlt wird. Wenn der Betroffene jedoch die Zahlung des Verwarnungsgeldes verweigert, wird das Angebot als nicht angenommen angesehen und die Behörde erhebt ein Bußgeld. Das Bußgeld ist immer teurer als das ursprüngliche Verwarnungsgeld, da zusätzlich Gebühren und Auslagen berechnet werden. Fehler bei der Zahlung des Verwarnungsgeldes sollten ebenfalls vermieden werden. Wenn bei der Überweisung keine oder eine fehlerhafte Aktenzeichenangabe gemacht wird, kann die Zahlung nicht zugeordnet werden und das Verwarnungsgeld gilt als nicht bezahlt. In diesem Fall wird ein Bußgeld erhoben. Auch eine nicht fristgerechte Überweisung des Verwarnungsgeldes führt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Außerdem muss man mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Verwarnungsgeld nicht in voller Höhe beglichen wurde.
Fazit
Sowohl Bußgelder als auch Verwarnungsgelder werden verhängt, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden. Bei geringfügigen Vergehen muss nur ein Verwarnungsgeld gezahlt werden, während bei schwereren Vergehen ein Bußgeld erhoben wird. Wenn ein Verwarnungsgeld nicht korrekt oder gar nicht bezahlt wird, leitet die Behörde ein Ermittlungsverfahren ein und erhebt ein Bußgeld, das teurer ist, da dem Empfänger Gebühren und Auslagen berechnet werden.